Link Beschreibung
Claudio Casula schreibt bei NIUS am 14. Oktober 2026 unter der Überschrift "Wie in Deutschland mit erfundenen Ereignissen Politik gemacht wird", es habe keine Hetzjagden in Chemnitz gegeben, keinen Sturm auf den Reichstag, keinen Reichsbürger-Putsch und keine Deportationspläne in Potsdam. Stattdessen habe es Erfindungen, Umdeutungen und Übertreibungen gegeben, mit denen Politik eine Agenda durchsetze oder Gegner diffamiere. Als Belege führt er zehn Vorgänge an: Fukushima, den Anschlag auf die Düsseldorfer Synagoge 2000, Chemnitz 2018, die Intensivstationen in der Corona-Pandemie, die Reichstagstreppe 2020, Sebnitz 1997, den Fall eines Grünen-Kommunalpolitikers, Borna an Silvester 2022/23, das Verfahren gegen die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß und die Correctiv-Recherche zum Treffen in Potsdam. Der Text hat kein Quellenverzeichnis und verlinkt keine der angeführten Entscheidungen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Text mischt Vorgänge, die sich tatsächlich als Fehlberichte herausgestellt haben, mit Fällen, in denen etwas Reales übertrieben benannt wurde, und mit Fällen, in denen die Gerichte noch gar nicht entschieden haben. Am Anfang steht die Behauptung, es habe die genannten Ereignisse "nicht" gegeben. Im weiteren Text räumt Casula selbst ein, dass in Düsseldorf ein Anschlag stattfand, dass in Berlin Hunderte die Reichstagstreppe stürmten und dass die Reuß-Gruppe "real" war, "mit Waffen" und mit "Umsturz-Fantasien". Die Überschrift und der erste Absatz sagen mehr als der Text belegt. Der Reihe nach:
Wo Casula recht hat
Borna. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sprach im Januar 2023 von lauten "Sieg-Heil"-Rufen bei Ausschreitungen in Borna und stützte sich auf eine Meldung von t-online. Die ZEIT-Recherche, wiedergegeben von der Berliner Zeitung, fand dafür nur einen später gelöschten Facebook-Post einer Anwohnerin, die die Rufe gehört, aber niemanden gesehen haben wollte. Die Polizei hatte keine Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung der Täter, und eine zusammenhängende Gruppe von 200 Randalierern konnte niemand bestätigen. Klingbeil entschuldigte sich per Twitter, t-online räumte ein, dass es weder für die Rufe noch für die Zahl der Randalierer ausreichende Belege gab. Erfunden war der Vorfall dennoch nicht ganz: Laut Polizei feuerten rund 30 Vermummte eine Rakete auf Beamte, allerdings ohne belegbaren rechtsextremen Hintergrund.
Sebnitz. Der sechsjährige Joseph Abdulla ertrank 1997 im Freibad. Im November 2000 machte Bild daraus laut Wikipedia-Überblick zum Fall die Schlagzeile "Neonazis ertränken Kind"; die Zeugenaussagen brachen binnen Tagen zusammen, die Verdächtigen kamen frei. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte 2002 auch das Verfahren gegen die Eltern wegen Anstiftung zur falschen Aussage ein, aus Rücksicht auf ihre Lage. Dass hier ein Fehlbericht vorlag, stimmt. Der Fehlbericht ging allerdings von der Bild-Zeitung aus.
Der vorgetäuschte Anschlag. Ein 33-jähriger Kommunalpolitiker der Grünen hatte laut beck-aktuell Hakenkreuze, SS-Runen und NSU-2.0-Drohungen gegen sich erfunden und wurde per Strafbefehl über 3.600 Euro rechtskräftig verurteilt. Das passt zu Casulas Schilderung. Der Fall ist ein Einzeltäter und taugt nicht als Beleg dafür, dass Politik Ereignisse erfindet.
Düsseldorf. Nach dem Brandanschlag auf die Synagoge in der Nacht zum 3. Oktober 2000 vermutete man zunächst Rechtsextreme; festgenommen wurden im Dezember zwei junge Männer arabischer Herkunft, die als Motiv Rache für Israels Handeln im Gazastreifen nannten, wie die Jüdische Allgemeine berichtet. Die Zuordnung der Täter stimmte also zunächst nicht. Casula erwähnt nicht, dass in den Wohnungen der Täter auch rechtsextremes Propagandamaterial gefunden wurde. An dem antisemitischen Charakter der Tat ändert die Täterherkunft ohnehin nichts.
Fukushima, im Kern. Strahlung hat die Menschen nicht getötet, die die Flutwelle erfasste. Der UN-Ausschuss UNSCEAR kam in seinem 2021 veröffentlichten Bericht zu dem Schluss, dass sich strahlenbedingte Gesundheitsfolgen in der Bevölkerung voraussichtlich nicht nachweisen lassen. Zwei Einschränkungen: Japan erkannte 2018 den Tod eines Arbeiters an Lungenkrebs als strahlenbedingt an, "keine akuten Strahlentote" stimmt also, "keine Strahlentoten" nicht. Und dass "vor allem Politiker der Grünen" die rund 20.000 Opfer von Erdbeben und Tsunami dem Reaktor zuschreiben und dass ARD, MDR und BR24 das tun, belegt Casula nicht. Im Umweltausschuss des Bundestags stritten AfD und Grüne 2021 über die Gewichtung der Themen, nicht über Totenzahlen.
