Link Beschreibung
Der Journalist Julian Reichelt rechnet in der Sendung "Achtung, Reichelt!" vom 12. Oktober 2026 und im Begleittext bei NIUS für Nordrhein-Westfalen vor, wie viele Eingebürgerte bis zur Landtagswahl am 25. April 2027 wahlberechtigt werden. Er nennt Einbürgerungszahlen von 26.573 im Jahr 2015 bis 76.156 im Jahr 2025, dazu eine ausdrücklich als Projektion bezeichnete Fortschreibung für 2026 und 2027. Von rund 12,9 Millionen Wahlberechtigten kämen seit 2022 rund 1,27 Millionen neu hinzu, darunter nach seiner Modellrechnung etwa 277.000 Eingebürgerte, "etwa 22 Prozent". Sein Schluss lautet: "Die Zahlen belegen: Ein Austausch des Wahlvolkes durch die Politik der illegalen Massenmigration findet tatsächlich statt." Die Eingebürgerten nennt er "eingebürgerte Wähler aus den islamistischen Einöden dieser Welt", die sterbende alte Wähler ersetzten. Das sei "keine rechte Verschwörungstheorie", das seien "die demografischen Fakten". Zugleich räumt der Text ein: "Das ist keine Aussage darüber, ob diese Menschen wählen gehen oder welche Partei sie wählen." Für die Behauptung, Muslime hätten die Linke in Berlin "zum Wahlsieg getragen", nennt er keine Quelle.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Was stimmt
Die Einbürgerungen in NRW sind tatsächlich stark gestiegen. Laut IT.NRW wurden 2025 in NRW 76.156 Menschen eingebürgert, 10,8 Prozent mehr als 2024 (68.703) und der höchste Stand seit dem Jahr 2000. Für 2018 bis 2023 nennt der Statistische Bericht von IT.NRW 27.649, 30.679, 24.696, 29.250, 40.824 und 51.187 Einbürgerungen. Reichelts Zahlen für 2018 bis 2025 weichen davon um höchstens zwei Fälle ab, was für die Aussage keine Rolle spielt. Die Zahlen für 2026 und 2027 sind eine Fortschreibung des Autors und keine amtlichen Werte, die 277.000 Eingebürgerten im Wahlalter ebenfalls. Sie lassen sich nicht nachprüfen, die folgende Rechnung nimmt sie trotzdem als gegeben. Dass nicht jeder Eingebürgerte wählen darf, ist dabei berücksichtigt: Nach dem Bericht von IT.NRW waren 2023 rund 24 Prozent der Eingebürgerten unter 16 Jahre alt (12.128 von 51.187).
Was die 277.000 für die Wahlprozente bedeuten
Der Termin steht fest, die Landesregierung hat die Landtagswahl auf den 25. April 2027 gelegt, und wahlberechtigt ist nach Artikel 31 der Landesverfassung in der seit dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Mit Reichelts Zahlen ergibt sich Schritt für Schritt:
- Anteil an den Wahlberechtigten. 277.000 von 12,9 Millionen sind rund 2,1 Prozent. Das Landtagsdokument zur Absenkung des Wahlalters rechnet mit etwa 13,1 Millionen Wahlberechtigten (Drucksache 18/16942 des Landtags NRW), auch dann bleibt es bei rund 2,1 Prozent. Die 22 Prozent aus dem Text beziehen sich dagegen nur auf die Neuzugänge seit 2022, nicht auf das Wahlvolk. Bezogen auf alle Wahlberechtigten sind die rund 1,27 Millionen Neuzugänge etwa 10 Prozent, die Eingebürgerten darunter gut 2 Prozent. Rund 90 Prozent der Wahlberechtigten von 2027 waren nach diesen Zahlen bereits 2022 wahlberechtigt. Reichelt stellt den Eingebürgerten "mehr als eine Million" seit 2022 verstorbene Wahlberechtigte gegenüber. Nach seiner eigenen Rechnung rücken aber rund eine Million Menschen nach, die seit ihrer Geburt Deutsche sind. Die Verstorbenen werden rechnerisch also ganz überwiegend durch sie ersetzt und nicht durch Eingebürgerte. Das ist kein Austausch der Wählerschaft.
