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Stand: 28.07.2026

Wie verhalte ich mich unter einer AfD-Regierung? 15 Verhaltensregeln

Komplex

Link Beschreibung

Knapp 20 Minuten langes Video, das durchspielt, wie man sich im Alltag verhalten sollte, falls die AfD an die Regierung käme. Der Kanal ordnet das ausdrücklich als Vorbereitung ein, nicht als Resignation, und legt in der Videobeschreibung 21 Quellen mit Link und Datum offen. Die 15 Regeln teilen sich in einen digitalen Block, einen Block zu Rechten gegenüber Behörden und einen Block zu Engagement und Wahl.

Die 15 Regeln im Einzelnen

1. Wechsel auf Signal. Ausgangspunkt ist die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle durch das EU-Parlament am 9. Juli 2026 bis April 2028, nachdem die Regelung zuvor zweimal abgelehnt worden war und dann im Eilverfahren während der Sommerpause durchkam. Argument für Signal: gemeinnützige Stiftung statt Werbekonzern, Zero-Knowledge-Prinzip, und die EU-Kommission empfiehlt Signal seit 2020 den eigenen Mitarbeitern.

2. PIN statt Fingerabdruck. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass Ermittler bei richterlich angeordneter Durchsuchung den Finger einer Person zwangsweise auf den Sensor drücken dürfen, gestützt auf § 81b StPO. Face ID wurde nicht ausdrücklich entschieden, die Norm gilt aber als technikoffen. Eine PIN ist dagegen ein Gedanke, und niemand muss sich selbst belasten.

3. Lösche, was weg kann. Daten, die es nicht gibt, kann niemand auswerten. Konkret: verschwindende Nachrichten aktivieren, alte Verläufe und Cloud-Bestände einmal im Monat durchgehen. Begründung ist die parallel geplante neue EU-Vorratsdatenspeicherung, die laut netzpolitik.org auch Standortdaten umfassen soll: Überwachungsinfrastruktur, die heute gebaut wird, liegt später in der Hand dessen, der dann regiert.

4. Bau dein Netzwerk vorher. Für den Kanal die wichtigste der 15 Regeln. Autoritäre Systeme lebten nicht von Zustimmung, sondern von Vereinzelung. Vertrauen brauche Vorlauf und lasse sich nicht in der Krise aufbauen. Konkret: eine Liste mit fünf Namen und Nummern aus der Nachbarschaft, mit dem Wissen, wer im Zweifel Hilfe braucht und wer helfen kann.

5. Stell dich vor die, die zuerst dran sind. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt (VBRG) zählte in seiner Jahresbilanz für 2024 in zwölf Bundesländern 3.453 rechte, rassistische und antisemitische Angriffe mit mindestens 4.681 direkt betroffenen Menschen. Angriffe auf politische Gegner stiegen laut VBRG gegenüber dem Vorjahr um mehr als zwei Drittel. Konkret: Betroffene ansprechen, als Zeuge in der Nähe bleiben, Opferberatungsstellen unterstützen.

6. Halte Bargeld vor. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt seit Ende 2025 einen Bargeldvorrat als Teil normaler Krisenvorsorge. Dazu der Hinweis, dass digitale Zahlungen Spuren hinterlassen. Das Video zitiert die Behörde dabei mit einer konkreten Formel: "Als Einstieg reichen schon drei Tagessätze, sagt die Behörde. Also das, was du brutto pro Tag verdienst oder verdienen würdest, mal drei." Der Kanal hält der AfD hier ihr eigenes Bundestagswahlprogramm 2025 vor, das den uneingeschränkten Erhalt des Bargelds und ein "Recht auf analoges Leben" als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat fordert.

7. Filme, was falsch läuft. Das Filmen von Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum ist bei ausreichendem Abstand und ohne Behinderung des Einsatzes gedeckt. Beim Ton ist die Lage laut Legal Tribune Online widersprüchlich: § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes, das OLG Zweibrücken bestätigte 2022 eine Verurteilung, das OLG Düsseldorf entschied im selben Jahr gegenteilig. Empfehlung: Bild ja, Ton mit Risiko, Veröffentlichung nur verpixelt.

