Link Beschreibung
Bei NIUS heißt es am 9. Oktober 2026, mehr als 148.000 Menschen würden mit offenem Haftbefehl gesucht, 87,3 Prozent von ihnen hätten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Artikel beruft sich auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, die der Welt am Sonntag exklusiv vorliege, NIUS berichtet also aus zweiter Hand. Der Artikel nennt keinen Stichtag. Als größte Gruppen führt er Deutsche (16.671), Rumänen (16.123) und Polen (12.721) auf.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Zahlen stimmen, soweit sie sich prüfen lassen. Die Antwort an Münzenmaier war als Bundestagsdrucksache nicht zu finden. Die Anteile (87,3 Prozent ohne deutschen Pass, 11,2 Prozent ausschließlich deutsch, 1,5 Prozent deutsch mit zweiter Staatsangehörigkeit) und die Einzelwerte je Staatsangehörigkeit stammen aus dem Bericht der Welt am Sonntag. Die dpa-Meldung im Tagesspiegel gibt die Einzelwerte wieder und rundet die Anteile, Euronews nennt dieselben Anteile und rundet die Einzelwerte (bei Polen auf 12.000). Gesamtzahl und Stichtag lassen sich an der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Drucksache 21/7156 vom 14. Juli 2026) festmachen: Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren 170.667 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen ausgeschrieben, die sich auf 148.311 Personen zurückführen lassen. Das passt zu den "mehr als 148.000" aus den Medienberichten.
Die Überschrift rundet 87,3 auf "fast 90 Prozent" auf. Die 87,3 Prozent sind Personen ohne deutschen Pass, die Doppelstaatler sind eine eigene Gruppe und stecken nicht darin: 11,2 Prozent (16.671 Personen) besitzen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, weitere 1,5 Prozent neben der deutschen noch eine zweite. Mit den Doppelstaatlern haben also 12,7 Prozent der Gesuchten einen deutschen Pass.
Was die Zahl misst, sagt NIUS nicht. Laut Bundesregierung ist ein Stichtag nur eine Momentaufnahme: Haftbefehle werden täglich vollstreckt, neue kommen hinzu. 2025 wurden 128.650 Fahndungen neu erfasst und 129.897 erledigt (Drucksache 21/7156). Diese Werte zählen Fahndungen und nicht Personen. Zu einer Person können mehrere Fahndungen bestehen, daher die Differenz zwischen 170.667 und 148.311. In der Antwort auf eine frühere AfD-Anfrage (Drucksache 21/925, Stichtag 1. Juli 2025) lag die Aufschlüsselung bei 13 Prozent Deutschen und 87 Prozent Ausländern, Staatenlosen oder Personen mit unbekannter Staatsangehörigkeit, also ähnlich wie heute. Der Anteil "Ausländer" umfasste dort auch Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit unbekannt ist.
Dass Deutsche im Bestand nur gut elf Prozent stellen, bei den Neuausschreibungen aber deutlich mehr, ist belegt. Laut Drucksache 21/925 entfielen 2024 auf Deutsche 50.737 von 131.271 neu erfassten Fahndungen (38,7 Prozent), in den Jahren 2021 bis 2023 zwischen 38,7 und 40,9 Prozent. Umgekehrt gingen 2024 80.534 Neuausschreibungen (61,3 Prozent) an Personen mit ausländischer, unbekannter oder ohne Staatsangehörigkeit. Auch bei den Neuausschreibungen stellen Nichtdeutsche also die Mehrheit. Gezählt werden dort ebenfalls Fahndungen, nicht Personen. Warum der Anteil der Deutschen im Bestand niedriger liegt als bei den Neuausschreibungen, ist nicht abschließend belegt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen eines Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, die Wiedereinreise "für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe" verhindern sollen und bis zum Fristablauf aktiv bleiben, und dass dies die Übersicht zur Erledigungsdauer verzerrt. Valide Aussagen zur durchschnittlichen Fahndungsdauer seien deshalb nicht möglich (Drucksache 21/7156). Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sagt laut dpa, Deutsche hätten im Inland leichter feststellbare Anknüpfungspunkte und würden eher aufgegriffen, Ausländer könnten sich im Ausland aufhalten, Deutschland verlassen haben oder abgeschoben worden sein, ihre Haftbefehle blieben unter Umständen länger bestehen. Das ist seine Einschätzung, keine Feststellung der Bundesregierung. Aus dem Bestand allein lässt sich daher nicht ableiten, wer in Deutschland wie oft Straftaten begeht.
