Was wird behauptet?
Julian Reichelt rechnet in der Sendung "Achtung, Reichelt!" vom 12. Oktober 2026 und im Begleittext bei NIUS vom 13. Oktober 2026 vor, wie sich die Wählerschaft in Nordrhein-Westfalen bis zur Landtagswahl am 25. April 2027 verändert. Er nennt Einbürgerungszahlen von 26.573 im Jahr 2015 bis 76.156 im Jahr 2025 und schreibt sie für 2026 und 2027 fort, ausdrücklich als Projektion. Von rund 12,9 Millionen Wahlberechtigten kämen seit der Wahl 2022 rund 1,27 Millionen neu hinzu, darunter nach seiner Modellrechnung etwa 277.000 Eingebürgerte, "etwa 22 Prozent".
Daraus zieht er den Schluss: "Die Zahlen belegen: Ein Austausch des Wahlvolkes durch die Politik der illegalen Massenmigration findet tatsächlich statt." Die Eingebürgerten nennt er "eingebürgerte Wähler aus den islamistischen Einöden dieser Welt", die sterbende alte Wähler ersetzten. Das sei "keine rechte Verschwörungstheorie", das seien "die demografischen Fakten".
Derselbe Text enthält allerdings auch diesen Satz: "Das ist keine Aussage darüber, ob diese Menschen wählen gehen oder welche Partei sie wählen."
Die Behauptung ist falsch. Das zeigt schon die Rechnung mit Reichelts eigenen Zahlen.
Faktencheck
Woher die Zahlen stammen
Die Einbürgerungszahlen sind im Kern richtig. Laut IT.NRW, dem Statistischen Landesamt, wurden 2025 in Nordrhein-Westfalen 76.156 Menschen eingebürgert. Das waren 10,8 Prozent mehr als 2024 (68.703) und so viele wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Für 2018 bis 2023 nennt der Statistische Bericht von IT.NRW 27.649, 30.679, 24.696, 29.250, 40.824 und 51.187 Einbürgerungen. Davon weichen Reichelts Angaben für 2018 bis 2025 um höchstens zwei Fälle ab.
Anders steht es um die Werte für 2026 und 2027. Sie sind eine Fortschreibung des Autors und keine amtlichen Zahlen. Dasselbe gilt für die 277.000 Eingebürgerten im Wahlalter und für die 1,27 Millionen Neuzugänge. Nachprüfen lassen sich diese Modellzahlen nicht. Die folgende Rechnung nimmt sie trotzdem als gegeben. Dass nicht jeder Eingebürgerte wählen darf, ist dabei berücksichtigt: Nach dem Bericht von IT.NRW waren 2023 rund 24 Prozent der Eingebürgerten jünger als 16 Jahre (12.128 von 51.187).
Fest steht der Rahmen. Die Landesregierung hat die Landtagswahl auf den 25. April 2027 gelegt. Wahlberechtigt ist nach Artikel 31 der Landesverfassung in der seit dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Gut 2 Prozent der Wahlberechtigten
277.000 von 12,9 Millionen sind rund 2,1 Prozent. Der Landtag selbst rechnet in seinem Dokument zur Absenkung des Wahlalters mit etwa 13,1 Millionen Wahlberechtigten (Drucksache 18/16942). Auch mit dieser Zahl bleibt es bei rund 2,1 Prozent.
Die 22 Prozent aus Reichelts Text messen etwas anderes. Sie beziehen sich allein auf die Neuzugänge seit 2022 und nicht auf das Wahlvolk. Bezogen auf alle Wahlberechtigten machen die rund 1,27 Millionen Neuzugänge etwa 10 Prozent aus, die Eingebürgerten darunter gut 2 Prozent. Rund 90 Prozent der Wahlberechtigten von 2027 waren nach diesen Zahlen schon 2022 wahlberechtigt.
| Schon 2022 wahlberechtigt | Neu, seit Geburt deutsch | Neu durch Einbürgerung | |
|---|---|---|---|
| Wahlberechtigte | 11.630.000 | 993.000 | 277.000 |
Die drei Werte im Diagramm ergeben sich aus Reichelts Angaben: 12,9 Millionen Wahlberechtigte abzüglich 1,27 Millionen Neuzugänge sind 11,63 Millionen, und von den Neuzugängen bleiben ohne die 277.000 Eingebürgerten rund 993.000 Menschen übrig, die seit ihrer Geburt Deutsche sind.
