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Können stillgelegte Kernkraftwerke zurück ans Netz?

Die AfD Mecklenburg-Vorpommern verspricht eine schnelle Wiederinbetriebnahme. Die Anlagen werden gerade zerlegt.

Irreführend
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Was ist passiert?

Die AfD Mecklenburg-Vorpommern tritt zur Landtagswahl am 20. September 2026 mit dem Regierungsprogramm "Bereit für die blaue Wende" an. Die 237 Delegierten haben es auf dem Landesparteitag in Grimmen Ende Mai einstimmig beschlossen. Im Energiekapitel fordert die Partei einen "Wiedereinstieg in die Kernenergie". Nach einer Kritik an den Systemkosten von Wind und Sonne heißt es dort auf Seite 84 des Programms:

"Kernkraft dagegen liefert grundlastfähigen Strom rund um die Uhr und ohne diese Zusatzkosten. Deswegen fordern wir, dass die stillgelegten Kraftwerke so schnell wie möglich wieder in Betrieb genommen werden."

Dazu kommen eine Machbarkeitsstudie für mögliche Standorte in Mecklenburg-Vorpommern, Forschungsförderung für kleine modulare Reaktoren und der Satz: "Im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, dass Deutschland den pauschalen Ausschluss der Kernenergie aufgibt." Welche stillgelegten Kraftwerke gemeint sind, sagt das Programm nicht. Im Land selbst gibt es nur eines, das Kernkraftwerk Greifswald in Lubmin. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat in ihrem jüngsten Antrag die 2023 abgeschalteten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sowie Brokdorf genannt. Beide Fälle werden hier geprüft.

Der Volksverpetzer hat die Forderung bereits als rechtlich und praktisch nicht umsetzbar eingeordnet und dabei vor allem auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen. Zur Fairness gehört: Die AfD behauptet nicht, der Landtag könne die Reaktivierung beschließen. Sie nennt selbst den Bundesrat als Weg. Geprüft wird deshalb, ob dieser Weg zu einer Wiederinbetriebnahme "so schnell wie möglich" führen kann.

Wer darüber entscheidet

Die Kernenergie gehört nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 des Grundgesetzes zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes, ausdrücklich auch "die Errichtung und den Betrieb von Anlagen". Ein Landtag oder eine Landesregierung kann daran nichts ändern. Das Atomgesetz regelt den Ausstieg an zwei Stellen: § 7 Abs. 1a AtG lässt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlöschen, für Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C Ende 2021. Für Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 schob Abs. 1e, die Regelung zum Streckbetrieb, das Ende hinaus: Ihre Berechtigung erlosch "mit Ablauf des 15. April 2023". Und § 7 Abs. 1 Satz 2 verbietet neue Genehmigungen: "Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität ... werden keine Genehmigungen erteilt." Keine der Anlagen darf also ohne eine Änderung des Atomgesetzes wieder Strom erzeugen.

Ein solches Gesetz kann ein Land über den Bundesrat anstoßen. Art. 76 Abs. 1 GG erlaubt dem Bundesrat, Gesetzentwürfe beim Bundestag einzubringen. Dafür braucht es im Bundesrat aber die absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen. Mecklenburg-Vorpommern hat als Land mit weniger als zwei Millionen Einwohnern nach Art. 51 Abs. 2 GG drei davon. Und selbst ein erfolgreicher Entwurf wäre nur ein Vorschlag: Beschließen müsste ihn der Bundestag.

Dort sind entsprechende Vorstöße bisher immer gescheitert. Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der auch die Reaktivierung früher abgeschalteter Anlagen ermöglichen sollte, lehnte der Bundestag am 28. April 2023 mit 551 zu 64 Stimmen ab, drei weitere AfD-Initiativen am 10. November 2023 ebenso deutlich. Ein Moratorium für den Rückbau fiel am 11. September 2025 mit 449 zu 131 Stimmen durch. Zuletzt forderte die AfD-Fraktion, Isar 2, Emsland, Neckarwestheim 2 und Brokdorf wieder in Betrieb zu nehmen. In der ersten Lesung im März 2026 nannte die Union die Abschaltung von 2023 zwar einen Fehler, lehnte den Wiedereinstieg aber ab. Im Wirtschaftsausschuss stimmten am 6. Mai 2026 CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke gegen den Antrag. Eine Mehrheit für eine Reaktivierung ist im Bundestag nicht in Sicht.