Wer abgeschoben wurde oder ausgereist ist, kann trotzdem in der Zahl stehen. Eine mögliche Grundlage ist § 456a StPO: Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe absehen, wenn der Verurteilte abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird. Kehrt er zurück, kann die Vollstreckung nachgeholt werden, und schon beim Absehen können ein Haftbefehl und die Ausschreibung zur Festnahme veranlasst werden. Auch die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort zum Abschiebeflug nach Afghanistan (Drucksache 21/1354, Frage 9) darauf, dass die Vollstreckung bei Rückkehr nachgeholt werden kann. Auf welche Vorschrift sich die Haftbefehle gegen Abgeschobene stützen, nennt Drucksache 21/7156 nicht. Als Zweck gibt sie an, die Wiedereinreise "für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe" zu verhindern (Frage 3c). Wie lange die Haftbefehle bis zum "Fristablauf" gespeichert bleiben, beziffert sie nicht. Das Strafgesetzbuch kennt für die Vollstreckung rechtskräftiger Strafen Verjährungsfristen zwischen drei und 25 Jahren, lebenslange Freiheitsstrafen verjähren nicht (§ 79 StGB).
Die Abschiebungen sind gezählt, ihr Anteil an den Haftbefehlen nicht. Abgeschoben wurden nach den Antworten der Bundesregierung 11.982 Personen im Jahr 2021 und 12.945 im Jahr 2022 (Drucksache 20/6636), 16.430 im Jahr 2023 (Drucksache 20/11471), 20.084 im Jahr 2024 (Drucksache 20/14946) und 22.787 im Jahr 2025 (Drucksache 21/4103), zusammen 84.228. Das sind alle Abschiebungen, nicht nur die von Straftätern. Zu Abschiebungen von Straftätern liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft keine statistischen Angaben vor (Drucksache 21/1352, Frage 20, gestellt zu afghanischen Straftätern). Wie viele der Abgeschobenen einen offenen Haftbefehl hatten und wie oft § 456a StPO angewandt wurde, ließ sich in keiner bundesweiten Angabe finden. Einen Anhaltspunkt gibt es nur für einen Teilbereich: Von 730 Fahndungen, die der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet waren, wies die Bundesregierung 24 als Haftbefehle nach § 456a StPO aus (Drucksache 20/14474, Frage 1c). Das sind rund drei Prozent. Zum Aufenthalt der Gesuchten schreibt die Bundesregierung in Drucksache 21/7156 (Frage 3b), ihr lägen keine Erkenntnisse darüber vor, wo sich Personen mit nicht vollstreckten Haftbefehlen aufhalten könnten. Nur für die politisch rechts motivierte Kriminalität gibt es Zahlen: Von 555 so zugeordneten Personen mit offenem Haftbefehl hielten sich am 30. September 2024 laut den Dienststellen 103 mutmaßlich im Ausland auf, 28 davon mit deutscher Staatsbürgerschaft (Drucksache 20/14474, Frage 2). Inwiefern sich Gesuchte gezielt der Vollstreckung entziehen, kann nach Angaben der Bundesregierung "im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden" (ebenda, Frage 8). Auf andere Deliktsbereiche lassen sich diese Zahlen nicht übertragen.
Was sich daraus ableiten lässt. Wie viele der 148.311 Gesuchten das Land bereits verlassen haben, lässt sich daraus nicht errechnen: Belegt sind eine mögliche Rechtsgrundlage und die Gesamtzahl der Abschiebungen, es fehlen der Anteil der Abgeschobenen mit offenem Haftbefehl und die Dauer, die solche Haftbefehle gespeichert bleiben. Sicher ist nur die Richtung. Wer mit offenem Haftbefehl nicht mehr in Deutschland lebt, kann in der Stichtagszahl weiter mitzählen. Auch Abschiebungen straffälliger Ausländer, wie Münzenmaier sie im NIUS-Text fordert, lassen die Stichtagszahl nicht zwingend sinken, weil Haftbefehle gegen Abgeschobene nach Auskunft der Bundesregierung bis zum Fristablauf aktiv bleiben. Dass ein großer Teil der Gesuchten außer Landes ist, folgt daraus nicht, und dass Nichtdeutsche auch bei den Neuausschreibungen die Mehrheit stellen, bleibt davon unberührt.