An dieser Stelle kippt auch das Bild vom Ersetzen. Reichelt stellt den Eingebürgerten "mehr als eine Million" Wahlberechtigte gegenüber, die seit 2022 gestorben sind. Nach seiner eigenen Rechnung rückt aber rund eine Million Menschen nach, die seit ihrer Geburt Deutsche sind. Die Verstorbenen werden rechnerisch also ganz überwiegend durch sie ersetzt und nicht durch Eingebürgerte. Ein Austausch der Wählerschaft ist das nicht.
Was daraus an Stimmen wird
Wahlberechtigte sind noch keine Stimmen. Bei der Landtagswahl 2022 gingen laut endgültigem Ergebnis der Landeswahlleiterin 7.200.293 von 12.965.858 Wahlberechtigten zur Wahl, die Beteiligung lag bei 55,5 Prozent.
Angenommen, 2027 gilt dieselbe Quote und die Eingebürgerten gehen genauso oft wählen wie alle anderen. Dann wären das etwa 154.000 Stimmen bei rund 7,2 Millionen Wählenden. Das sind wieder gut 2 Prozent, diesmal aller abgegebenen Stimmen.
Die rechnerische Obergrenze
Bleibt der äußerste Fall. Selbst wenn alle 277.000 zur Wahl gingen, alle dieselbe Partei wählten und die übrigen Wahlberechtigten wie 2022 zur Wahl gingen, wären das 277.000 von rund 7,29 Millionen Stimmen, also etwa 3,8 Prozent. Mehr als 3,8 Prozentpunkte kann diese Gruppe das Ergebnis einer einzelnen Partei in keinem Fall anheben. Die Anteile der anderen Parteien sänken dabei leicht, weil die Gesamtzahl der Stimmen wächst.
Gemessen an den Mehrheitsverhältnissen von 2022 reicht das nicht, um sie umzukehren. Damals lag die CDU mit 35,7 Prozent 9,0 Punkte vor der SPD mit 26,7 Prozent. Wählten alle 277.000 die SPD, schrumpfte dieser Abstand um gut 4 Punkte auf knapp 5 Punkte. Die Reihenfolge bliebe dieselbe. Dieser Fall ist eine Rechengrenze und keine Prognose.
Ein Beispiel mit Annahmen
Für das Ergebnis zählt nur der Unterschied zum Durchschnitt. Wer so wählt wie alle anderen, verschiebt nichts.
Angenommen, die Eingebürgerten gehen so oft wählen wie die Wahlberechtigten 2022 (154.000 Stimmen) und 60 Prozent von ihnen wählen eine Partei, die insgesamt bei 25 Prozent liegt. Das wären 35 Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt, rund 54.000 Stimmen, nach dieser Näherung etwa 0,75 Prozentpunkte beim Landesergebnis. Beide Werte, die 60 und die 25 Prozent, sind frei gewählt und stehen nicht für ein belegtes Wahlverhalten. Verteilen sich die Stimmen wie in jeder Wählergruppe auf mehrere Parteien, bleibt für jede einzelne weniger.
Zum Vergleich: die Wahl 2022
Wie klein diese Größenordnung ist, zeigt die jüngste Landtagswahl. Zwischen 2017 und 2022 sank die Beteiligung von 65,2 auf 55,5 Prozent. 2017 gaben 8.577.221 Menschen ihre Stimme ab, 2022 nur noch 7.200.293. Das sind rund 1,38 Millionen weniger, etwa das Fünffache der hier betrachteten 277.000. Die Grünen legten 2022 um 11,8 Punkte zu, die SPD verlor 4,6 (Zweitstimmen, Landeswahlleiterin). Die Verschiebungen zwischen diesen beiden Wahlen waren damit deutlich größer als alles, was die 277.000 rechnerisch bewirken können.