8. Personalien ja, Aussagen nein. Anzugeben sind nur die Personalien, zu allem Weiteren darf geschwiegen werden, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht. Der Merksatz im Video: "Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und möchte mit einem Anwalt sprechen."

9. Halte fest, was du siehst. Begründet mit Polen, das seit dem Regierungswechsel Ende 2023 acht Jahre PiS-Regierung aufarbeitet. Aufarbeitung brauche Menschen, die mit Datum und Kontext mitgeschrieben haben. Empfehlung: analoges Notizbuch statt digitaler Speicherung, Ablage bei einer Vertrauensperson statt bei sich selbst.

10. Geh in den Verein. Laut dem im November 2025 vorgestellten Bericht der Bundesregierung zu Engagement und Ehrenamt engagieren sich rund 27 Millionen Menschen in Deutschland freiwillig. Dem stellt das Video die von der Amadeu Antonio Stiftung dokumentierten Angriffe auf die Zivilgesellschaft gegenüber sowie die CORRECTIV-Recherche vom 28. Januar 2026, wonach die AfD-Bundestagsfraktion einen Referenten für den Aufbau einer NGO-Datenbank suchte.

11. Lerne die 198 Methoden. Verweis auf den Politikwissenschaftler Gene Sharp und seinen Katalog von 198 Methoden gewaltfreier Aktion, von Flugblättern über Boykott und Streik bis zu Sitzblockaden und Parallelstrukturen. Dazu die Einordnung von zivilem Ungehorsam als offene, gewaltfreie Regelverletzung unter Inkaufnahme der Konsequenzen, und der Hinweis auf das Widerstandsrecht in Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz, ausdrücklich als letztes Mittel und nicht als Freifahrtschein.

12. Sichere dir unabhängigen Journalismus. In Sachsen-Anhalt, wo am 6. September gewählt wird, steht die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge an erster Stelle im 100-Tage-Sofortprogramm der AfD; Spitzenkandidat Ulrich Siegmund rahmt das als Kampf gegen eine "Zwangsabgabe". ARD, ZDF und Landesanstalten sollen zu einem kleineren "Grundfunk" schrumpfen. Rechtlich steht dem die vom Bundesverfassungsgericht zugesprochene Bestandsgarantie entgegen, praktisch bleibt Kaputtsparen möglich. Empfehlung: jetzt ein Abo bei einem unabhängigen, nicht beitragsfinanzierten Medium abschließen.

13. Kenn deine Remonstrationspflicht. Laut einem Handelsblatt-Bericht vom Mai 2026 plant die AfD in Sachsen-Anhalt einen personellen Umbau der Ministerien bis in Abteilungs- und Referatsleitungen hinein; intern kursiere die Zahl von 250 neu zu besetzenden Schlüsselpositionen. Dem stellt das Video die Remonstrationspflicht nach § 63 Bundesbeamtengesetz und § 36 Beamtenstatusgesetz gegenüber: Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung schriftlich anmelden, bei Bestätigung eine Stufe höher gehen, erkennbar strafbare Weisungen verweigern.

14. Unterstütze die Rechtsstaatswächter. Der Deutsche Richterbund warnte Ende Juni 2026 durch Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn davor, dass Justizministerien per Weisungsrecht bis in einzelne Strafverfahren hineinregieren können, und fordert die gesetzliche Abschaffung dieses Weisungsrechts, bevor es in andere Hände gerät. Empfehlung: Fördermitgliedschaft bei Organisationen wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die vor Gerichten klagen.

