Link Beschreibung
Artikel vom 15. September 2026 unter der Überschrift "Grünes Märchen bekommt Abrieb: EU bestätigt Mikroplastik aus Windrädern". Anlass ist die Antwort der EU-Kommission vom 12. August auf eine Anfrage des FPÖ-Europaabgeordneten Gerald Hauser. Der Text nennt Schätzungen von bis zu 62 Kilogramm Kunststoffabrieb je Anlage und Jahr (Norwegen) sowie niedrigere Werte der niederländischen TNO und der dänischen DTU und stellt den Windkraftausbau dem EU-Ziel gegenüber, Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Tichys Einblick argumentiert dabei durchgehend, alle genannten Zahlen seien reine Modellschätzungen ohne gesicherte Messung: "Die häufig zitierte Zahl von bis zu 62 Kilogramm Abrieb je Windkraftanlage und Jahr ist keine gesicherte Messgröße. Die deutlich niedrigeren Zahlen, mit denen Windkraftbranche und Kommission solche Angaben zurückweisen, sind es ebenso wenig." Der Artikel nennt außerdem die Förderung der TNO-Studie durch die niederländische Förderagentur RVO sowie die Förderung der DTU-Studie durch die Velux Foundation und das dänische Außenministerium und ergänzt, das zugehörige DTU-Projekt PREMISE werde laut eigener Projektankündigung der DTU auch von den Energiekonzernen Vattenfall und Statkraft unterstützt, was zutrifft. Eine Beeinflussung der Ergebnisse behauptet der Artikel ausdrücklich nicht, folgert aus der Finanzierung aber, die Studien verdienten keine "ehrfürchtige Behandlung". Vergleiche mit Reifen- oder Schuhsohlenabrieb wertet der Text als politische Relativierung, die "keinen einzigen Partikel" verändere, der von einem Rotorblatt ins Wasser oder den Boden gelange.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Kommissionsantwort vom 12. August, auf die sich der Artikel beruft, lässt sich im Originaldokument des Europäischen Parlaments (E-002323/2026(ASW)) nachlesen. Der zitierte Satz über das "Bewusstsein" für Mikroplastik bezieht sich dort ausdrücklich auf Mikroplastik allgemein, sowohl absichtlich zugesetztes als auch unbeabsichtigt freigesetztes, nicht speziell auf Windkraftanlagen. Zu den Kunststoffemissionen von Windkraftanlagen enthält die Antwort nur einen einzigen Satz: Die Forschung zeige, dass die Kunststoffemissionen von Windkraftanlagen deutlich geringer seien als bei anderen Quellen. Als Beleg nennt die Kommission zwei wissenschaftliche Arbeiten, Mishnaevsky et al. (2024, Technische Universität Dänemark) und Caboni et al. (2025, niederländische Forschungsorganisation TNO), genau jene Studien, die auch Tichys Einblick im Artikel zitiert. Von einer Bestätigung relevanter Mengen ist in der Antwort nirgends die Rede.
Beide Studien liefern konkrete Zahlen. Laut Caboni et al. verliert eine moderne Offshore-Anlage mit 15 Megawatt Leistung rechnerisch rund 240 Gramm Kunststoff pro Jahr. Alle Offshore-Windräder in der niederländischen Nordsee zusammen kommen demnach derzeit auf rund 100 Kilogramm jährlich, mit einem erwarteten Anstieg auf bis zu 650 Kilogramm bis 2041. Die heutigen 100 Kilogramm sind der Studie zufolge weniger als ein Promille der insgesamt rund 155 Tonnen direkter Kunststoffemissionen, die 2017 in die niederländische Nordsee gelangten. Diese Menge stammt aus zwei erfassten Quellen: Schiffsanstrichen und verlorenem Fanggerät. Mishnaevsky et al. kommen für einzelne Rotorblätter auf 30 bis 540 Gramm im Jahr (offshore 80 bis 1.000 Gramm, onshore 8 bis 50 Gramm) und für ganz Dänemark auf rund 1,6 Tonnen jährlich, eine Größenordnung weniger als der Abrieb von Schuhsohlen und Straßenmarkierungen, drei Größenordnungen weniger als der von Autoreifen. Tichys Einblick nennt beide Vergleiche durchaus, tut sie aber wie oben beschrieben als politische Relativierung ab und lässt dabei gerade die Größenordnungen weg: eine bis drei Zehnerpotenzen Unterschied, beim TNO-Vergleich unter einem Promille.
Für Deutschland nennt der Bundesverband Windenergie in seinem Faktencheck vom August 2024 einen Mittelwert von 2,74 Kilogramm Abrieb pro Anlage und Jahr. Auch diese Zahl ist kein Messwert, sondern der Mittelwert zweier Schätzungen von Branchenfirmen für Anlagen an Land: 3,38 Kilogramm im Worst-Case-Szenario von Key Wind Energy und 2,1 Kilogramm von Deutsche Windtechnik. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt rechnet diesen BWE-Wert, wie die eigene Quellenangabe der Behörde ausweist, gegen die gesamte jährliche Mikroplastik-Freisetzung in Deutschland von rund 330.000 Tonnen aus einer Studie von Fraunhofer UMSICHT aus dem Jahr 2018 und kommt so auf einen Anteil von 0,02 Prozent. Diese 0,02 Prozent sind eine eigene Umrechnung des Landesamts auf Basis der BWE-Branchenschätzung, keine unabhängige Bestätigung durch eine der von der EU-Kommission zitierten Studien. Reifenabrieb allein macht laut Landesamt rund 31 Prozent aus.
