Link Beschreibung
Martin Ruf, Professor für International Business Taxation an der Universität Tübingen, prüft im Video "Thesencheck: Über diese 9 Behauptungen zur Erbschaftssteuer muss diskutiert werden" (Kanal der Universität Tübingen, 14. Oktober 2026) neun verbreitete Aussagen zur Erbschaftsteuer. Die Thesen stammen aus Clips von Politikern, Aktivisten und Ökonomen. Ruf hält unter anderem die faktische Steuerfreiheit von Betriebsvermögen für die zentrale Ungerechtigkeit, widerspricht aber der Annahme, Erbschaften seien für die Ungleichheit der breiten Bevölkerung entscheidend.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Video ist ein Erklärbeitrag mit klarer Position: Ruf will die Begünstigung von Betriebsvermögen abschaffen und hält moderate Steuersätze von 10 bis 15 Prozent für angemessen. Einen großen Teil der Zahlen liefert seine eigene Studie, das Arbeitspapier von Moderau und Ruf (Stand 11. Juni 2026). Die Aussagen im Einzelnen:
Aufkommen. Die Erbschaftsteuer brachte 2023 laut Arbeitspapier 9,3 Milliarden Euro ein (Quelle dort: Bundesfinanzministerium). Die Tabaksteuer lag 2023 bei 14,67 Milliarden Euro, also gut die Hälfte darüber. Ruf rundet auf 10 und 15 Milliarden. Das Verhältnis stimmt. Der Wert ist aber nicht mehr aktuell: Die Tabaksteuer stieg bis 2025 auf 17,63 Milliarden Euro, und die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte 2025 mit 21,4 Milliarden Euro einen Höchstwert. Festgesetzte Steuer und tatsächliche Einnahmen sind zwei verschiedene Größen.
Betriebsvermögen. Ruf nennt für 2023 rund 40 Milliarden Euro übergegangenes unternehmerisches Vermögen. Das Arbeitspapier kommt auf 40,2 Milliarden Euro, indem es Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften zusammenzählt. Destatis weist für 2023 allein Betriebsvermögen von 29,8 Milliarden Euro aus. Die Aussage, Vermögen und Verschonung seien "nahezu deckungsgleich", gilt nach dem Arbeitspapier nur bis etwa 2018. Seit 2021 bleibt die Verschonung nach § 13a ErbStG (85 Prozent, auf Antrag 100 Prozent, bei Erwerben bis 26 Millionen Euro) hinter dem Vermögen zurück. Bei Großerwerben tritt weitgehend die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG an ihre Stelle, die Steuern erlässt. Auch mit diesen Erlassen sieht das Papier unternehmerisches Vermögen "nahezu vollständig" steuerfrei gestellt. Der Befund bleibt also, nur der Mechanismus ist komplizierter, als das Video nahelegt. Die angenommenen Mehreinnahmen (4 Milliarden bei 10 Prozent, 8 Milliarden bei 20 Prozent) sind Überschlagsrechnungen. Das Papier selbst erwartet, dass Steuerplanung den Betrag senken würde.
Erbvolumen. Ruf setzt die "ganz grob 100 Milliarden Euro" der amtlichen Statistik gegen die oft genannten 400 Milliarden. Destatis weist für 2023 121,5 Milliarden Euro steuerlich berücksichtigtes Vermögen aus, für 2025 150,5 Milliarden. Die Statistik enthält nur Fälle mit festgesetzter Steuer, die meisten Übertragungen bleiben unter den Freibeträgen und fehlen. Nach dem Arbeitspapier beruhen die höheren Schätzungen auf Fortschreibungen der Haushaltsvermögen. Wie viel tatsächlich vererbt wird, lässt sich aus der Steuerstatistik allein deshalb nicht ablesen. Für die Frage, was sich besteuern lässt, ist sie dagegen die passende Größe. Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro.