15. Wähle, und nimm drei Leute mit. Die für den Kanal entscheidende Regel, weil die ersten 14 nur den Ernstfall behandeln. Belegt mit zwei Wahlen: Polen im Oktober 2023 mit einer Wahlbeteiligung von 74,4 Prozent, der höchsten seit 1989, an deren Ende die PiS-Regierung abgewählt war, und Ungarn im April 2026 mit fast 79 Prozent Beteiligung und der Abwahl von Viktor Orbán nach 16 Jahren. Verwiesen wird auf die Landtagswahlen am 6. September in Sachsen-Anhalt und am 20. September in Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD zum Zeitpunkt des Videos bei 36 Prozent liegt.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die 15 Regeln stützen sich auf eine große Zahl einzelner Faktenbehauptungen, die überwiegend nachprüfbar korrekt sind, teils aber verkürzt oder ungenau wiedergegeben werden.

Digitale Selbstverteidigung (Regeln 1 bis 3): Das EU-Parlament hat die freiwillige Chatkontrolle tatsächlich am 9. Juli 2026 bis April 2028 verlängert, nachdem das Parlament eine unveränderte Verlängerung zuvor mehrfach abgelehnt hatte und die bisherige Ausnahmeregelung im April ausgelaufen war. Parlamentspräsidentin Metsola brachte das Thema danach über ein prozedurales Verfahren zurück auf die Tagesordnung, kurz bevor die Sommerpause begann netzpolitik.org: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch (09.07.2026), ZDFheute: "Chatkontrolle": EU-Parlament stimmt für Verlängerung. Die EU-Kommission empfiehlt ihren eigenen Beschäftigten Signal seit einer internen Mitteilung vom Februar 2020 tatsächlich als bevorzugten Messenger heise online: Messenger: EU-Kommission drängt Mitarbeiter zum Einsatz von Signal. Die geplante neue EU-Vorratsdatenspeicherung mit Standort- und Verkehrsdaten ist ebenfalls belegt netzpolitik.org: Interne Dokumente: EU arbeitet an ausufernder Vorratsdatenspeicherung.

Der Bundesgerichtshof hat am 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) entschieden, dass Ermittler bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung den Finger einer beschuldigten Person zwangsweise auf den Fingerabdrucksensor legen dürfen, gestützt auf § 81b StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO LTO: BGH: Polizei darf Finger unter Zwang aufs Handy legen, Bundesrechtsanwaltskammer: BGH-Grundsatzurteil zu Zwangs-Entsperrung des Smartphones. Die Einordnung im Video ist damit zutreffend.

Zivilgesellschaft und rechte Gewalt (Regeln 5 und 10): Der VBRG: Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt zählte in seiner Jahresbilanz 2024 tatsächlich 3.453 rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in zwölf Bundesländern, ein Anstieg von mehr als 20 Prozent gegenüber 2023 (2.589 Angriffe), und einen Zuwachs bei Angriffen auf sogenannte politische Gegner um rund zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr VBRG: Jahresbilanz rechte Gewalt 2024 (PDF). Der VBRG nennt für diese Untergruppe auch Absolutzahlen, die das Video weglässt: 542 Angriffe im Jahr 2024 gegenüber 315 im Jahr 2023, damit der mit Abstand höchste Wert der vergangenen fünf Jahre für dieses Tatmotiv, ein Plus von 72 Prozent gegenüber dem Vorjahr VBRG: Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in Deutschland 2024 (Jahresbilanzen der Opferberatungsstellen). Es hilft der Einordnung, die Ausgangsbasis mitzunennen, statt nur den Prozentsprung zu zitieren. Die im Video genannte Zahl von "mindestens 4.681" direkt Betroffenen ist ungenau: Die Pressemitteilung nennt 4.861 Betroffene. Bei der CORRECTIV-Recherche zur AfD-Fraktion und der geplanten NGO-Datenbank stimmt das Datum: Der Artikel erschien am 28. Januar 2026 CORRECTIV: Stimmung gegen zivilgesellschaftliche Organisationen: AfD-Referent soll NGOs durchleuchten (28.01.2026). Die Zahl von rund 27 Millionen freiwillig Engagierten stammt aus dem sechsten Freiwilligensurvey, den die Bundesregierung im November 2025 vorstellte Bundesregierung: Bericht zur Lage von Engagement und Ehrenamt veröffentlicht.