Die im Artikel und in Hausers Anfrage prominent genannte Zahl von bis zu 62 Kilogramm pro Anlage und Jahr stammt aus einer 2021 ohne Peer-Review veröffentlichten norwegischen Untersuchung, deren Autoren sich selbst "The Turbine Group" nennen. Caboni et al. bezeichnen diese Schätzung als methodisch fehlerhaft ("erroneous"): Die norwegischen Autoren übertrugen einen an winzigen Laborproben gemessenen prozentualen Masseverlust unverändert auf ganze, mehrere Tonnen schwere Rotorblätter. Im Kern steht dabei ein Skalierungsfehler, den Mishnaevsky et al. an einem Beispiel veranschaulichen: Ein Würfel von 10 mal 10 mal 10 Millimetern, der 3 Millimeter seiner oberen Schicht verliert, büßt tatsächlich 30 Prozent seiner Masse ein. Ein zehn Meter großer Würfel, der bei derselben Erosionstiefe von 3 Millimetern ebenfalls nur die oberste Schicht verliert, kommt dagegen nur auf einen winzigen Bruchteil davon. Die Studie nennt hier 0,003 Prozent, nachgerechnet sind es rund 0,03 Prozent, in jedem Fall weit entfernt von 30 Prozent. Die Erosion wirkt immer nur auf eine dünne Außenschicht, ihr Anteil an der Gesamtmasse schrumpft mit wachsender Bauteilgröße. Mishnaevsky et al. weisen derselben Untersuchung mehrere weitere methodische Fehler nach: Sie ging fälschlich von unbeschichtetem Epoxidharz statt der tatsächlich verwendeten Polyurethan-Schutzschicht aus und übertrug eine Formel für die Lebensdauer von Rotorblatt-Beschichtungen (Zahl der Regentropfen-Einschläge bis zum Ausfall, mit dem Exponenten 5,7) unzulässig auf die abgetragene Materialmenge. Zusätzlich rechnete sie die kinetische Energie der Tropfen ein zweites Mal ein, obwohl diese im Exponenten 5,7 bereits enthalten ist, was den verwendeten Exponenten auf 11 statt 5,7 erhöhte. Ein Faktencheck des flämischen Portals factcheck.vlaanderen kommt unabhängig zum selben Ergebnis und ergänzt, die norwegische Studie sei zudem von durchgehendem Anlagenbetrieb bei Regen ausgegangen. Tichys Einblick erwähnt diese Kritik nicht, obwohl der Artikel die Spannweite von "drei Gramm bis 14 Kilogramm" pro Anlage aus genau dem Satz der TNO-Studie übernimmt, der die norwegische Schätzung ausdrücklich als fehlerhaft ausklammert. Der Artikel nennt die 62-Kilogramm-Zahl zwar selbst "keine gesicherte Messgröße", stellt sie damit aber auf dieselbe Stufe wie die begutachteten Studien von Mishnaevsky et al. und Caboni et al., statt die nachgewiesenen Rechenfehler zu benennen, die sie von einer bloß anders modellierten Schätzung unterscheiden.
Überzogene Zahlen zum Windrad-Abrieb kursieren auch in der deutschen Debatte. Ein dpa-Faktencheck vom November 2025 widerlegte eine Behauptung der AfD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, wonach eine Anlage über ihre Laufzeit eine Tonne Mikroplastik verliere, mit denselben aktuellen Studien. Wie brüchig einzelne Herkunftszahlen zum Windkraft-Umweltfußabdruck sein können, zeigt auch ein anderer Fall: eine AfD-Pressemitteilung zu PFAS-Beschichtungen und Ostsee-Strandmüll, bei der sich die zentrale Acht-Prozent-Zahl auf ein Schätzverfahren mit Sammelkategorie stützte statt auf einen direkten Herkunftsnachweis.
Dass Windkraftanlagen durch die Erosion ihrer Rotorblätter Kunststoffpartikel freisetzen, ist unstrittig, das räumt auch Tichys Einblick im Text ein. Strittig ist allein die Größenordnung, und dort widerspricht die vorliegende Forschung der im Titel des Artikels nahegelegten Dramatik.
Fazit
Die Darstellung von Tichys Einblick ist irreführend. Dass Windräder durch Erosion an den Rotorblättern etwas Mikroplastik freisetzen, ist real und wird auch von der EU-Kommission nicht bestritten. Die Kommission hat aber nichts "ausdrücklich bestätigt": Der von Tichys Einblick als Beleg gelesene Satz zum "Bewusstsein" für Mikroplastik betrifft das Thema allgemein, nicht speziell Windkraftanlagen, und der einzige Satz zu Windrädern lautet lediglich, deren Kunststoffemissionen seien deutlich geringer als aus anderen Quellen. Als Beleg verweist die Kommission auf dieselben Studien von Mishnaevsky et al. und Caboni et al., die den Windkraft-Anteil an der gesamten Mikroplastik-Freisetzung als verschwindend gering einordnen, etwa mit unter einem Promille der direkten Kunststoffeinträge in die niederländische Nordsee. Die häufig ergänzend zitierten 0,02 Prozent der deutschen Gesamtmenge stammen dagegen nicht aus diesen Studien, sondern aus einer eigenen Umrechnung des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt auf Basis einer BWE-Branchenschätzung. Die von Hauser in seiner Anfrage prominent genannte 62-Kilogramm-Schätzung, die auch Tichys Einblick nennt, ist nach beiden von der Kommission zitierten Studien methodisch fehlerhaft: Sie beruht nachweislich auf Rechenfehlern, nicht bloß auf anderen Annahmen als die begutachteten Studien. Der Artikel nennt sie zwar selbst ungesichert, verschweigt seinen Lesern aber die nachgewiesenen Rechenfehler und stellt sie damit auf eine Stufe mit den wissenschaftlich fundierten, niedrigeren Werten.