- Wahlbeteiligung. Bei der Landtagswahl 2022 gingen laut endgültigem Ergebnis der Landeswahlleiterin 7.200.293 von 12.965.858 Wahlberechtigten zur Wahl, die Beteiligung lag bei 55,5 Prozent. Nimmt man an, dass 2027 dieselbe Quote gilt und die Eingebürgerten genauso oft wählen gehen, wären das etwa 154.000 Stimmen bei rund 7,2 Millionen Wählenden, also wieder gut 2 Prozent aller Stimmen.
- Rechnerische Obergrenze. Selbst wenn alle 277.000 zur Wahl gingen, alle dieselbe Partei wählten und die übrigen Wahlberechtigten wie 2022 zur Wahl gingen, wären das 277.000 von rund 7,29 Millionen Stimmen, also etwa 3,8 Prozent. Mehr als 3,8 Prozentpunkte kann diese Gruppe das Ergebnis einer einzelnen Partei in keinem Fall anheben. Die Anteile der anderen Parteien sänken dabei leicht, weil die Gesamtzahl der Stimmen wächst. Wählten alle 277.000 die SPD, schrumpfte der Abstand zur CDU, der 2022 bei 9,0 Punkten lag, um gut 4 Punkte auf knapp 5 Punkte. Dieser Fall ist eine Rechengrenze und keine Prognose.
- Ein Beispiel mit Annahmen. Es zählt nur der Unterschied zum Durchschnitt, denn wer so wählt wie alle anderen, verschiebt nichts. Angenommen, die Eingebürgerten gehen so oft wählen wie 2022 (154.000 Stimmen) und 60 Prozent von ihnen wählen eine Partei, die insgesamt bei 25 Prozent liegt. Dann wären das 35 Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt, rund 54.000 Stimmen, nach dieser Näherung etwa 0,75 Prozentpunkte beim Landesergebnis. Beide Werte (60 und 25 Prozent) sind frei gewählt und stehen nicht für ein belegtes Wahlverhalten. Verteilen sich die Stimmen wie in jeder Wählergruppe auf mehrere Parteien, bleibt für jede einzelne weniger.
- Vergleich. Zwischen den Landtagswahlen 2017 und 2022 sank die Beteiligung von 65,2 auf 55,5 Prozent. Damals gaben 8.577.221 und 2022 nur noch 7.200.293 Menschen ihre Stimme ab, das sind rund 1,38 Millionen weniger, etwa das Fünffache der hier betrachteten 277.000. Die Grünen legten 2022 um 11,8 Punkte zu, die SPD verlor 4,6 (Zweitstimmen, Landeswahlleiterin).
Ein Punkt kann in einem sehr knappen Rennen den Ausschlag geben. 2022 lag die CDU mit 35,7 Prozent aber 9,0 Punkte vor der SPD mit 26,7 Prozent. Dass 277.000 Eingebürgerte, selbst bei einseitiger Wahl, Verhältnisse von dieser Größe umkehren, ist nach dieser Rechnung ausgeschlossen. Bei plausiblen Annahmen verändert die Zahl das Ergebnis um Bruchteile eines Prozentpunkts, im rechnerischen Extremfall um wenige Punkte. Um das Wahlvolk "auszutauschen", reicht sie nicht.
Wie wählen Eingebürgerte?
