In einer Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 1. September 2026 wirft René Springer Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vor, die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden auf die gesetzlich Versicherten abzuwälzen, statt eine Reform anzugehen:
"Die Kosten explodieren, die Beiträge steigen – und die Ministerin verwaltet den Schaden, statt ihn abzustellen."
Faktenfackel Bewertung
Der Kern des Vorwurfs trifft zu: Der Bund zahlt für jeden gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden derzeit eine Pauschale von 144,04 Euro monatlich an die Krankenkassen. Ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat für die 2022 gezahlte Pauschale von damals 108,48 Euro monatlich eine Deckungsquote von nur rund 39 Prozent der tatsächlichen Behandlungskosten ermittelt, kostendeckend wären 2022 rund 311,45 Euro gewesen (GKV-Spitzenverband: Hintergrundpapier Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden, 10. Juni 2026). Die Lücke von aktuell rund zehn Milliarden Euro jährlich tragen die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung, also Beschäftigte und Arbeitgeber. 79 Krankenkassen haben deshalb Klage gegen den Bund eingereicht und eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht beantragt (GKV-Spitzenverband: Klage wegen Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden).
Die Zuspitzung, die Ministerin verwalte den Schaden "statt ihn abzustellen", übergeht allerdings, dass die Bundesregierung an diesem Punkt bereits gehandelt hat. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, erhöht die Bundesbeteiligung für Grundsicherungsgeldbeziehende (vormals Bürgergeldbeziehende) erstmals seit Jahren schrittweise, zusätzlich zur bestehenden Pauschale: von 1 Milliarde Euro 2027 bis 2,75 Milliarden Euro ab 2031. Im selben Gesetz sinkt aber auch der allgemeine Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung: Eine ursprünglich geplante Kürzung um 2 Milliarden Euro ab 2027 wurde im parlamentarischen Verfahren zwar auf 1,35 Milliarden Euro 2027 und 1,55 Milliarden Euro ab 2028 reduziert, bleibt aber eine Kürzung (Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pressemitteilung (10. Juli 2026)). Unterm Strich bekommt die gesetzliche Krankenversicherung 2027 dadurch rund 350 Millionen Euro weniger vom Bund, nicht mehr. Die gesamte Pressemitteilung haben wir ausführlich eingeordnet.
Fazit
In der Sache liegt Springer richtig. Dass die Beitragszahlenden seit Jahren für einen Teil der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden aufkommen, ist durch das Gutachten belegt und Gegenstand einer Klage von 79 Krankenkassen. Nicht haltbar ist die Zuspitzung, die Ministerin verwalte den Schaden, statt ihn abzustellen: Mit dem Gesetz vom 10. Juli 2026 steigt die Bundesbeteiligung erstmals seit Jahren wieder. Sie schließt die Zehn-Milliarden-Lücke bei Weitem nicht, und weil der allgemeine Bundeszuschuss zugleich sinkt, bleibt 2027 sogar ein Minus. Untätigkeit ist das trotzdem nicht.