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Stand: 20.04.2026

Demokratie (Das junge Politik-Lexikon)

Link Beschreibung

Lexikoneintrag aus dem "Jungen Politik-Lexikon" der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Eintrag richtet sich an junge Leserinnen und Leser und erklärt den Begriff "Demokratie" als "Herrschaft des Volkes" (griechisch). Er beschreibt die wesentlichen Grundzüge: Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger, freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Parteienvielfalt und das Recht, bei Wahlen zwischen verschiedenen Regierungen zu wählen. Der Eintrag verweist auch auf den Rechtsstaat und das Grundgesetz und nutzt die DDR als Gegenbeispiel: Obwohl der Staatsname "Demokratie" enthielt, war die DDR keine.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Eintrag ist ein didaktisch vereinfachter Überblick für Kinder und Jugendliche, kein wissenschaftlicher Artikel. Die Darstellung ist korrekt und entspricht dem politikwissenschaftlichen Konsens zu den Grundmerkmalen liberaler Demokratien: Volkssouveränität, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und freie Wahlen. Die Nennung der DDR als Negativbeispiel ist historisch zutreffend und pädagogisch sinnvoll. Der Eintrag ist Teil des hanisauland.de-Lexikons, das die bpb gemeinsam mit Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid herausgibt und für den Bildungseinsatz konzipiert hat.

Fazit

Verlässlicher, sachlich korrekter Einstieg in den Demokratiebegriff für ein junges Publikum. Als Referenz für Grunddefinitionen geeignet, nicht als Beleg für differenzierte Demokratietheorie.

Verwendungen

Faktenchecks