Ein Prozentpunkt kann in einem sehr knappen Rennen den Ausschlag geben. Dass 277.000 Eingebürgerte, selbst bei einseitiger Wahl, einen Vorsprung von 9 Punkten umkehren, ist nach dieser Rechnung ausgeschlossen. Bei plausiblen Annahmen verändert die Zahl das Ergebnis um Bruchteile eines Prozentpunkts, im rechnerischen Extremfall um wenige Punkte. Um ein Wahlvolk "auszutauschen", reicht sie nicht.
Wie wählen Eingebürgerte?
Dass er dazu nichts sagt, räumt Reichelts Text selbst ein. Eigene Wahlzahlen zu Eingebürgerten in Nordrhein-Westfalen sind nicht bekannt.
Bundesweite Befunde gibt es nur für eine größere Gruppe, die Menschen mit Einwanderungsgeschichte insgesamt. Von ihnen ist laut Mediendienst Integration etwa ein Drittel der Wahlberechtigten eingebürgert. Was für diese Gruppe gilt, lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres auf Eingebürgerte übertragen. Zur Beteiligung nennt der Mediendienst Umfragen zur Bundestagswahl 2021, nach denen Menschen mit Einwanderungsgeschichte seltener wählen gingen: 70,4 gegenüber 88 Prozent in einer Erhebung, 88,4 gegenüber 95,2 Prozent in einer zweiten. Er weist zugleich darauf hin, dass Umfragen die Beteiligung meist überzeichnen.
Die DeZIM-Kurzstudie, für die von Dezember 2023 bis März 2024 befragt wurde, fand je nach Herkunftsgruppe unterschiedliche Parteipräferenzen. Am höchsten lag das Wählerpotenzial insgesamt bei der SPD, am niedrigsten bei der AfD. Jannes Jacobsen, Co-Autor der Studie, fasst in der Mitteilung des Instituts zusammen: "Menschen mit Migrationshintergrund sind keine homogene Gruppe."
Ein einheitlicher Block, der geschlossen eine Seite wählt, ist damit nicht belegt. Eine geringere Beteiligung würde die oben berechneten Werte zudem weiter senken.
"Illegale Massenmigration" und das Einbürgerungsrecht
Einbürgern kann man nur Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt. § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt unter anderem fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, ein unbefristetes oder dem Zweck nach passendes Aufenthaltsrecht, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Straffreiheit, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und in der Regel den Einbürgerungstest. Auch die Sicherung des Lebensunterhalts gehört dazu, mit Ausnahmen.
Auf welchem Weg jemand ins Land kam, erfasst die Einbürgerungsstatistik nicht. Wer eingebürgert wird, hält sich aber seit Jahren rechtmäßig hier auf und hat diese Voraussetzungen erfüllt. Als Beleg für eine "illegale" Zuwanderung ins Wahlvolk taugen die Einbürgerungszahlen deshalb nicht.
Den Zuwachs seit 2024 ordnet IT.NRW selbst vor dem Hintergrund der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Sie hat die nötige Aufenthaltszeit laut Bundesregierung von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Herkunftsstaaten und "islamistische Einöden"
Die häufigsten bisherigen Staatsangehörigkeiten der 2025 in Nordrhein-Westfalen Eingebürgerten waren laut IT.NRW Syrien (18.567, das sind 24,4 Prozent), Türkei (11.179), Irak (4.445), Russland (3.841), Iran (2.755), Ukraine (1.776), Kosovo (1.735), Afghanistan (1.711), Bosnien und Herzegowina (1.708) und Serbien (1.630).
Die Statistik erfasst die Staatsangehörigkeit. Religion und politische Einstellung erfasst sie nicht. Dass diese Menschen "islamistisch" seien, belegt Reichelts Text an keiner Stelle, und aus der Herkunft allein folgt es nicht. Wer eingebürgert wurde, hat sich nach § 10 zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt.
Was an dem Text stimmt
Der Anstieg ist real und erheblich. Die Zahl der Einbürgerungen in Nordrhein-Westfalen hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt, von 29.250 auf 76.156 im Jahr 2025. Für die geprüften Jahre 2018 bis 2025 gibt Reichelt die amtlichen Zahlen korrekt wieder. Er kennzeichnet seine Fortschreibung als Projektion und rechnet nur mit Eingebürgerten im Wahlalter.
