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Stand: 09.08.2026

Blos und Schmidt: PFAS-freie Windräder lösen Windkraft-Probleme nicht

Irreführend

Link Beschreibung

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Michael Blos und Dr. Paul Schmidt vom 8. August 2026, veröffentlicht als Reaktion auf Forschungsergebnisse zur Vermeidung von PFAS in der Beschichtung von Rotorblättern. Die Abgeordneten nennen den Windkraftausbau auch ohne PFAS einen "energie- und umweltpolitischen Irrweg" und berufen sich dabei auf die Bundestagsdrucksache 19/22590: An den deutschen Ostseestränden gingen acht Prozent des angeschwemmten Mülls "auf das Konto von Offshore-Installationen wie Windkraftanlagen". Als Alternative fordern sie die Reaktivierung von neun Kernkraftwerksblöcken, die nach Analysen der Radiant Energy Group mit einer Projektdauer von jeweils "2 ½ bis 5 ½ Jahren" netto 12 Gigawatt Grundlast zurückbringen sollen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Ein Teil der Pressemitteilung ist sachlich unstrittig. Windkraftanlagen in Waldgebieten erfordern Rodungsflächen, Zufahrtswege und Betonfundamente, das ist bekannt und wird hier nicht bestritten. Beim Recycling ausgedienter Rotorblätter zeigt sich dagegen ein deutlicher Unterschied zwischen den beiden verwendeten Fasertypen: Das Umweltbundesamt hält fest, dass mehr als 90 Prozent der Masse einer Windenergieanlage gut recycelbar sind, die verbleibenden rund zehn Prozent, im Wesentlichen die Rotorblätter aus glas- und carbonfaserverstärktem Kunststoff, gelten dagegen als Herausforderung. Abfälle aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) werden in der aktuellen Praxis in Zementwerken mitverwertet oder über die Hausmüllverwertung entsorgt statt hochwertig recycelt; Verfahren, die aufbereitete Glas- und Carbonfasern in der Metallurgie einsetzen, befinden sich der Behörde zufolge noch im Forschungsstadium. Bei carbonfaserverstärktem Kunststoff (CFK) ist die Lage laut Umweltbundesamt bereits weiter: Die pyrolytische Abtrennung von Matrix und Faser habe sich "im industriellen Maßstab durchsetzen" können, zurückgewonnene Carbon-Langfasern hätten inzwischen "einen positiven Marktwert".

Die zentrale Zahl der Pressemitteilung, die acht Prozent Ostsee-Strandmüll aus "Offshore-Installationen wie Windkraftanlagen", ist korrekt aus der Bundestagsdrucksache 19/22590 übernommen. Dort heißt es auf Seite 4: "An den deutschen Ostseestränden stammt der meiste Müll aus Tourismus- und Freizeitaktivitäten (50 Prozent), gefolgt von Einleitungen durch Abwässer (25 Prozent), Schifffahrt (zehn Prozent), Offshore-Installationen von z. B. Windkraftanlagen (acht Prozent) und Fischerei (sieben Prozent)." Die Bundesregierung beruft sich dabei auf Schernewski et al. (2018), "Beach macro-litter monitoring on southern Baltic beaches", Journal of Coastal Conservation, Band 22. Der AfD kann hier also kein Falschzitat vorgeworfen werden.

Zwei Einschränkungen relativieren die Aussagekraft der Zahl trotzdem erheblich. Erstens ist sie kein physischer Herkunftsnachweis, sondern vermutlich das Ergebnis der sogenannten Matrix Scoring Technique, beschrieben in einem JRC Technical Report der MSFD-Fachgruppe Marine Litter von 2016. Der Bericht ist ausdrücklich als "non-legally binding" gekennzeichnet und trägt den Hinweis, sein wissenschaftlicher Inhalt "does not imply a policy position of the European Commission" (Übersetzung: "gibt keine Politikposition der Europäischen Kommission wieder"). Eine Position der EU-Kommission oder eine amtlich gesetzte Standardmethode ist die Matrix Scoring Technique damit nicht: Der Bericht führt sie nur als eines von mehreren Verfahren zur Quellenzuordnung auf und widmet ihr einen eigenen Abschnitt zu Wert und Grenzen der Methode. Für jede Kategorie gefundener Müllteile wird dabei geschätzt, wie wahrscheinlich sie aus welcher der zuvor festgelegten Quellen stammt, im Fall der Bundestagsdrucksache Tourismus, Abwasser, Schifffahrt, Offshore-Installationen und Fischerei. Die Zahl der Quellen legt das Verfahren selbst nicht fest, vorausgesetzt wird lediglich, dass "a number of possible sources ... need to be identified in advance" (Übersetzung: "eine Reihe möglicher Quellen ... muss im Voraus festgelegt werden"), das Rechenbeispiel im Anhang des Berichts arbeitet mit sieben Kategorien. Die fünf Quellenkategorien der Bundestagsdrucksache stammen somit aus der zugrunde liegenden Schernewski-Studie, nicht aus der JRC-Methodik. Belegt ist in der Drucksache aber: "Offshore" ist eine eigene, von Schifffahrt und Fischerei getrennt geführte Quellenkategorie. Wie genau Schernewski et al. die Kategorie für die Ostsee abgegrenzt haben und ob Windkraftanlagen darin gesondert erfasst wurden, ließ sich nicht abschließend klären, der Volltext der Studie blieb sowohl bei Springer als auch bei ResearchGate hinter einer Anmeldeschranke.

