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Stand: 18.09.2026

AfD MV will stillgelegte Kernkraftwerke reaktivieren

Irreführend

Link Beschreibung

Regierungsprogramm "Bereit für die blaue Wende" der AfD Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl am 20. September 2026, beschlossen auf dem Landesparteitag in Grimmen am 30. Mai 2026. Im Abschnitt "Wiedereinstieg in die Kernenergie" auf Seite 84 fordert die Partei, "dass die stillgelegten Kraftwerke so schnell wie möglich wieder in Betrieb genommen werden", und kündigt an, sich im Bundesrat für eine Abkehr vom "pauschalen Ausschluss der Kernenergie" einzusetzen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Das Regierungsprogramm nennt keine konkreten Kraftwerksnamen. Bundesweit bezieht sich die Debatte um eine Reaktivierung auf die drei zuletzt betriebenen Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2, die am 15. April 2023 endgültig abgeschaltet wurden. Für alle drei liegen inzwischen Rückbaugenehmigungen vor: für Isar 2 seit März 2024, für Neckarwestheim 2 seit April 2023 und für Emsland seit Oktober 2024.

In Mecklenburg-Vorpommern selbst gibt es kein reaktivierbares Kraftwerk. Das frühere Kernkraftwerk Greifswald bei Lubmin wurde bereits 1990 abgeschaltet, der Rückbau läuft seit 1995 und soll frühestens 2045 abgeschlossen sein. Die Kosten schätzt der NDR inzwischen auf mindestens 10 Milliarden Euro.

Rechtlich verbietet Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes neue Genehmigungen für die gewerbliche Stromerzeugung aus Kernenergie. Nach der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtswissenschaft erfasst dieses Genehmigungsverbot den Wiederaufbau einer bereits bestehenden Anlage aber gar nicht, wie ein Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags darlegt. Die eigentliche Hürde liegt woanders: Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der drei zuletzt betriebenen Anlagen erlosch nach Paragraf 7 Absatz 1e Atomgesetz "mit Ablauf des 15. April 2023", ein Weiterbetrieb ist laut dem Sachstand "einfachgesetzlich ausgeschlossen" und bräuchte eine Änderung des Atomgesetzes. Ein solches Gesetz kann ein Land nur über den Bundesrat anstoßen: Artikel 76 des Grundgesetzes erlaubt dem Bundesrat, Gesetzentwürfe einzubringen, beschließen muss darüber aber der Bundestag (Artikel 77 GG). Der von der AfD MV angekündigte Weg über den Bundesrat kann also allenfalls eine Gesetzesinitiative anstoßen. Neu ist die Forderung nicht: Die AfD-Bundestagsfraktion verlangte schon im Antrag 21/4749, die drei zuletzt abgeschalteten Meiler wieder in Betrieb zu nehmen. In der Bundestagsdebatte vom 19. März 2026 wies Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) den Vorstoß zurück, den Atomausstieg rückgängig zu machen.

Fazit

Die Forderung ist irreführend: Sie erweckt den Eindruck, die stillgelegten Kraftwerke ließen sich vom Land aus zügig wieder in Betrieb nehmen. Tatsächlich trifft sie auf eine hohe rechtliche Hürde, die nur der Bundestag beseitigen könnte, und auf Anlagen, deren Rückbau längst läuft: Für Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland liegen Rückbaugenehmigungen vor, und Bundesumweltminister Schneider lehnt eine Rückkehr zur Atomkraft ab. Mit Blick auf das eigene Bundesland geht die Forderung zusätzlich ins Leere, denn das einzige Kernkraftwerk auf dem Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns, Greifswald, ist seit 1990 abgeschaltet und wird seit 1995 zurückgebaut. Mehr dazu in unserem Faktencheck zur Kernkraft-Forderung.

Verwendungen

Faktenchecks