Die Anlagen werden gerade zerlegt

Selbst eine Gesetzesänderung würde auf Anlagen treffen, deren Rückbau weit fortgeschritten ist. Bei Isar 2 laufen die Arbeiten seit April 2024. Nach Angaben des Bayerischen Umweltministeriums ist der Reaktordruckbehälter entladen, gegenwärtig werden die Einbauten des Reaktors unter Wasser zerlegt. Der Betreiber PreussenElektra bekräftigte im April 2026 laut einem dpa-Bericht: "Wir bleiben dabei: Aus unserer Sicht ist die Anlage nicht mehr reaktivierbar." Schon zwei Jahre zuvor hatte Unternehmenschef Guido Knott erklärt, das Thema Wiederinbetriebnahme sei "definitiv vom Tisch".

Für Neckarwestheim 2 erteilte das baden-württembergische Umweltministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau schon Anfang April 2023, also noch vor der Abschaltung. Laut dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung war der Primärkreislauf dort schon im Sommer 2023 dekontaminiert, im April 2025 hatte die Trennung der Leitungen des Reaktorkühlkreislaufs begonnen. Für Emsland erhielt RWE die Abbaugenehmigung im Herbst 2024. Im August 2025 berichtete dpa-AFX, der Primärkreislauf sei dekontaminiert, der Abbau der Wasser- und Dampfleitungen stehe bevor und der 108 Tonnen schwere Reaktordeckel solle zerschnitten werden; bis Mitte der 2030er-Jahre soll die Anlage abgebaut sein. In Brokdorf sind die Hauptkühlmittelleitungen vom Reaktordruckbehälter getrennt. PreussenElektra nennt die Anlage deshalb technisch nicht reaktivierbar, ein "point of no return" sei überschritten.

Auch die Konzerne wollen nicht zurück. Ende 2024 sah E.ON keinen wirtschaftlich sinnvollen Weg, die Anlagen wiederzubeleben, RWE-Chef Markus Krebber nannte eine Rückkehr "very, very unlikely" (sehr, sehr unwahrscheinlich) und verwies auf fehlende Genehmigungen und fehlendes Personal. Technisch ist ein Wiederanfahren nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Fachfrau der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit sprach laut Quarks von "erheblichem Aufwand", und mit jedem Tag Rückbau steigen die Kosten, ihn umzukehren. Größere Umbauten könnten zudem als Neubau gelten und ein umfangreiches Genehmigungsverfahren nach heutigen Sicherheitsstandards nach sich ziehen. Die Kosten- und Zeitrechnung, mit der die AfD-Bundestagsfraktion für eine Reaktivierung wirbt, haben wir bereits als irreführend eingeordnet.

Greifswald: das einzige Kernkraftwerk im Land

Das Kernkraftwerk Greifswald in Lubmin war ein Prestigeprojekt der DDR. Es ging 1990 wegen erheblicher Sicherheitsmängel vom Netz, ein Containment fehlte etwa ganz. Seit 1995 baut es das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN) ab, dessen alleiniger Gesellschafter das Bundesfinanzministerium ist. Nach einer Schätzung von 2025 kostet der Rückbau mindestens 10 statt der ursprünglich geplanten 6,6 Milliarden Euro und dauert bis Mitte der 2040er-Jahre, unter anderem weil Gebäude stärker belastet sind als angenommen. Für eine Wiederinbetriebnahme kommt die Anlage nicht in Frage. Sie wird seit drei Jahrzehnten zerlegt.

Nicht zu verwechseln ist das Kernkraftwerk mit dem Gaskraftwerk im selben Industriehafen, dessen Schenkung an die Ukraine die AfD 2026 zum Thema gemacht hat. Dazu gibt es einen eigenen Faktencheck.