Der Text räumt selbst ein, dass er dazu nichts sagt. Eigene Wahlzahlen zu Eingebürgerten in NRW sind nicht bekannt. Bundesweite Befunde gelten für Menschen mit Einwanderungsgeschichte insgesamt, von denen laut Mediendienst Integration etwa ein Drittel der Wahlberechtigten eingebürgert ist. Zur Beteiligung nennt der Mediendienst Umfragen zur Bundestagswahl 2021, nach denen Menschen mit Einwanderungsgeschichte seltener wählen gingen (70,4 gegenüber 88 Prozent in einer Erhebung, 88,4 gegenüber 95,2 Prozent in einer zweiten), und weist darauf hin, dass Umfragen die Beteiligung meist überzeichnen. Die DeZIM-Kurzstudie (Befragung Dezember 2023 bis März 2024) fand je nach Herkunftsgruppe unterschiedliche Parteipräferenzen, am höchsten lag das Wählerpotenzial insgesamt bei der SPD, am niedrigsten bei der AfD. Jannes Jacobsen, Co-Autor der Studie, fasst in der Mitteilung des Instituts zusammen: "Menschen mit Migrationshintergrund sind keine homogene Gruppe." Ein einheitlicher Block, der geschlossen eine Seite wählt, ist damit nicht belegt. Eine geringere Beteiligung würde die oben berechneten Werte zudem weiter senken.
"Illegale Massenmigration" und "islamistische Einöden"
Einbürgern kann man nur Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt. § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt unter anderem fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, ein unbefristetes oder dem Zweck nach passendes Aufenthaltsrecht, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Straffreiheit, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und in der Regel den Einbürgerungstest. Auch die Sicherung des Lebensunterhalts gehört dazu, mit Ausnahmen. Auf welchem Weg jemand ins Land kam, erfasst die Einbürgerungsstatistik nicht. Wer eingebürgert wird, hält sich aber seit Jahren rechtmäßig hier auf und hat diese Voraussetzungen erfüllt. Als Beleg für eine "illegale" Zuwanderung ins Wahlvolk taugen die Einbürgerungszahlen deshalb nicht. Die häufigsten bisherigen Staatsangehörigkeiten der Eingebürgerten 2025 waren laut IT.NRW Syrien (18.567, 24,4 Prozent), Türkei (11.179), Irak (4.445), Russland (3.841), Iran (2.755), Ukraine (1.776), Kosovo (1.735), Afghanistan (1.711), Bosnien und Herzegowina (1.708) und Serbien (1.630). Die Statistik erfasst die Staatsangehörigkeit, nicht Religion oder politische Einstellung. Dass diese Menschen "islamistisch" seien, belegt der Text nicht, und aus der Herkunft allein folgt es nicht. Den Zuwachs seit 2024 ordnet IT.NRW selbst vor dem Hintergrund der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Sie hat die nötige Aufenthaltszeit laut Bundesregierung von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Berlin
Zur Behauptung, Muslime hätten die Linke in Berlin zum Wahlsieg getragen, liefert der Text keinen Beleg. Muslime wählten die Linke in Berlin laut Nachwahlbefragung deutlich überdurchschnittlich. Dass sie den Wahlsieg entschieden haben, ist aber nicht belegt, und die Überschlagsrechnung in unserer Einordnung zur gleichen Behauptung von Ulf Poschardt spricht dagegen. Die Erzählung vom demografischen Kipppunkt zeigt sich auch an anderer Stelle, etwa bei PI-News mit der Behauptung einer islamischen Mehrheit ab 2045.
Der Begriff
"Austausch des Wahlvolkes" behauptet mehr als demografischen Wandel, nämlich einen Plan ("durch die Politik"). Zuwanderung und Einbürgerung verändern die Wählerschaft, das ist normaler Wandel. Dass eine Politik darauf abzielt, die bisherigen Wähler zu ersetzen, folgt aus keiner der genannten Zahlen.
Fazit
Die Behauptung ist falsch. Die Einbürgerungszahlen stimmen im Kern, auch der Anstieg ist real. Doch selbst mit Reichelts eigenen Zahlen sind die Eingebürgerten gut 2 Prozent der Wahlberechtigten, in der Rechnung mit der Wahlbeteiligung von 2022 gut 2 Prozent der Stimmen. Einer einzelnen Partei könnten sie selbst im rechnerischen Extremfall höchstens rund 3,8 Prozentpunkte bringen, bei plausiblen Annahmen Bruchteile eines Prozentpunkts. Die 22 Prozent betreffen nur die Neuzugänge, die Einbürgerung setzt rechtmäßigen Aufenthalt voraus, und wie die Eingebürgerten wählen, sagt der Text selbst nicht.
