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Stand: 07.11.2026

NIUS: Hubig will gehackte AfD-Mails für Verbot nutzen

Irreführend

Link Beschreibung

NIUS titelt am 7. November 2026: "Hubig will E-Mails aus illegalem Hacker-Angriff für AfD-Verbot nutzen". Der Text stützt sich auf ein Interview der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der Neuen Osnabrücker Zeitung, in dem es auch um die im Oktober veröffentlichten E-Mails aus dem Hack bei der AfD ging.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Das Originalinterview ist am 7. November 2026 in der Neuen Osnabrücker Zeitung erschienen, NIUS verlinkt es selbst. Die Reporter fragten Hubig, ob die geleakten AfD-E-Mails Material für ein Verbotsverfahren liefern können. Ihre Antwort: "Grundsätzlich können alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen. Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern." Und weiter: "Das ist auch richtig so: Denn es geht um eine existenzielle Frage für die Demokratie." Danach spricht sie sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus, die Material zusammentragen und auswerten und so prüfen soll, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen. Diese Forderung hatten zuvor schon Manuela Schwesig und Hendrik Wüst erhoben.

Im Fließtext gibt NIUS das korrekt wieder. Das Zitat stimmt, und der Vorspann spricht von einem "möglichen Instrument", um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu prüfen. Die Überschrift geht weiter. Dass Hubig eine Verwertung der Mails befürwortet, falls sie Belege enthalten, stimmt. Aus ihrer Antwort auf eine Reporterfrage, die mit "wohl" eingeschränkt und an diese Bedingung geknüpft ist, wird in der Überschrift aber ein Vorhaben der Ministerin: Hubig "will" die Mails "für AfD-Verbot nutzen". Ein solches Vorhaben kündigt sie im Interview nicht an. Sie sagt weder, dass ihr Ministerium die Mails auswertet, noch, dass sie einen Verbotsantrag auf sie stützen will. Die Auswertung sieht sie bei einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die es noch nicht gibt. Ob es überhaupt ein Prüfverfahren gibt, ist nach ihren eigenen Worten offen: Die Bundesregierung könne darüber "nur im Konsens entscheiden". Auch die Junge Freiheit titelt ähnlich zugespitzt, nennt das Interview aber nicht als Quelle.

Dass die Mails aus einem rechtswidrigen Zugriff stammen, ist unstrittig. Die AfD hat den Angriff auf einen Hosting-Dienstleister in einer Erklärung vom 20. Oktober 2026 selbst bestätigt und Anzeige erstattet. Ein Verwertungsverbot folgt daraus nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Markus Ogorek nicht automatisch. Er sagte im Interview mit beck-aktuell vom 30. Oktober 2026, der Staat dürfe öffentlich zugängliche Daten grundsätzlich verwerten, wenn er an der rechtswidrigen Beschaffung nicht beteiligt war. Für jede einzelne Mail sei aber zu prüfen, ob ihre Verwertung Grundrechte verletzt. Als Beweis taugen die Mails auch nicht unbesehen. Zuerst müssten sie nach Ogorek gesichtet und auf ihre Echtheit geprüft werden: Originaldateien sichern, Mailwechsel abgleichen und vervollständigen, Kopien vergleichen. Selbst eine echte Mail sei im Zusammenhang zu lesen, etwa wenn jemand eine Forderung nur zitiert, um ihr zu widersprechen. Hubigs vorsichtiges "wohl" passt zu dieser Lage. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Datensatz gibt es nicht.

Dass im Netz auch gefälschte Screenshots angeblicher AfD-Mails kursieren, haben wir beim Beitrag von Apollo News eingeordnet. Hubig bezieht sich ausdrücklich nur auf Mails, die tatsächlich Belege liefern.

Fazit

Die Überschrift ist irreführend. Richtig ist: Hubig hält es für zulässig und richtig, die geleakten Mails in einer Verbotsprüfung heranzuziehen, wenn sie Belege für Verfassungsfeindlichkeit enthalten. Das gibt NIUS im Text korrekt wieder. Die Überschrift macht daraus aber ein eigenes Vorhaben der Ministerin, die Mails für ein Verbot zu nutzen. Angekündigt hat sie das nicht: Prüfen soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die noch nicht existiert, und die Bundesregierung kann über ein Verfahren nur im Konsens entscheiden. Auch dann gingen die Mails nicht ungeprüft als Beweis ein, sie müssten erst auf Echtheit geprüft werden, um Fälschungen auszuschließen.