"Ohne diese Zusatzkosten"?

Die AfD begründet die Forderung mit den Systemkosten von Wind und Sonne: Netzausbau, Speicher, Backup-Kraftwerke und Redispatch, also Eingriffe der Netzbetreiber in die Kraftwerksfahrpläne. Diese Kosten trage die Allgemeinheit, Kernkraft liefere dagegen Strom "ohne diese Zusatzkosten". Ob ein Stromsystem mit Kernkraftwerken mit weniger Netz und Reserve auskäme, lässt sich daraus nicht nachrechnen, das Programm nennt dafür keine Zahlen. Diese Nebenbehauptung bleibt deshalb unbewertet.

Eine andere Art von Folgekosten hat Kernkraft allerdings, und davon landet ein Teil beim Staat. Den Rückbau tragen im Westen die Betreiber selbst, RWE hat allein für Emsland knapp 1,4 Milliarden Euro zurückgelegt. Greifswald ist als DDR-Kraftwerk ein Sonderfall, dort zahlt der Bund über die EWN. Anders bei der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls: Sie hat der Bund 2017 übernommen, die Betreiber zahlten dafür einmalig 24,1 Milliarden Euro in den staatlichen Fonds KENFO, dem keine weiteren Mittel zufließen. Ob das Geld reicht, hängt an den Kapitalerträgen und an einem Endlager, dessen Suche laut dpa bis 2074 dauern könnte. Welche Stromart unterm Strich günstiger ist, beantwortet das nicht. Auch bei der Kernkraft kann aber ein Teil der Kosten bei der Allgemeinheit landen, nur an anderer Stelle.

Was an der Forderung stimmt

Die EU hat Kernenergie tatsächlich in ihre Taxonomie für nachhaltige Investitionen aufgenommen. Das Europäische Parlament fand im Juli 2022 keine Mehrheit gegen den entsprechenden Rechtsakt, er gilt seit dem 1. Januar 2023, allerdings nur vorübergehend und unter Auflagen. Richtig ist auch, dass der Bundestag das Atomgesetz ändern kann. Das hat er im Herbst 2022 getan, als er den Streckbetrieb der letzten drei Anlagen bis zum 15. April 2023 beschloss. Ein Bundesratsantrag ist ein legitimer Weg, eine Machbarkeitsstudie und Forschung zu kleinen Reaktoren sind politische Vorhaben, über die man streiten kann.

Nur war der Streckbetrieb eine Verlängerung für Anlagen, die noch liefen und deren Personal noch da war. Heute geht es um Kraftwerke, deren Rückbau genehmigt und im Gang ist, deren Betreiber nicht mehr wollen und für die es im Bundestag keine Mehrheit gibt.

Fazit

Die Forderung ist irreführend. Sie stellt Wählern in Mecklenburg-Vorpommern eine Rückkehr der stillgelegten Kraftwerke "so schnell wie möglich" in Aussicht. Das Land kann über den Bundesrat aber nur eine Gesetzesänderung anstoßen, die der Bundestag seit 2023 immer wieder mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Entscheidend ist der Zustand der Anlagen: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden mit behördlicher Genehmigung zerlegt, die Betreiber von Isar 2 und Emsland halten eine Reaktivierung für ausgeschlossen oder sehr unwahrscheinlich, Brokdorf gilt als technisch nicht reaktivierbar. Das einzige Kernkraftwerk im Land, Greifswald, ist seit 1990 abgeschaltet und wird seit 1995 zurückgebaut. Die Begründung, Kernkraft komme "ohne diese Zusatzkosten" aus, ist für Netz und Reserve nicht belegt und übergeht, dass das Kostenrisiko der Endlagerung seit 2017 beim Bund liegt. Richtig sind der Hinweis auf die EU-Taxonomie und dass der Bundestag das Atomgesetz grundsätzlich ändern kann. Eine schnelle Rückkehr der stillgelegten Kraftwerke folgt daraus nicht.