Wo Casula überdehnt
Chemnitz. Die Aussage von Angela Merkel vom 28. August 2018, man habe "Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab", und die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen vom 1. September, nach dem vorliegenden Material habe es "keine Hetzjagd gegeben", sind in einem Bundestagsbericht zu einer AfD-Anfrage dokumentiert. Auch der Chefredakteur der "Freien Presse" sagte, seine Reporter hätten keine Hetzjagden beobachtet. Insofern ist der Streit um den Begriff real. Casula geht aber weiter und nennt die Vorgänge einen "gänzlich unbelegten Vorfall". Das Video, das die Debatte auslöste, hielt die Generalstaatsanwaltschaft für echt: Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein sagte laut Berichten unter Berufung auf die ZEIT, es gebe keine Anhaltspunkte für einen Fake. Es zeigt, wie eine Gruppe auf einen jungen Mann zugeht und er wegrennt, mit Rufen wie "Haut ab". Ein "banales Gerangel" ist das nicht, wie Casula schreibt. Dazu kamen Recherchen von SZ, WDR und NDR: Nach einem vertraulichen Bericht des sächsischen LKA verabredeten sich Rechtsextreme in Chats zu "Jagden", Tage bevor die öffentliche Debatte begann. Strafrechtlich ist die Aufarbeitung dünn geblieben: Im August 2025 sprach das Landgericht Chemnitz drei von vier Angeklagten frei, weil Gewalt aus der Menge heraus nicht erwiesen sei; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dass Maaßen "seinen Hut nehmen" musste, weil er Zweifel äußerte, verkürzt ebenfalls. Er hatte in der Bild-Zeitung eine absichtliche Fehlinformation angedeutet, ohne Belege, und wurde im September 2018 zunächst als Staatssekretär ins Innenministerium versetzt. In den einstweiligen Ruhestand schickte ihn Innenminister Seehofer im November 2018 erst, nachdem seine Abschiedsrede bekannt wurde, in der er die Hetzjagden als "frei erfunden" bezeichnet und linksradikalen Kräften in der SPD Absichten unterstellt hatte.
Reichstagstreppe. Dass niemand ins Gebäude gelangte, stimmt. Nach Angaben von LTO durchbrachen am 29. August 2020 zwischen 500 und 1.000 Menschen eine Absperrung und stürmten die Treppe, einige versuchten einzudringen und wurden von Polizisten aufgehalten. Die Polizeipräsidentin sagte laut Tagesspiegel, eine Rednerin habe dazu aufgerufen, "geschlossen die Treppe zu stürmen". Die Rednerin selbst rief laut dem Bericht, man hole sich "unser Hausrecht". Das war mehr als ein Selfie-Ausflug. Strafrechtlich blieb das Ergebnis klein: 346 Verfahren, sechs Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Landfriedensbruchs, Beleidigung von Polizisten und Hitlergruß. Ob "Sturm" das richtige Wort ist, bleibt Geschmacksfrage. Dass es nichts gegeben habe, ist falsch.
Reuß-Verfahren. Casula schreibt, es gebe "offenbar gar keine Tat, die man ihm nachweisen kann". Das Verfahren ist aber nicht entschieden, es gilt die Unschuldsvermutung. Laut hessenschau stehen in Frankfurt neun Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor Gericht, insgesamt 25 in drei Verfahren; Reuß sitzt seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft, das Frankfurter Verfahren ist bis Januar 2027 terminiert. Aus Chats und Telefonaten ergeben sich laut Bericht Hinweise auf Versuche, Mitstreiter für einen Angriff auf den Reichstag zu werben. In München gestand Anfang 2026 ein Angeklagter, Teile der Gruppe seien gewaltbereit gewesen; die Frankfurter Verteidiger zweifeln das an. Reuß selbst nennt die Treffen einen "Stammtisch". Offen ist, wie konkret die Pläne waren. Zu sagen, es gebe keine nachweisbare Tat, greift dem Urteil vor, ebenso wie die Gegenbehauptung, ein Putsch sei vereitelt worden.
Corona-Intensivstationen. Eine bundesweit flächendeckende Überlastung gab es nicht, das räumt auch Casula für "regionale Engpässe" ein. Die Aussage, die Belegungszahlen hätten die Behauptung einer Überlastung "überhaupt nicht" hergegeben, stimmt für einzelne Regionen aber nicht. Im Dezember 2020 waren in Sachsen laut Ärzte Zeitung 37,5 Prozent der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt (Schleswig-Holstein: 3,5 Prozent), Patienten wurden bis nach Brandenburg verlegt, Gesundheitsministerin Köpping nannte Personalausfälle von 30 bis 40 Prozent in einzelnen Einrichtungen, und ein Klinikleiter in Zittau sprach davon, entscheiden zu müssen, wer noch Sauerstoff bekommt; die Krankenhausgesellschaft Sachsen nannte das ein Missverständnis, ob es Triage gab, blieb offen. Für die Angabe, für 95 Prozent der Bevölkerung sei die Krankheit nicht potenziell tödlich gewesen, und für die Anekdote, der damalige Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller habe von einem gesunden 30-jährigen Türken berichtet, der an Corona gestorben sei, nennt Casula keine Quelle.
