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Stand: 02.09.2026

AfD: Bürgergeld-Kosten steigen um fünf Milliarden Euro

Irreführend

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 1. September 2026 mit einem Statement von René Springer, dem arbeits- und sozialpolitischen Sprecher der Fraktion. Der Vorspann behauptet unter Berufung auf Nius, die Kosten des Bürgergelds stiegen "außerplanmäßig um mehr als fünf Milliarden Euro". Springer wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vor, die Gesundheitskosten der Leistungsbezieher auf die gesetzlich Versicherten abzuwälzen: "Die Kosten explodieren, die Beiträge steigen – und die Ministerin verwaltet den Schaden, statt ihn abzustellen." Die Fraktion verweist auf ihre Anträge in den Bundestagsdrucksachen 21/3605 und 21/2036.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Zahl "fünf Milliarden Euro" stammt laut eigener Angabe von Nius und beruht auf internen Berechnungen der Bundesregierung, die nicht veröffentlicht sind. Presse.Online: Milliarden-Mehrbedarf beim Bürgergeld (1. September 2026) schreibt, der Redaktion liege bislang weder eine unabhängige Bestätigung der Gesamtsumme noch eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Etablierte Redaktionen wie Tagesschau, Zeit oder Handelsblatt haben die Zahl bislang nicht eigenständig bestätigt, auffindbar sind nur Wiedergaben des Nius-Berichts, etwa bei Apollo News: Fünf Milliarden Euro mehr (1. September 2026).

Auch die Einordnung als "außerplanmäßig" trägt nicht. Nach den von Nius zitierten Zahlen handelt es sich um die Differenz zwischen der mittelfristigen Finanzplanung für 2027 bis 2029 und einer älteren Planung vom September 2025, also um eine Abweichung zwischen zwei Prognosen, nicht um bereits entstandene Mehrkosten. Der eigentliche Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027, dessen Arbeits- und Sozialetat der Bundestag am 11. September 2026 in erster Lesung berät, zeigt für das kommende Jahr sogar sinkende Ausgaben: Für das Grundsicherungsgeld sind 27,7 Milliarden Euro vorgesehen, nach 28,05 Milliarden Euro 2026, und für die gesamte Grundsicherung für Arbeitsuchende 50,81 statt 51,02 Milliarden Euro (Deutscher Bundestag: Arbeits- und Sozialetat 2027 (24. August 2026)).

Dass die von der Koalition versprochenen Einsparungen ausbleiben, ist dagegen gut belegt, nur anders als die Pressemitteilung es darstellt. Vor der Reform kursierten Zahlen von 1,5 bis 4,5 Milliarden Euro Einsparung allein fürs damals kommende Jahr, CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte im Februar 2024 im Deutschlandfunk sogar gesagt, man komme "auf 15 Milliarden Euro" (Tagesschau: Wie Schwarz-Rot das Bürgergeld kürzen will (4. August 2025); ZDFheute: Wie viel Einsparpotenzial steckt drin? (17. Dezember 2025)). Im tatsächlichen Gesetzentwurf blieb davon kaum etwas übrig: Bund und Kommunen sparen zusammen knapp 400 Millionen Euro, verteilt auf vier Jahre, während der Bundesagentur für Arbeit durch neue Aufgaben bis 2029 rund 260 Millionen Euro Mehrkosten entstehen, die sie aus eigenen, bereits aufgebrauchten Rücklagen tragen soll (taz: Millionen Zusatzkosten statt Milliardeneinsparungen (9. Januar 2026)).

Der zweite Vorwurf der Pressemitteilung, die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden würden auf die gesetzlich Versicherten abgewälzt, trifft dagegen im Kern zu und ist der am besten belegte Teil der Mitteilung. Der Bund zahlt für jeden gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden derzeit pauschal 144,04 Euro monatlich an die Krankenkassen. Nach einem im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellten Gutachten des IGES-Instituts deckte die 2022 gezahlte Pauschale von damals 108,48 Euro monatlich nur rund 39 Prozent der tatsächlichen Behandlungskosten, kostendeckend wären 2022 rund 311,45 Euro gewesen (GKV-Spitzenverband: Hintergrundpapier Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden, 10. Juni 2026). Die aktuelle Lücke schätzt der Verband auf jährlich rund zehn Milliarden Euro, die faktisch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung tragen, also Beschäftigte und Arbeitgeber über ihre Krankenkassenbeiträge.

Neu ist das nicht. Das Problem besteht seit den 1990er-Jahren über mehrere Koalitionen hinweg; der GKV-Spitzenverband hat deshalb im Auftrag von 79 Krankenkassen Klage gegen den Bund eingereicht und eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht beantragt (GKV-Spitzenverband: Klage wegen Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden).