Bargeld (Regel 6): Das BBK rät seit Ende 2025 (Ausgabe 11/2025 des Ratgebers) tatsächlich dazu, sich im Krisenfall möglichst zehn Tage selbst versorgen zu können, wozu auch Bargeld gehört, weil ohne Strom elektronische Zahlungssysteme ausfallen und Abhebungen an Bankautomaten sowie Kartenzahlungen nicht mehr funktionieren BBK: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen (Ratgeber, Ausgabe 11/2025). Eine konkrete Formel wie "drei Tagessätze" (dreifacher Bruttotagesverdienst), wie das Video sie nennt, lässt sich beim BBK aber nicht finden: Die Behörde nennt keinen an das Einkommen gekoppelten Betrag, sondern verweist allgemein auf einen mehrtägigen Vorrat Utopia: So viel Bargeld solltest du für Notfälle zu Hause haben, laut Bevölkerungsschutz. Diese Konkretisierung ist eine Zuspitzung des Kanals, keine BBK-Aussage. Der zweite Teil der Regel trifft dagegen zu: Die Die "Alternative für Deutschland" fordert in ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 tatsächlich auf Seite 47 im Kapitel "Analoges Leben" den "uneingeschränkten Erhalt des Bargeldes als gesetzliches Zahlungsmittel" und ein "Recht der Bürger auf ein analoges Leben außerhalb der digitalisierten Verwaltungs- und Alltagsabläufe als allgemeines Bürgerrecht" AfD-Bundestagswahlprogramm 2025 (PDF), S. 47.

Recht gegenüber Behörden (Regeln 7 und 8): Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 tatsächlich klargestellt, dass Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen zu Beweiszwecken grundsätzlich zulässig sind und eine Personenkontrolle allein deswegen nicht ohne Weiteres zulässig ist Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 24.07.2015, 1 BvR 2501/13. Bei der Tonaufnahme ist die Rechtslage tatsächlich uneinheitlich, das Video gibt die Zweibrücker Entscheidung aber ungenau wieder. Es gab dort keine Verurteilung wegen § 201 StGB: Dieser Anklagepunkt wurde beim Amtsgericht eingestellt, verurteilt wurde die Frau wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Das OLG Zweibrücken verwarf am 30. Juni 2022 nur die Sprungrevision gegen dieses Urteil (Az. 1 OLG 2 Ss 62/21) und äußerte sich zu § 201 StGB lediglich inzident, weil zu klären war, ob die Beamten von einem Anfangsverdacht ausgehen durften. LTO hält ausdrücklich fest, dass das Gericht "generelle Aussagen nach Art einer Grundsatzentscheidung aber eher vermieden" habe LTO: Erste OLG-Entscheidung: Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen sind strafbar. Das OLG Düsseldorf verwarf im selben Jahr eine Revision der Generalstaatsanwaltschaft gegen einen Freispruch des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 3 RVs 28/22) LTO: Wann Aufnahmen von Polizeieinsätzen nicht strafbar sind. Die Grundaussage des Videos, dass beim Ton ein Strafbarkeitsrisiko besteht und die Rechtsprechung uneinheitlich ist, bleibt damit richtig; die Zuspitzung auf eine Verurteilung nach § 201 StGB ist es nicht. Das Aussageverweigerungsrecht bei gleichzeitiger Pflicht zur Angabe der Personalien entspricht der geltenden Rechtslage.

