Link Beschreibung
Journalistenwatch berichtet am 6. Oktober 2026 über ein Schreiben vom 7. September 2021 an Ärzte in Mönchengladbach. Danach habe es in Oberhausen nach 90 Auffrischungsimpfungen in einem ASB-Haus "zahlreiche schwere Komplikationen, davon ein Todesfall und zwei Reanimationen" gegeben. Der Text folgert daraus, die Verantwortlichen hätten schon 2021 von lebensgefährlichen Nebenwirkungen gewusst und "wider besseres Wissen" weitergeimpft.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Schreiben gibt es wirklich, und es sagt, was Journalistenwatch zitiert. Die Schlussfolgerung hält einer Prüfung aber nicht stand. Ein Nebenpunkt vorweg: Laut CORRECTIV stammt das Schreiben nicht von der Ärztekammer Nordrhein selbst. Verfasst haben es zwei Vorsitzende der Kreisstellen Mönchengladbach, die zur Kassenärztlichen Vereinigung und zur Ärztekammer Nordrhein gehören, adressiert war es an Ärzte in Mönchengladbach. Schon 2021 stellte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein laut CORRECTIV klar, dass ein ähnliches Schreiben mit KV-Briefkopf nicht mit der Vereinigung abgestimmt war.
Dem Kern der Meldung, dem Todesfall, widerspricht die Stadt Oberhausen. Ihr Krisenstab schrieb in einer Stellungnahme: "Entgegen anderslautender Berichterstattung gab es keinen Todesfall in Zusammenhang mit der Impfung. Die Person, die leider verstorben ist, war palliativ und wurde vorher nicht geimpft." Nach Angaben der Stadt hat die Impfung in diesem Fall also kein Leben gekostet.
Was tatsächlich passiert ist, steht in derselben Stellungnahme. Am 1. September 2021 wurden im ASB-Seniorenzentrum Oberhausen-Holten rund 90 Auffrischungsimpfungen mit Comirnaty verabreicht. Nach Angaben des Einrichtungsleiters traten bei neun Geimpften auffällige gesundheitliche Störungen auf, im Wesentlichen Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und neurologische Beschwerden. Zwei Personen mussten reanimiert werden und waren später wieder auf Normalstation. Nach Darstellung der Stadt, wiedergegeben von apotheke adhoc, traten die Vorfälle in einer einzigen Wohngruppe mit demenzkranken Menschen auf. Das Gesundheitsamt hielt fest, dass zu diesem Zeitpunkt "nicht sicher unterschieden werden kann", ob und bei wem ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung bestehe. Die Fälle wurden laut apotheke adhoc als Verdacht auf eine Impfnebenwirkung an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.
Ein Verdachtsfall ist kein Nachweis. Nach der CORRECTIV-Prüfung von 2026 ist ein ursächlicher Zusammenhang bei den neun Erkrankten nicht nachgewiesen, die beiden reanimierten Personen waren laut Kassenärztlicher Vereinigung vorerkrankt, und die Stadt und die Vereinigung nannten auf Nachfrage im März 2026 keine anderslautenden Informationen. Das Paul-Ehrlich-Institut äußert sich zu einzelnen Verdachtsmeldungen aus Datenschutzgründen nicht. Dass es ein gesundheitliches Ereignis mit Verdacht auf eine Nebenwirkung gab, ist belegt. Dass es "lebensgefährliche Nebenwirkungen" waren, die man kannte und verschwieg, ist es nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein meldete laut CORRECTIV zugleich, dass bei 11.441 Auffrischungsimpfungen bis zum 7. September 2021 "in keinem Fall vergleichbare Impfreaktionen" bekannt geworden seien. Auch die Rechnung im Text, zehn Prozent der Geimpften seien an Herzkrankheiten erkrankt, geht über die Quellenlage hinaus: Die Stadt nennt ein Spektrum aus Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und neurologischen Störungen.
Auch der Hinweis auf fehlende Zulassung und Empfehlung ist kein Eingeständnis. Er stimmt als Zustandsbeschreibung: Die EU-Arzneimittelbehörde EMA sprach ihre Empfehlung für Auffrischungen erst am 4. Oktober 2021 aus, und die STIKO empfahl die dritte Dosis für Menschen ab 70 Jahren und Pflegeheimbewohner am 7. Oktober 2021. Die Impfungen in Oberhausen fanden also vor beiden Entscheidungen statt. Der Hinweis im Schreiben, Ärzte sollten selbst abwägen, ob sie warten wollen, bekräftigt laut CORRECTIV die damalige Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz: Auffrischungen nach ärztlichem Ermessen und frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung. Das ist keine Warnung vor einer bekannten Gefahr. Mögliche Nebenwirkungen werden über den regulären Meldeweg erfasst, und der wurde hier genutzt. Von "wider besseres Wissen" kann deshalb nicht die Rede sein.
Den Oberhausener Fall und den Weg der Meldung seit 2021 behandelt ausführlich der Faktencheck Oberhausen 2021: Tod nach Auffrischungsimpfung?.
Fazit
Die Behauptung ist falsch. Das Schreiben ist echt, belegt aber keine bekannten lebensgefährlichen Nebenwirkungen. Die als Todesfall genannte Person war nach Angaben der Stadt Oberhausen palliativ und nicht geimpft. Für die neun Erkrankten und die zwei Reanimationen ist ein Zusammenhang mit der Impfung nicht nachgewiesen. Richtig ist nur, dass es damals noch keine STIKO-Empfehlung und keine EMA-Empfehlung für Auffrischungen gab. Von der Ärztekammer Nordrhein selbst stammt es laut CORRECTIV auch nicht, verfasst haben es zwei Kreisstellen-Vorsitzende.
