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Stand: 08.09.2026

AfD-Fraktion: 200 Gigawatt Wind und Solar überfordern die Netze

Irreführend

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 7. September 2026. Michael Blos wendet sich gegen einen Referentenentwurf zum UVP-Änderungsgesetz, mit dem Neubau und Vergrößerung von Windkraftanlagen an bestehenden Standorten pauschal von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen werden sollen.

Zwei Argumentationsstränge: Erstens seien die Netze "mit bereits rund 200 Gigawatt installierter Leistung an Wind- und Photovoltaikanlagen bei einer nationalen Spitzenlast von gerade einmal 75 bis 80 Gigawatt" schon jetzt "völlig überfordert" und steuerten "auf massive Überkapazitäten zu". Zweitens bleibe die Entsorgung abgebauter Windräder ungelöst, es fielen "jährlich tausende Tonnen Müll aus glasfaserverstärktem Kunststoff" an; Rotorblätter aus Glas- oder Carbonfasern in duroplastischen Harzen ließen sich "schwer aufschmelzen".

Die Fraktion fordert einen sofortigen Stopp des subventionierten Windkraftausbaus, den Verzicht auf die UVP-Auflockerung und eine Entsorgungslösung für Windradschrott.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Zahl zur installierten Leistung ist der Sache nach richtig gerundet. Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur zum Zubau Erneuerbarer Energien 2025 waren Ende 2025 in Deutschland 117 Gigawatt Photovoltaik, 68,1 Gigawatt Windkraft an Land und 9,5 Gigawatt Windkraft auf See installiert, zusammen 194,6 Gigawatt. "Rund 200 Gigawatt" trifft diese Summe mit leichter Aufrundung. Für die Spitzenlast lässt sich der genannte Bereich nicht ebenso genau belegen: Die zuletzt amtlich ausgewiesene Jahreshöchstlast im deutschen Netz stammt aus dem Monitoringbericht 2024 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt und lag 2023 bei 73,7 Gigawatt, nach 78,83 Gigawatt im Jahr 2022. Ein aktuellerer, mit Primärquelle belegter Wert für 2024 oder 2025 ließ sich nicht auffinden, "75 bis 80 Gigawatt" liegt aber mitten in diesem für die letzten Jahre belegten Korridor.

Aus diesen beiden Zahlen "völlig überforderte" Netze und "massive Überkapazitäten" abzuleiten, trägt trotzdem nicht. Installierte Leistung ist eine Nennkapazität, keine tatsächliche Einspeisung: Wind und Sonne liefern nie gleichzeitig und nie an ihrer vollen Nennleistung. Nach Fraunhofer ISE erzeugten Wind- und Solaranlagen 2025 zusammen rund 219 Terawattstunden (132 TWh Wind, 87 TWh Photovoltaik), verteilt über 8.760 Stunden im Jahr. Im Mittel entspricht das rund 25 Gigawatt, nicht einer konstanten Dauerleistung nahe 195 Gigawatt. Genau dieses Missverständnis, Nennleistung mit gleichzeitiger Erzeugung zu verwechseln, hat Faktenfackel bereits bei einer ähnlichen AfD-Pressemitteilung zu Negativpreisen im Detail widerlegt.

Reale Netzprobleme gibt es dennoch, nur andere als von der Pressemitteilung suggeriert. Laut SMARD-Auswertung der Bundesnetzagentur zum Netzengpassmanagement kostete das Netzengpassmanagement im dritten Quartal 2025 rund 667 Millionen Euro, rund zehn Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Ursache ist überwiegend ein räumliches Problem: Erzeugung und Verbrauch liegen an unterschiedlichen Orten, und der Netzausbau hinkt hinterher. Trotz der gestiegenen Redispatch-Mengen erreichten laut derselben Auswertung rund 96 Prozent der erneuerbaren Erzeugung tatsächlich die Verbraucher. Von "massiven Überkapazitäten" im Sinne unbrauchbaren Stroms kann also keine Rede sein, das eigentliche Problem sind Netzengpässe an einzelnen Stellen, kein bundesweiter Angebotsüberschuss.