Verwaltung, Justiz und Medien (Regeln 12 bis 14): In Sachsen-Anhalt steht die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge tatsächlich an erster Stelle im 100-Tage-Programm der AfD, Ulrich Siegmund rahmt das öffentlich als Kampf gegen eine "Zwangsabgabe", und die Partei will ARD, ZDF und Deutschlandradio durch einen kleineren "Grundfunk" ersetzen digitalfernsehen.de: Kann die AfD den MDR wirklich abschaffen? (16.07.2026). Dem steht die vom Bundesverfassungsgericht zugesprochene Bestandsgarantie entgegen, die einen ersatzlosen Ausstieg einzelner Länder verfassungsrechtlich ausschließt; auch ein kleineres Modell müsste den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen Telepolis: AfD und MDR: Warum Abschaffung und Grundfunk rechtlich scheitern (27.04.2026). Der Handelsblatt-Bericht von Mai 2026 nennt tatsächlich eine intern kursierende Zahl von 250 Personen für den Umbau der Ministerien, wobei Handelsblatt diese Zahl seinerseits auf einen Bericht der "Zeit" zurückführt; öffentlich genannt hat Siegmund selbst eine Größenordnung von 150 bis 200 Stellen Tagesspiegel: "Bis zu 200 Stellen realistisch": AfD in Sachsen-Anhalt will Behörden bei Regierungsübernahme massiv umbauen, Handelsblatt: Landtagswahl: AfD in Sachsen-Anhalt plant Austausch Hunderter Spitzenbeamter (15.05.2026). Die Remonstrationspflicht nach § 63 Bundesbeamtengesetz beziehungsweise § 36 Beamtenstatusgesetz ist korrekt wiedergegeben. Auch die Aussage zum Deutschen Richterbund trifft zu: Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnte am 27. Juni 2026 gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe davor, dass Justizministerien per Weisungsrecht bis in einzelne Strafverfahren hineinregieren können, und forderte dessen gesetzliche Abschaffung ad-hoc-news: Richterbund fordert mehr Unabhängigkeit für Staatsanwälte (27.06.2026). Bereits am 7. Juni 2026 hatte Rebehn im epd-Interview vor dem Einfluss der AfD auf die Justiz gewarnt evangelisch.de: Richterbund warnt vor Einfluss der AfD auf Justiz (07.06.2026).

Wahlbeteiligung (Regel 15): Die Zahlen zu Polen (74,4 Prozent Wahlbeteiligung im Oktober 2023, höchste seit 1989, Abwahl der PiS-Regierung) und Ungarn (Wahlbeteiligung von 78,99 Prozent im April 2026, Abwahl Viktor Orbáns nach 16 Jahren) sind zutreffend; die bpb spricht von "rund 74 Prozent", die genaue Wahlbeteiligung lag laut Wikipedia bei 74,38 Prozent bpb: Parlamentswahlen in Polen, Wikipedia: Parlamentswahl in Polen 2023, Wikipedia: Parlamentswahl in Ungarn 2026. Der genannte Umfragewert von 36 Prozent für die AfD in Mecklenburg-Vorpommern entspricht der Infratest-dimap-Erhebung im Auftrag des NDR vom Juli 2026 Infratest dimap: LänderTREND Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2026.

Fazit

Das Video ist im Kern gut recherchiert, die meisten der überprüften Einzelbehauptungen sind durch Primärquellen oder seriöse Berichterstattung gedeckt, darunter die zentralen Punkte zur Chatkontrolle, zur BGH-Rechtsprechung, zum AfD-Wahlprogramm und zu den Plänen der AfD in Sachsen-Anhalt. Drei Punkte sind aber ungenau: Die Opferzahl der VBRG-Bilanz 2024 wird falsch wiedergegeben (4.681 statt 4.861), die "drei Tagessätze"-Formel zum Bargeldvorrat wird dem BBK zugeschrieben, obwohl die Behörde selbst keinen einkommensbezogenen Betrag empfiehlt, und die Zweibrücker Entscheidung von 2022 wird als Verurteilung wegen § 201 StGB dargestellt, obwohl genau dieser Anklagepunkt eingestellt worden war. Keiner der drei Fehler kippt die jeweilige Regel, aber wer die Belege des Videos weiterverwendet, sollte sie an der Primärquelle nachziehen.