Zweitens, und das wiegt schwerer, lässt sich der genaue Erhebungszeitraum der zugrunde liegenden Strandmüll-Kartierungen aus demselben Grund nicht abschließend klären. Sicher ist aber das Erscheinungsdatum der Studie: Die Crossref-Metadaten zur DOI nennen den 24. Februar 2017 als Online-Publikationsdatum (Druckausgabe Februar 2018); die "016" im DOI ist lediglich das Registrierungsjahr des Verlags, kein Erscheinungsdatum. Die Erhebung selbst muss vor diesem Zeitpunkt liegen, also vor dem Zubau der deutlich größeren Windparks Wikinger (350 Megawatt, Probebetrieb ab Ende 2017, offizielle Einweihung Oktober 2018) und Arkona (385 Megawatt, April 2019). Beide gingen erst nach Veröffentlichung der zitierten Untersuchung ans Netz. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren an der deutschen Ostsee bereits der Windpark EnBW Baltic 1 (rund 48 Megawatt, seit 2011) und EnBW Baltic 2 (288 Megawatt, seit 2015) am Netz, die Acht-Prozent-Zahl kann sich also höchstens auf diesen früheren Ausbaustand beziehen. Seither sind mit Wikinger und Arkona mehr als 700 zusätzliche Megawatt hinzugekommen, die Zahl wird trotzdem unverändert weiterverwendet.

Auch der Absatz zu PFAS und Wildtieren ist differenzierter, als die Pressemitteilung suggeriert. Es trifft zu, dass Wildschweinlebern in mehreren Bundesländern den seit Anfang 2023 geltenden EU-Grenzwert für PFAS überschreiten. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz meldete im August 2024: Von 60 untersuchten Proben (30 Fleisch- und 30 Leberproben derselben Wildschweine) lagen bei allen 30 Leberproben die PFAS-Werte zwischen 98 und 738 Mikrogramm pro Kilogramm (Mittelwert 310), deutlich über dem zulässigen Höchstwert von 50 Mikrogramm. Die 30 Fleischproben lagen dagegen der Behörde zufolge "in der Regel deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgehalte", keine überschritt den für Wildschweinfleisch geltenden Grenzwert von 9,0 Mikrogramm pro Kilogramm. Auch in Schleswig-Holstein überschritten laut einer Risikobewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom August 2024 alle zwölf untersuchten Proben die EU-Höchstgehalte, das BfR hält fest, die dortigen Werte lägen "in der gleichen Größenordnung wie Gehalte in vorangegangenen Untersuchungen in Deutschland für Wildschweinleber". Die rheinland-pfälzische Behörde nennt als Ursache aber ausdrücklich die "allgemeine Umweltbelastung", nicht Windkraftanlagen.

Eine kausale Verbindung zum Abrieb von Rotorblättern gilt als unbewiesen. Das Umweltbundesamt erklärte auf eine Anfrage über Frag den Staat im März 2024, es habe zum Thema Schadstoffe im Rotorblattabrieb "keine Informationen" und wisse auch nicht, "wer Daten bzw. Messungen durchgeführt haben könnte" (FragDenStaat-Anfrage).

Unstrittig ist dagegen, dass mengenmäßig bedeutende PFAS-Eintragspfade in die Umwelt anderswo liegen: Laut Umweltbundesamt gehen in Nordrhein-Westfalen fast zwei Drittel der bekannten PFAS-Schadensfälle in Boden und Grundwasser auf Feuerlöschschaum zurück, und die Behörde nennt zudem PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft sowie den atmosphärischen Abbau fluorierter Gase als besonders flächenhafte Eintragsquellen. Windkraftanlagen tauchen in dieser Übersicht nicht auf.