Die zweite Behauptung, der Referentenentwurf sehe eine "pauschale" UVP-Ausnahme für Windkraftanlagen an Bestandsstandorten vor, trifft die Vorlage nur ungenau. Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum UVP-Anpassungsgesetz betrifft nicht speziell Windkraftanlagen, sondern allgemein "dem Klimaschutz dienende Änderungsvorhaben" und legt dafür "Schwellenwerte und Kriterien" fest. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll danach "nur in atypischen Sonderfällen" nötig sein, eine Vorprüfung entfällt also nicht ausnahmslos, sondern bleibt für untypische Einzelfälle vorgesehen. Das ist eine weitreichende Erleichterung, aber keine bedingungslose Pauschalausnahme, wie es die Pressemitteilung darstellt.

Beim Entsorgungsproblem hat die AfD-Fraktion recht, ohne dass das neu wäre. Faktenfackel hat den Zustand des Rotorblatt-Recyclings bereits bei einer früheren Pressemitteilung derselben Fraktion ausführlich geprüft und in einem eigenen Faktencheck zum Ostsee-Strandmüll eingeordnet. Die fachliche Aussage, duroplastische Harze ließen sich "schwer aufschmelzen", ist korrekt: Anders als Thermoplaste sind Duroplaste irreversibel vernetzt und praktisch nicht durch Erhitzen wieder aufschmelzbar, sie lassen sich nur mechanisch zerkleinern oder pyrolytisch aufspalten. Zur Abfallmenge hat das Umweltbundesamt in einer Rückbaustudie von 2019 prognostiziert, dass ab 2024 "relevante Mengen" an Rotorblatt-Abfall anfallen, mit einem erwarteten Höchstwert von "maximal gut 70.000 Tonnen pro Jahr"; damals gab es in Deutschland "bislang eine einzige Verwertungsanlage für GFK/CFK-Abfälle". "Jährlich tausende Tonnen" ist damit für die kommenden Jahre eher vorsichtig geschätzt als übertrieben, auch wenn die Prognose inzwischen sieben Jahre alt ist. Laut der UBA-Themenseite zur Rotorblattaufbereitung ist die Praxis bislang die Mitverwertung in Zementwerken oder über die Hausmüllverwertung, ein hochwertiges Recycling für Glasfasern befindet sich weiterhin im Forschungsstadium, während sich die Faserrückgewinnung per Pyrolyse für Carbonfasern industriell etabliert hat.

Fazit

Die zentrale Behauptung ist irreführend. Die Zahlen zur installierten Leistung sind sinnvoll gerundet, die genannte Spitzenlast liegt in einer plausiblen Größenordnung, aber daraus folgt keine "völlige Überforderung" der Netze: Installierte Nennleistung und tatsächliche, nie gleichzeitig anfallende Einspeisung werden vermengt, ein Fehler, den Faktenfackel bei einer ähnlichen AfD-Pressemitteilung bereits ausführlich dokumentiert hat. Reale Netzengpässe existieren, sie betreffen aber überwiegend fehlenden Netzausbau, nicht flächendeckende Überkapazitäten, und im dritten Quartal 2025 erreichten trotzdem 96 Prozent des Ökostroms die Verbraucher. Auch die Darstellung des UVP-Entwurfs als pauschale Ausnahme ist ungenau: Der Entwurf arbeitet mit Schwellenwerten und behält eine Prüfpflicht für atypische Fälle. Beim Entsorgungsproblem der Rotorblätter liegt die AfD dagegen richtig, das ist ein seit Jahren bekannter, vom Umweltbundesamt selbst dokumentierter Missstand, allerdings kein neuer Befund dieser Pressemitteilung.