Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 25. Oktober 2026. Matthias Rentzsch kritisiert ein Darlehen der KfW über 100 Millionen Euro an Peru, das laut Plan Reformen zur Geschlechtergleichstellung dienen sollte, laut peruanischen Dokumenten aber in den allgemeinen Staatshaushalt floss.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Eckdaten der Pressemitteilung stimmen, soweit sie sich prüfen lassen. Das Darlehen existiert, und Peru setzt es nach eigenem Dekret für Zahlungsbilanz und Schuldendienst ein. Die Schlussfolgerung, hier werde Steuergeld "übertragen", trägt dagegen nicht weit.
Die KfW hat Peru im Auftrag der Bundesregierung 100 Millionen Euro geliehen. Peru genehmigte die Aufnahme per Dekret 072-2026-EF vom 30. April 2026. Das Geld läuft im Programm "Erfüllung der OECD-Standards: Regierungsführung und Chancengleichheit (Phase I)". Laut Dekret wird es der Zahlungsbilanzstützung zugeordnet und soll einen Teil des Schuldendienstes decken. Das hatte die AfD-Fraktion schon in ihrer Kleinen Anfrage 21/8191 vom 24. September 2026 aus dem Dekret zitiert. Insofern ist der Satz der Pressemitteilung, das Geld sei in den allgemeinen Haushalt geflossen, im Kern richtig.
Nach allem, was öffentlich vorliegt, ist das Darlehen ein reformgebundener Budgetkredit (englisch "policy-based lending"). Ein ausdrücklicher Beleg für diese Einordnung liegt für genau dieses Darlehen nicht vor. Sie ergibt sich aus mehreren Hinweisen: Das Dekret ordnet die Mittel der Zahlungsbilanzstützung zu, das Programm trägt den Titel "Erfüllung der OECD-Standards", und die deutsche Botschaft nennt das Abkommen laut Kleiner Anfrage eine Finanzierung institutioneller Reformen. Solche Kredite gehen systembedingt an den Haushalt des Empfängerlands. Die Bedingung ist nicht, wofür das Geld ausgegeben wird, sondern dass Reformen umgesetzt werden. Wie das Instrument funktioniert, beschreibt die KfW am Beispiel eines anderen Reformprogramms in Peru über 120 Millionen Euro: Dort wird jede Auszahlung erst freigegeben, wenn ein zuvor vereinbarter Reformschritt erfüllt ist. Welche Auszahlungsbedingungen für das 100-Millionen-Darlehen gelten, ist nicht öffentlich dokumentiert. Dass das Geld im Staatshaushalt landet, spricht deshalb nicht für eine Zweckentfremdung, sondern passt zur Konstruktion eines solchen Kredits. Für den Vorwurf, Peru habe Bedingungen verletzt, nennt die Pressemitteilung keinen Beleg.
Zum Zweck: Die deutsche Botschaft in Lima teilte nach Wiedergabe der AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage mit, die Reformen gliederten sich in drei Hauptbereiche: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, wirtschaftliche Selbstständigkeit von Frauen und bessere Governance im Bereich der Geschlechtergleichstellung. Zugleich verband sie das Darlehen mit dem OECD-Beitritt Perus. Der Gleichstellungsfokus ist damit belegt. Der Wortlaut des Instagram-Posts liegt allerdings nur über die AfD-Wiedergabe vor. Der Programmtitel nennt neben der Chancengleichheit auch Regierungsführung, die Meldung der staatlichen Nachrichtenagentur Andina nennt nur diesen OECD-Programmtitel. Die Darstellung der Pressemitteilung, das Darlehen sei für Gleichstellungsreformen gedacht, ist also nicht erfunden.
Peru zahlt das Darlehen laut Andina in 14 Halbjahresraten von Mai 2029 bis November 2035 zurück, mit variablem Zins auf Basis des Sechs-Monats-EURIBOR plus einer Marge der KfW sowie Bereitstellungs- und Verwaltungsgebühren. Wer von "übertragenem Steuergeld" spricht, lässt die Rückzahlungspflicht aus. Dasselbe Muster zeigte schon das Narrativ über Radwege in Peru, bei dem ebenfalls überwiegend rückzahlbare KfW-Kredite als verschenktes Steuergeld dargestellt wurden. Wie viel Haushaltsgeld tatsächlich im Spiel ist, lässt sich nicht abschließend sagen. Die KfW erklärt zu ihren Entwicklungskrediten, sie mische Haushaltsmittel mit am Kapitalmarkt aufgenommenen Eigenmitteln, wobei der Bund als Eigentümer haftet. Ob und in welcher Höhe für dieses Darlehen Haushaltsmittel oder Zinsverbilligungen eingesetzt wurden, geht aus den zugänglichen Unterlagen nicht hervor.
Die Pressemitteilung beruft sich für 80 Prozent Ausfallrisiko des Bundeshaushalts, die Auszahlung in einer Tranche und 308.000 Euro Beratungsleistungen auf die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/8778). Diese Drucksache ist derzeit nicht einsehbar, die Zahlen stehen hier deshalb nur als Angabe der AfD-Fraktion. Das Risiko eines Ausfalls besteht zudem erst dann, wenn Peru nicht zurückzahlt. Dass Beratungsleistungen zu solchen Programmen gehören, ist üblich: Die KfW weist auch bei jenem anderen Peru-Reformprogramm eine begleitende Maßnahme für Beratung, Analysen und Schulungen aus.
Ob Deutschland Reformkredite an Staaten wie Peru vergeben soll und ob sie ausschließlich deutschen Interessen dienen müssen, ist eine politische Wertung. Sie lässt sich nicht als wahr oder falsch einstufen. Die Pressemitteilung verbindet diese Forderung aber mit einer Tatsachendarstellung, die die Rückzahlungspflicht und die Reformbindung weglässt.
Fazit
Die Eckdaten stimmen, die Behauptung ist aber irreführend. Das Geld fließt tatsächlich in den peruanischen Haushalt. Das ist bei einem Kredit, der Reformen finanziert und Perus Zahlungsbilanz stützt, kein Widerspruch zum Zweck. Das Darlehen muss mit Zinsen zurückgezahlt werden. "Übertragenes Steuergeld" beschreibt das nicht zutreffend, und einen Widerspruch zwischen Gleichstellungszweck und Haushaltsfinanzierung belegt die Pressemitteilung nicht.
