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Stammen acht Prozent des Ostsee-Strandmülls von Windrädern?

Warum ein korrekt zitierter Satz aus einer Bundestagsdrucksache trotzdem irreführt

Irreführend
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Was ist passiert?

Am 8. August 2026 veröffentlichte die AfD-Bundestagsfraktion eine gemeinsame Pressemitteilung der Abgeordneten Michael Blos und Dr. Paul Schmidt. Anlass waren Forschungsergebnisse zur Vermeidung von PFAS in der Beschichtung von Rotorblättern. Die beiden erklären darin, auch ohne PFAS bleibe der Windkraftausbau ein "energie- und umweltpolitischer Irrweg", und stützen das auf eine Zahl aus einer Bundestagsdrucksache: An den deutschen Ostseestränden gingen acht Prozent des angeschwemmten Mülls "auf das Konto von Offshore-Installationen wie Windkraftanlagen".

Die Mitteilung enthält weitere Behauptungen, etwa zu PFAS in Wildschweinlebern und zur geforderten Reaktivierung von neun Kernkraftwerksblöcken. Diese Teile haben wir in unserer Bewertung der Pressemitteilung geprüft. Dieser Faktencheck konzentriert sich auf die Acht-Prozent-Behauptung, denn an ihr lässt sich ein wiederkehrendes Muster zeigen: Ein korrektes Zitat ist noch keine korrekte Aussage.

Das Zitat stimmt

Die Zahl ist echt. In der Bundestagsdrucksache 19/22590, einer Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2020, heißt es auf Seite 4: "An den deutschen Ostseestränden stammt der meiste Müll aus Tourismus- und Freizeitaktivitäten (50 Prozent), gefolgt von Einleitungen durch Abwässer (25 Prozent), Schifffahrt (zehn Prozent), Offshore-Installationen von z. B. Windkraftanlagen (acht Prozent) und Fischerei (sieben Prozent)." Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die Studie Schernewski et al., "Beach macro-litter monitoring on southern Baltic beaches" aus dem Journal of Coastal Conservation. Ein Falschzitat lässt sich der AfD hier also nicht vorwerfen.

Genau deshalb lohnt der zweite Blick. Denn wer nachprüft, findet die Zahl tatsächlich in einem amtlichen Dokument, und hält die Behauptung damit für bestätigt. Was dabei verloren geht: wie die Zahl entstanden ist und was sie überhaupt beschreiben kann.

Eine Schätzung, kein Herkunftsnachweis

Niemand hat am Strand Müllteile eingesammelt und acht Prozent davon physisch einer Windkraftanlage zugeordnet. Die Aufteilung nach Quellen ist vermutlich das Ergebnis der sogenannten Matrix Scoring Technique, eines Schätzverfahrens, das ein JRC Technical Report der MSFD-Fachgruppe Marine Litter von 2016 beschreibt. Dabei wird für jede Kategorie gefundener Müllteile geschätzt, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie aus welcher vorab festgelegten Quelle stammt. Der Report ist ausdrücklich als "non-legally binding" gekennzeichnet und betont, sein Inhalt gebe keine Politikposition der EU-Kommission wieder. Eine amtlich gesetzte Standardmethode ist das Verfahren also nicht, sondern eines von mehreren Werkzeugen zur Quellenzuordnung, mit dokumentierten Grenzen.

Dazu kommt die Kategorie selbst: "Offshore-Installationen" ist in der Aufzählung der Drucksache eine eigene Sammelkategorie neben Tourismus, Abwasser, Schifffahrt und Fischerei. Der Zusatz "von z. B. Windkraftanlagen" ist eine erläuternde Formulierung der Bundesregierung. Dass Windräder innerhalb der Kategorie gesondert erfasst wurden, geht daraus nicht hervor. Wie genau Schernewski et al. die Offshore-Kategorie für die Ostsee abgegrenzt haben, ließ sich nicht abschließend klären, der Volltext der Studie liegt hinter einer Anmeldeschranke. Sicher ist nur: Die acht Prozent stehen für eine geschätzte Sammelkategorie, nicht für gezählten Windkraft-Müll.