Die Pressemitteilung nennt kein Datum für die Regierungsbefragung, auf die sie sich beruft. Gemeint ist die Sitzung vom 8. Juli 2026. Dort richtete Dr. Paul Schmidt an Umweltminister Carsten Schneider die Behauptung, "große Mengen PFAS" würden "von Windkraftanlagen freigesetzt" und seien "inzwischen auch in den inneren Organen von Wildschweinen bereits nachgewiesen worden". Das Plenarprotokoll der 88. Sitzung zeigt, dass Schneider diese Behauptung nicht bestätigt hat. Er antwortete: "Das Thema Windkraftanlagen scheint mir eine Obsession der AfD zu sein", und wiederholte anschließend nur den allgemeinen PFAS-Grundsatz, den er wenige Minuten zuvor bereits zu einer anderen Frage genannt hatte: Wo Ersatzstoffe verfügbar seien, würden PFAS ersetzt, wo nicht, blieben sie im Einsatz. Auf die konkrete Behauptung zu PFAS-Freisetzung und Wildschweinen ging er nicht ein. Die Pressemitteilung stellt diesen Wortwechsel so dar, als habe Schneider "in Bezug auf die Windkraft" eingeräumt, PFAS müssten dort weiter eingesetzt werden. Tatsächlich hat er den Grundsatz allgemein wiederholt, ohne ihn ausdrücklich auf Windkraftanlagen zu beziehen.

Zur geforderten Kernkraft-Reaktivierung hat Faktenfackel die zentralen Zahlen bereits bei einer nahezu identischen Pressemitteilung Schmidts im Detail geprüft: Die Kostenschätzung der Radiant Energy Group gilt unter unabhängigen Fachleuten als zu optimistisch, und die Betreiber E.ON und RWE lehnen eine Reaktivierung ab. Der Radiant-Report selbst datiert von Dezember 2024 und nennt als frühesten Meilenstein die Wiederinbetriebnahme von Brokdorf "as early as the end of 2025", vorausgesetzt der Rückbau werde sofort gestoppt. Dieser Termin ist inzwischen verstrichen, ohne dass sich am Status der Anlage etwas geändert hätte, ein Hinweis darauf, dass selbst der günstigste im Bericht genannte Zeitrahmen nicht eingehalten wurde.

Die neun in dieser Pressemitteilung erstmals namentlich genannten Blöcke, Brokdorf, Isar 2, Emsland, Grohnde, Krümmel, Gundremmingen B und C, Neckarwestheim II sowie Philippsburg 2, summieren sich rechnerisch auf die genannten rund 12 Gigawatt. Sie befinden sich aber in sehr unterschiedlichen Rückbaustadien, was die für alle neun Blöcke gleichermaßen angesetzte Spanne von "2 ½ bis 5 ½ Jahren" fragwürdig macht. Während die sechs zuletzt 2021 und 2023 abgeschalteten Blöcke (Brokdorf, Grohnde, Gundremmingen C, Emsland, Isar 2, Neckarwestheim II) noch vergleichsweise wenig zurückgebaut sind, ist Krümmel bereits seit 2009 nicht mehr am Netz und seit 2011 endgültig stillgelegt, mehr als 15 Jahre. Gundremmingen B wurde Ende 2017 abgeschaltet. Bei Philippsburg 2, stillgelegt Ende 2019, wurden die beiden markanten Kühltürme bereits im Mai 2020 gesprengt, ihr Wiederaufbau wäre ein mehrjähriges Bauprojekt, das in der pauschalen Zeitangabe nicht abgebildet ist.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Die Acht-Prozent-Zahl zum Ostsee-Strandmüll ist korrekt aus einer Bundestagsdrucksache übernommen, stammt aber aus einem Schätzmodell mit einer weit gefassten Sammelkategorie und aus einer Untersuchung, die vor dem Zubau der größten deutschen Ostsee-Windparks veröffentlicht wurde. Die Pressemitteilung präsentiert sie trotzdem so, als beschreibe sie den heutigen Zustand. Die PFAS-Behauptung zu Wildtieren stützt sich auf einen realen, aber offiziell nicht auf Windkraftanlagen zurückgeführten Befund, und die Pressemitteilung stellt Umweltminister Schneiders Antwort in der Regierungsbefragung als Zugeständnis dar, das er in dieser Form nicht gemacht hat. Bei der geforderten Kernkraft-Reaktivierung bestätigt sich die bereits an anderer Stelle dokumentierte Skepsis: Der eigene Zeitplan der zitierten Quelle ist bereits an seinem ersten Meilenstein gescheitert, und die neun genannten Blöcke sind baulich zu unterschiedlich, um für alle dieselbe Reaktivierungsspanne plausibel zu machen.