Norwegen. Die Studie von Black, Devereux, Landaud und Salvanes wertet norwegische Registerdaten über 19 Jahre aus. Erbschaften und Schenkungen machen danach je nach Alter etwa 2 bis 5 Prozent der gesamten Zuflüsse aus (Arbeitseinkommen, staatliche Transfers, Erbschaften), im Schnitt unter 5 Prozent. Für das oberste 1 Prozent nach Zuflüssen liegt der Anteil bei 6 Prozent, nach Vermögen bei 10 Prozent. Wer Eltern aus dem obersten Promille der Vermögensverteilung hat, kommt auf rund 40 Prozent. Die Autoren betonen, dass Ansätze, die Erbschaften mit dem Vermögen beim Tod vergleichen (40 bis über 80 Prozent), deren Gewicht überzeichnen. Die Studie misst Zuflüsse, nicht den Vermögensbestand. Die Autoren folgern trotzdem, dass Erbschaften auch bei den sehr Reichen nicht die Hauptquelle des Vermögens sind. Rufs Aussage, das 1 Prozent mit den höchsten Erbschaften beziehe 30 Prozent und mehr seiner Zuflüsse daraus, deckt sich mit dem Papier. Rufs Übertragung auf Deutschland (rund 3 Prozent, gerechnet mit deklarierten Erbschaften von 2009 und den Haushaltsnettoeinkommen) ist eine grobe Näherung, wie er selbst sagt.
Schweden und USA. Schweden schaffte die Vermögensteuer 2007 ab, die Erbschaftsteuer zwischen 2003 und 2005. Ruf spricht in dieser Passage von der Vermögensteuer und nennt sie einmal versehentlich Erbschaftsteuer. Die Studie von Katrine Jakobsen, Henrik Kleven und Kollegen findet nach der Abschaffung eine um 30 Prozent geringere Neigung der Vermögenden, das Land zu verlassen. Das sind 0,05 Prozentpunkte, also absolut wenig, relativ aber deutlich. Ein Drittel der Wegzüge unter den reichsten 2 Prozent ging vor 2007 auf die Steuer zurück. Der Gesamteffekt auf Beschäftigung und Wertschöpfung fällt laut den Autoren gering aus. Für die USA zeigen Moretti und Wilson, dass die Zahl der Forbes-400-Mitglieder in Bundesstaaten mit eigener Erbschaftsteuer nach 2001 um 35 Prozent sank, verglichen mit Staaten ohne. "Ein Drittel der Milliardäre" ist also gerundet, gemeint sind die 400 Reichsten. Dieselbe Studie kommt zu dem Schluss, dass der Steuerertrag die Verluste in den meisten Staaten übersteigt. Rufs Prognose, eine Länderlösung in Deutschland laufe auf die faktische Abschaffung hinaus, ist seine Einschätzung und keine Studienaussage.
Familienunternehmen und Arbeitsplätze. Im Arbeitspapier wächst die Beschäftigung bei verkauften Familienunternehmen im Schnitt stärker als bei vererbten. Nach fünf Jahren liegt sie bei rund dem 1,19-Fachen des Ausgangswerts gegenüber dem 1,13-Fachen. Das Ergebnis beruht auf Datenbankauswertungen und ist nach Angaben der Autoren nicht ohne Weiteres kausal zu deuten. Das Matching berücksichtigt nur Beschäftigtenzahl, Branche, Bilanzsumme und Verbindlichkeiten, und die Stichprobe schrumpft von 415 verkauften Unternehmen am Anfang auf 74 im fünften Jahr. Weil Betriebsvermögen bisher kaum besteuert wird, lässt sich außerdem nicht beobachten, ob Erben tatsächlich verkaufen müssen, um Steuern zu zahlen. Die Studie prüft deshalb einen Ersatz, nämlich ob Verkäufe Arbeitsplätze kosten.
Die übrigen Thesen (etwa das Argument der Doppelbesteuerung, der Vergleich mit Österreich oder die Regionalisierung) widerlegt Ruf überwiegend mit Logik und Beispielen, nicht mit Daten. Das ist plausibel, aber keine empirische Prüfung.
Fazit
Rufs Zahlen stimmen im Kern mit den amtlichen Statistiken und den zitierten Studien überein. Besonders belastbar sind das niedrige Aufkommen, die weitgehende Steuerfreiheit von Betriebsvermögen und die geringe Rolle von Erbschaften für das Einkommen der Bevölkerungsmehrheit. Abstriche gibt es bei der Aktualität (das Aufkommen steigt), beim Mechanismus der Verschonung und bei der Beschäftigungsstudie, die als Arbeitspapier vorliegt und auf einer kleinen Stichprobe beruht. Die Prognosen zu Länderlösung und Abwanderung sind Rufs Einschätzungen.