Wo Casula in einem Kernpunkt danebenliegt
Potsdam. Casula schreibt, mehrere Landgerichte, "u. a. Berlin und Hamburg", hätten "zentrale Behauptungen" untersagt, und Correctiv habe "wesentliche Passagen korrigieren" müssen. Das stimmt nur zum Teil. Das Landgericht Hamburg untersagte im Februar 2024 in einem einzigen Punkt etwas (die Darstellung, die Erfolgsaussichten von Wahlprüfungsbeschwerden stiegen mit deren Zahl); das Oberlandesgericht Hamburg wies die Beschwerden von Vosgerau und Nordmann im März 2024 zurück. Zur Kernformulierung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" stufte das Landgericht Hamburg sie Ende 2025 als zulässige Meinungsäußerung ein. Correctiv hatte dort allerdings eingeräumt, dass in Potsdam nicht über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde. Das Landgericht Berlin II dagegen untersagte im September 2025 zwei Passagen zu Ulrich Vosgerau und im März 2026 in einem Verfahren der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy drei Sätze, darunter den "Masterplan"-Satz. Es begründete das laut LTO unter anderem damit, dass Correctiv verschwiegen habe, dass Martin Sellner erklärt hatte, deutsche Staatsbürger könnten nicht zwangsweise ausgewiesen werden. Das Berliner Urteil ist nicht rechtskräftig, Correctiv hat Berufung eingelegt; die Hamburger und die Berliner Kammern urteilen gegensätzlich. Correctiv hat in seinem Artikel mehrere Passagen nach Gerichtsentscheidungen gestrichen oder umformuliert. Betroffen sind einzelne Aussagen, nicht die Recherche insgesamt: Dass das Treffen stattfand, wer teilnahm und was Sellner vortrug, ist nicht bestritten. Nach Correctiv-Darstellung nannte Sellner drei Gruppen, die Deutschland verlassen sollten: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und "nicht assimilierte Staatsbürger". Ein Gerichtsverfahren fehlt bei Casula ganz: Das Kammergericht Berlin hob im Mai 2026 eine Verfügung auf, die es Philipp Ruch verboten hatte, das Treffen eine "Deportationskonferenz" zu nennen, und wertete den Begriff als zulässige Meinungsäußerung auf hinreichender Tatsachengrundlage (unser Quellenlink zum Beschluss). Abschließend haben die Gerichte nicht entschieden, ob Sellners Vortrag insgesamt als Plan zur Vertreibung zu beschreiben ist; das Oberlandesgericht Hamburg ließ die Frage der Ausbürgerung ausdrücklich offen. Entschieden wurde über einzelne Formulierungen. "Keine Deportationspläne" ist deshalb nicht belegt. Belegt ist nur, dass ein "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" nach den Verfahren in Hamburg und Berlin nicht Gegenstand des Vortrags war.
AfD als "Gefahr für die Demokratie". Casula behauptet am Ende, diese These werde wiederholt, ohne dass man "handfeste Belege" beibringen müsse. Das Verwaltungsgericht Köln entschied Ende Februar 2026 im Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen darf. Laut ZDFheute sah das Gericht "hinreichende Gewissheit" für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, konnte aber nicht feststellen, dass die Partei sie "in ihrer Grundtendenz" verfolgt; der Status als Verdachtsfall blieb. Dass es keine handfesten Belege gebe, ist damit schwer vereinbar. Das ist weder ein Freispruch noch eine Bestätigung der Warnung. Der aktuelle Streit um Bärbel Bas, mit dem Casula einsteigt, ist nicht Gegenstand dieser Einordnung.
Fazit
Die Eröffnungsbehauptung ist irreführend. Richtig liegt Casula bei Borna, Sebnitz und der zunächst falschen Täterzuordnung in Düsseldorf: Dort stellten sich Meldungen als falsch heraus. Auch der vorgetäuschte Anschlag eines Grünen-Politikers ist belegt. Weit über den Beleg hinaus geht er bei Chemnitz, der Reichstagstreppe, dem Reuß-Verfahren und der Corona-Auslastung. Dort gab es reale Vorgänge, die man unterschiedlich benennen kann, aber nicht erfunden hat. Bei Potsdam stützen zwei Berliner Urteile seine Kritik nur für einzelne Formulierungen, darunter den Masterplan-Satz, nicht für die Recherche insgesamt, und Hamburger Gerichte sehen es anders. Die Gesamtthese, politische Akteure hätten "Nicht-Ereignisse" fabriziert, wird von seinen Beispielen nicht getragen, weil die Fehlberichte meist von Medien oder Einzelnen ausgingen, Casula für eine planvolle Absicht keinen Beleg nennt und mehrere Fälle gerichtlich noch offen sind.