Die Zahl ist älter als die großen Windparks

Der gewichtigste Einwand betrifft den Zeitpunkt. Laut den Crossref-Metadaten zur Studie erschien sie online am 24. Februar 2017, die Druckausgabe folgte im Februar 2018. Die zugrunde liegenden Strandmüll-Kartierungen müssen davor stattgefunden haben. Zu diesem Zeitpunkt waren an der deutschen Ostsee genau zwei Windparks am Netz: EnBW Baltic 1 mit rund 48 Megawatt (seit 2011) und EnBW Baltic 2 mit 288 Megawatt (seit 2015).

Die beiden deutlich größeren Parks kamen erst danach: Wikinger mit 350 Megawatt ging Ende 2017 in den Probebetrieb und wurde im Oktober 2018 offiziell eingeweiht, Arkona mit 385 Megawatt folgte im April 2019.

Die acht Prozent können sich also höchstens auf einen Ausbaustand von 336 Megawatt beziehen. Seither sind mehr als 700 zusätzliche Megawatt in Betrieb gegangen. Ob der Anteil heute höher, niedriger oder gleich wäre, weiß niemand, denn eine neuere Quellenzuordnung für die deutschen Ostseestrände nennt weder die Drucksache noch die Pressemitteilung. Blos und Schmidt präsentieren die alte Schätzung trotzdem als Beschreibung des heutigen Zustands, als Beleg dafür, dass der Windkraftausbau ein "umweltpolitischer Irrweg" sei. Genau diese Verschiebung macht aus einem korrekten Zitat eine irreführende Aussage.

Was an der Kritik dran ist

Zwei Dinge gehören fairerweise dazu. Erstens: Das Zitat selbst stimmt, die AfD hat die Drucksache weder verfälscht noch erfunden. Zweitens hat die Windkraft ein reales, ungelöstes Abfallproblem, nur liegt es woanders. Das Umweltbundesamt hält fest, dass zwar mehr als 90 Prozent der Masse einer Windenergieanlage gut recycelbar sind, die Rotorblätter aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) aber bislang in Zementwerken mitverwertet oder über die Hausmüllverwertung entsorgt werden, statt hochwertig recycelt zu werden. Verfahren für ein echtes Faser-Recycling stecken laut der Behörde noch im Forschungsstadium. Bei carbonfaserverstärktem Kunststoff ist die Lage besser, dort hat sich die pyrolytische Faserrückgewinnung im industriellen Maßstab etabliert.

Wer den Windkraftausbau kritisieren will, findet hier einen belegbaren Ansatzpunkt. Die Pressemitteilung greift stattdessen zur Strandmüll-Zahl, die dramatischer klingt, aber den heutigen Zustand gerade nicht belegt.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Die acht Prozent stehen wörtlich so in der Bundestagsdrucksache 19/22590, das Zitat ist korrekt. Die Zahl ist aber das Ergebnis eines Schätzverfahrens ohne physischen Herkunftsnachweis, sie bezieht sich auf eine Sammelkategorie, in der Windkraftanlagen nur als Beispiel genannt werden, und sie stammt aus einer Untersuchung, die vor der Inbetriebnahme der beiden größten deutschen Ostsee-Windparks veröffentlicht wurde. Für den heutigen Zustand der Ostseestrände sagt sie nichts Belastbares aus. Die Pressemitteilung verschweigt all das und verwendet die Zahl als aktuellen Befund gegen den Windkraftausbau. Das ist der Kern des Musters: Ein Zitat kann Wort für Wort stimmen und trotzdem in die Irre führen, wenn Herkunft, Methode und Alter der Zahl unter den Tisch fallen.