Die Antwort 21/7156 schlüsselt die Fahndungen auch nach Anlass auf. Von den 170.667 Fahndungen entfielen 146.607 (85,9 Prozent) auf den Anlass "Strafvollstreckung", 24.014 auf "Straftat" und 46 auf "Unterbringung". Dem Bereich der Gewaltkriminalität nach Definition der Polizeilichen Kriminalstatistik lassen sich 15.205 Fahndungen zuordnen (8,9 Prozent), darunter 1.368 wegen Mordes und 1.280 wegen Totschlags. Den Sexualdelikten ordnet die Bundesregierung 3.163 Fahndungen zu (1,9 Prozent). Bezugsgröße sind jeweils Fahndungen, nicht Personen, und eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit enthält die Antwort nicht. Nicht ausgewiesen ist, wie viele Fahndungen auf Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht bezahlter Geldstrafen zurückgehen. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, sagt laut dpa, bundesweite Daten zu den Gründen fehlten, Daten einzelner Länder deuteten aber darauf hin, dass es in einem Großteil der Fälle um Ersatzfreiheitsstrafen gehe, etwa wegen Fahrens ohne Fahrschein. Fiedler nennt laut dpa einen erheblichen Teil, in Nordrhein-Westfalen zuletzt mehr als jeden zweiten offenen Haftbefehl. Beides sind Aussagen von Politikern, Zahlen dazu stehen nicht in der Regierungsantwort. Der Strafrechtler Michael Soiné von der Europa-Universität Viadrina warnt laut Euronews, aus der Gesamtzahl allein auf die Sicherheitslage zu schließen, weil auch nicht bezahlte Geldstrafen zu einem Haftbefehl führen können.
Der NIUS-Text gibt Stimmen aus der AfD, der Union, den Grünen und der Polizeigewerkschaft wieder: Münzenmaier fordert dauerhafte Grenzkontrollen, die konsequente Abschiebung straffälliger Ausländer und die Vollstreckung von Haftstrafen in den Herkunftsländern. Alexander Throm (CDU) sieht in jedem offenen Haftbefehl ein Sicherheitsrisiko, Marcel Emmerich (Grüne) fordert gezielte Fahndungen nach gefährlichen Straftätern und Extremisten statt verschärfter Grenzkontrollen, der Gewerkschafter Heiko Teggatz warnt vor Personalmangel. Die Einordnungen von Fiedler, Bünger und Soiné, die dpa und Euronews wiedergeben, fehlen im NIUS-Text. Dass Deutsche mit 16.671 Personen die größte Einzelgruppe stellen, steht dagegen im Artikel. NIUS hat also keine Zahlen verfälscht. Die Überschrift legt mit "Ausländer" aber eine Aussage über Täterschaft nahe, die der Bestand nicht trägt. Eine ähnliche Schieflage hat unsere Prüfung zu Tichys Rechnung zur Grundsicherung trotz Haftbefehl bei derselben Zahlenbasis festgestellt.
Fazit
Die Angabe ist teils richtig, aber unvollständig. Dass rund 87 Prozent der per Haftbefehl Gesuchten keinen deutschen Pass haben, stimmt nach den Berichten über die Regierungsantwort. Der Bestand ist jedoch eine Momentaufnahme, in der laut Bundesregierung auch Haftbefehle gegen Abgeschobene weiterzählen. Wie viele Gesuchte das Land verlassen haben, ist der Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht bekannt und lässt sich aus den veröffentlichten Zahlen nicht errechnen; die Gesamtzahl misst deshalb nicht, wie viele Gesuchte sich in Deutschland aufhalten. Bei den Neuausschreibungen stellen Nichtdeutsche ebenfalls die Mehrheit (61,3 Prozent im Jahr 2024), der Anteil der Deutschen ist dort mit 38,7 Prozent aber deutlich höher als im Bestand; warum, ist nicht abschließend belegt. Nach Anlass entfallen 85,9 Prozent der Fahndungen auf Strafvollstreckung und 8,9 Prozent auf Gewaltkriminalität. Für die Frage, wer in Deutschland Straftaten begeht, taugt die Zahl allein nicht.