Springers Vorwurf, Bärbel Bas bringe "nicht einmal die kleinste Reform" zustande, übergeht dabei, dass die Bundesregierung an diesem Punkt bereits gehandelt hat: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, erhöht die Bundesbeteiligung an den Gesundheitskosten von Grundsicherungsgeldbeziehenden (vormals Bürgergeldbeziehende) zusätzlich zur bestehenden Pauschale, gestaffelt von 1 Milliarde Euro 2027 bis 2,75 Milliarden Euro ab 2031. Im selben Gesetz sinkt aber auch der allgemeine Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung: Eine ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Kürzung um 2 Milliarden Euro ab 2027 wurde im parlamentarischen Verfahren zwar auf 1,35 Milliarden Euro 2027 und 1,55 Milliarden Euro ab 2028 reduziert, bleibt aber eine Kürzung (Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pressemitteilung (10. Juli 2026)). Unterm Strich bekommt die gesetzliche Krankenversicherung 2027 dadurch rund 350 Millionen Euro weniger vom Bund, nicht mehr, und die Zehn-Milliarden-Lücke bleibt bei Weitem offen. Als "keine Reform" lässt sich das trotzdem schwer bezeichnen, auch wenn sie aus Sicht der Krankenkassen unzureichend bleibt.

Auch Springers Zuspitzung "wer nicht arbeiten will, wird auch unbegrenzt versorgt" hält der Rechtslage nicht stand. Schon vor dem 23. April 2026 konnte das Jobcenter den Regelbedarf im Wiederholungsfall vollständig streichen, wenn bereits eine Leistungsminderung ausgesprochen worden war und die Person erneut eine zumutbare Arbeit willentlich ablehnte (Bundesagentur für Arbeit: Zahl der Leistungsminderungen ist 2025 gegenüber dem Vorjahr gestiegen, Presseinfo Nr. 13 (13. April 2026)). Neu ist seit dem 23. April 2026, dass diese vollständige Streichung schon beim ersten einschlägigen Fall greifen kann, nicht erst im Wiederholungsfall. Die meisten Neuregelungen der Grundsicherung gelten erst ab dem 1. Juli 2026, für diese Sonderregel gilt ein früherer Termin: Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde am 22. April 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 107), und nach seinem Artikel 12 Absatz 2 treten die Neufassungen von Paragraf 31a Absatz 7 und Paragraf 31b Absatz 3 SGB II bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. Von unbegrenzter Versorgung kann also keine Rede sein. Geschützt bleiben allein die Kosten für Unterkunft und Heizung; sie sollen in diesen Fällen nach Paragraf 31a Absatz 7 Satz 3 SGB II direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sprachen die Jobcenter 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen aus, davon rund 31.000 wegen verweigerter Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme, das zählt Fälle, keine Personen. Wie viele einzelne Menschen dahinterstehen, ist offen: Laut Bundesagentur lässt sich "statistisch nicht auswerten, ob eine Person einmalig oder mehrmals ihre Mitwirkungspflicht beim Integrationsprozess verletzt hat". Insgesamt waren 2025 rund 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte von mindestens einer Minderung betroffen, im Jahresdurchschnitt waren das 0,9 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Presseinfo Nr. 13, siehe oben).

Fazit

Die Pressemitteilung mischt einen gut belegten Befund mit einer schwach belegten Schlagzeile. Dass die gesetzlich Versicherten seit Jahren einen zweistelligen Milliardenbetrag für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden mittragen, ist durch Gutachten des GKV-Spitzenverbandes und eine laufende Klage gegen den Bund solide dokumentiert. Die Schlagzeile von fünf Milliarden Euro "außerplanmäßiger" Mehrkosten stützt sich dagegen ausschließlich auf einen nicht unabhängig bestätigten Nius-Bericht über interne, unveröffentlichte Zahlen und verwechselt eine Korrektur der mehrjährigen Finanzplanung mit einem akuten Haushaltsloch, während der eigentliche Haushaltsentwurf für 2027 sinkende Ausgaben zeigt. Die Behauptung, Bas verweigere "jede Reform", ignoriert ein bereits beschlossenes Gesetz, das genau in diese Richtung wirkt, und die Zuspitzung zu "unbegrenzter" Versorgung von Arbeitsverweigerern widerspricht der seit April 2026 geltenden Rechtslage. Es ist nicht die einzige Pressemitteilung Springers zum Thema in dieser Woche: Bereits am 31. August 2026 hatte er gefordert, Grundsicherungszahlungen an per Haftbefehl gesuchte Personen zu stoppen, ebenfalls mit dem Urteil irreführend bewertet.