Link Beschreibung
Bei NIUS heißt es am 6. November 2026, in Bayern seien zum Stichtag 1. Juli 2026 29.017 Menschen per Haftbefehl gesucht worden, 26.519 davon Ausländer und 2.498 Deutsche. Mehr als neun von zehn Gesuchten hätten also keinen deutschen Pass. Grundlage ist die Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Maier, in der es eigentlich um Bürgergeld für Gesuchte geht. NIUS hebt hervor, die Staatsregierung halte einen Leistungsausschluss für richtig.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Zahlen stimmen mit der Antwort des bayerischen Justizministeriums vom 30. September 2026 (Drucksache 19/13836) überein. Zum 1. Juli 2026 waren in Bayern 31.949 Fahndungen wegen Haftbefehlen offen, bei 2.932 Personen lagen mehrere vor, gesucht wurden 29.017 "Tatverdächtige bzw. Verurteilte". 2.498 von ihnen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 26.519 nicht. Das sind 91,4 Prozent. Ob unter den 26.519 auch Staatenlose oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit sind, schlüsselt die Antwort nicht auf.
Das Muster ist bekannt. Im Oktober ging es um die bundesweite Zahl, die wir in unserer Prüfung der NIUS-Meldung zu 148.000 Gesuchten eingeordnet haben, danach um die Hamburger Senatszahlen bei Tichys Einblick, jetzt um Bayern. Jedes Mal liefert eine AfD-Anfrage eine Stichtagszahl, und die Überschrift macht daraus eine Aussage über Ausländer. Was zur bundesweiten Zahl gilt, gilt auch hier: Der Bestand zeigt, wer noch gesucht wird, nicht, wer wie oft Straftaten begeht.
Was in der Zahl steckt. Nach Art oder Delikt schlüsselt die Antwort an Maier die Haftbefehle nicht auf. Für die Rahmenbedingungen verweist sie auf eine frühere Antwort des Innenministeriums an den AfD-Abgeordneten Ferdinand Mang (Drucksache 19/3939). Danach zählen nur nicht vollstreckte Untersuchungs-, Vollstreckungs- und Unterbringungshaftbefehle. Haftbefehle zur Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung sind ausdrücklich nicht dabei, ebenso wenig örtliche Haftbefehle, die nicht in INPOL veröffentlicht werden. Ein Teil der Gesuchten sind Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehl, für die die Unschuldsvermutung gilt, wie das Sozialministerium in Drucksache 19/12466 betont. Wie groß dieser Teil ist, nennt keine der Antworten.
Abgeschobene zählen mit. Zu den offenen Haftbefehlen gehören laut Drucksache 19/3939 auch Vollstreckungshaftbefehle nach § 456a in Verbindung mit § 457 Abs. 2 StPO gegen Verurteilte ohne deutschen Pass, die abgeschoben wurden. Ziel sei dabei "gerade nicht die Ergreifung der Person", sondern die Verhinderung der Wiedereinreise. Im Idealfall werde ein solcher Haftbefehl nie vollstreckt. Gesondert auswerten kann das Landeskriminalamt diese Fälle nicht. Wie viele der 26.519 Gesuchten ohne deutschen Pass längst abgeschoben sind, lässt sich deshalb nicht sagen, nur dass sie in der Zahl stehen können. Eine Fahndung wird nach derselben Antwort außerdem ausgeschrieben, wenn sich jemand dauerhaft im Ausland aufhält, etwa weil er dort in Haft sitzt oder untergetaucht ist. Zahlen dazu fehlen.
Wie viele Haftbefehle auf Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht bezahlter Geldstrafen zurückgehen, steht in keiner der drei Antworten. Das Innenministerium schreibt in Drucksache 19/3939, Bayern mache vom Vollstreckungshaftbefehl "auch im Falle von niedrigen unbedingten Freiheitsstrafen" konsequent Gebrauch, und bayerische Gerichte verhängten bei den meisten Deliktsgruppen höhere Strafen als andere Länder, etwa bei wiederholten Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Aus der Zahl offener Haftbefehle lasse sich "kein Rückschluss auf eine gesteigerte Gefährdung der Bevölkerung ziehen". Zum Vergleich nennt dieselbe Drucksache 37.335 offene Haftbefehle gegen 33.853 Personen zum 1. Januar 2024. Die beiden Stichtage sind nur bedingt vergleichbar, eine wachsende Zahl lässt sich daraus aber nicht ablesen.
Beim Bürgergeld, um das es in der Anfrage eigentlich ging, schreibt NIUS zutreffend, dass die Antwort nicht verrät, wie viele Gesuchte es beziehen. Die Staatsregierung verweist dafür auf ihre Antwort vom Juni (Drucksache 19/12466). Dort steht, dass weder INPOL noch das Vorgangssystem der Polizei Sozialleistungen erfassen und eine Auswertung deshalb nicht möglich ist. Wer keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hat nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II keinen Anspruch, wer für das Jobcenter nicht erreichbar ist, ist nach § 7b SGB II ausgeschlossen. Abgeschobene und im Ausland Untergetauchte haben also keinen Anspruch.
Die Staatsregierung hat ihre Haltung gewechselt. In der Antwort an Maier schreibt das Justizministerium, die Staatsregierung halte einen Leistungsausschluss für Gesuchte "für richtig". Am 17. Juni 2026 hatte das Sozialministerium im Einvernehmen mit Justiz- und Innenministerium in Drucksache 19/12466 noch "im SGB II keinen Handlungsbedarf" gesehen und einen Entzug von Sozialleistungen als ungeeignet und "nicht verhältnismäßig" bezeichnet. Begründet wird der Wechsel in der neuen Antwort nicht, und NIUS erwähnt ihn nicht.
Fazit
NIUS gibt die Zahl richtig wieder, sie sagt aber weniger, als die Überschrift nahelegt. Am 1. Juli 2026 hatten 26.519 von 29.017 in Bayern per Haftbefehl Gesuchten keinen deutschen Pass, das sind 91,4 Prozent. Im Bestand stehen aber auch Abgeschobene, deren Haftbefehle nur die Wiedereinreise verhindern sollen, und Gesuchte im Ausland, und wie viele das sind, weist die Staatsregierung nicht aus. Ob und wie viele Gesuchte Bürgergeld beziehen, ist unbekannt. Über die Frage, wer in Bayern Straftaten begeht, sagt die Stichtagszahl so wenig wie die bundesweite.