Richtig ist auch, dass Zuwanderung und Einbürgerung die Wählerschaft verändern. Jede neue Gruppe von Wahlberechtigten tut das, ebenso wie jeder Jahrgang, der das Wahlalter erreicht. In einem sehr knappen Rennen können gut 2 Prozent der Wahlberechtigten den Ausschlag geben, so wie jede andere Gruppe dieser Größe. Über solche Verschiebungen lässt sich politisch streiten, auch über das Tempo der Einbürgerungen und über die Reform von 2024.
Geprüft wird hier aber ein anderer Satz. Reichelt schreibt, die Zahlen belegten einen Austausch des Wahlvolkes, und dafür reichen sie nach seiner eigenen Rechnung bei Weitem nicht.
Einordnung
Der Begriff "Austausch"
Das Wort hat eine Vorgeschichte. "Großer Austausch" bezeichnet nach dem Glossar des Verfassungsschutzes ein Narrativ der Neuen Rechten, das auf den französischen Autor Renaud Camus zurückgeht. Gemeint ist die Ersetzung der "autochthonen" Bevölkerung Europas durch Zuwanderer. Innerhalb der Neuen Rechten wird das laut Verfassungsschutz teils als bewusst gesteuerter Prozess dargestellt, oft verschwörungstheoretisch aufgeladen, teils als Ergebnis demografischer Entwicklungen.
Reichelt verwahrt sich gegen den Vorwurf, eine "rechte Verschwörungstheorie" zu verbreiten, und beruft sich auf Demografie. Sein Kernsatz sagt aber mehr als das. Ein Austausch "durch die Politik" ist ein Wandel, der gemacht wird, und keiner, der bloß geschieht. Dass eine Politik darauf abzielt, die bisherigen Wähler zu ersetzen, folgt aus keiner der genannten Zahlen. Ersetzt wird nach diesen Zahlen auch niemand: Rund neun von zehn Wahlberechtigten waren es schon 2022, und die meisten neuen sind seit Geburt Deutsche.
Dieselbe Erzählung, zehn Tage zuvor
Reichelts Text steht nicht allein. Am 2. Oktober 2026 hatte Ulf Poschardt in der Welt unter der Überschrift "Muslimische Migration: Der große Austausch des Wahlvolks" geschrieben, die Berliner Wahl zeige, dass muslimische Migration "zum entscheidenden Machtfaktor linker Eroberungsstrategien geworden" sei. Auch Reichelt schreibt, Muslime hätten die Linke in Berlin "zum Wahlsieg getragen". Eine Quelle nennt er dafür nicht.
Muslime wählten die Linke in Berlin laut Nachwahlbefragung deutlich überdurchschnittlich. Dass sie den Wahlsieg entschieden haben, ist aber nicht belegt, und die Überschlagsrechnung in unserer Einordnung zu Poschardts Text spricht dagegen. Die Vorstellung eines demografischen Kipppunkts taucht auch an anderer Stelle auf, etwa bei PI-News mit der Behauptung einer islamischen Mehrheit ab 2045.
Reichelts Text beschreibt eine reale Entwicklung mit richtigen Einzelzahlen und überschreibt sie dann mit einem Wort, das eine andere Größenordnung behauptet. Wer nachrechnet, findet die 76.156 Einbürgerungen bei IT.NRW, aber keinen Beleg für einen Austausch.
Fazit
Die Behauptung ist falsch. Die Einbürgerungszahlen stimmen im Kern, und der Anstieg ist real. Doch selbst nach Reichelts eigener Modellrechnung stellen die Eingebürgerten gut 2 Prozent der Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen und, gerechnet mit der Wahlbeteiligung von 2022, gut 2 Prozent der Stimmen. Einer einzelnen Partei könnten sie im rechnerischen Extremfall höchstens rund 3,8 Prozentpunkte bringen, bei plausiblen Annahmen Bruchteile eines Prozentpunkts. Der Vorsprung der CDU vor der SPD von 9,0 Punkten im Jahr 2022 wäre auch im Extremfall nicht gekippt.
Die 22 Prozent betreffen nur die Neuzugänge, von denen die meisten seit Geburt Deutsche sind. Einbürgerung setzt rechtmäßigen Aufenthalt voraus, und wie die Eingebürgerten wählen, sagt der Text selbst nicht.