Link Beschreibung
"Nius exklusiv" vom 10. September 2026 zur Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Baumann. Danach ermittelte die Polizei 2025 bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 466 Tatverdächtige, 220 davon ohne deutsche Staatsangehörigkeit (47,2 Prozent). Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg gegenüber 2024 von 174 auf 220.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Dokument, auf das sich Nius beruft, ist derzeit nicht öffentlich einsehbar: Die Antwort auf Baumanns Anfrage taucht unter den veröffentlichten Drucksachen des Bayerischen Landtags noch nicht auf. Die einzige weitere Quelle für die Zahlen ist eine Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag vom selben Tag, mit wortgleichen Zitaten von Baumann und seinem Fraktionskollegen Richard Graupner, also derselbe Absender, der die Anfrage gestellt hat. Eine von Nius und der AfD-Fraktion unabhängige Bestätigung der Kernzahlen gibt es bislang nicht. Unabhängig prüfen lässt sich nur die Bezugsgröße für den Bevölkerungsvergleich, mit dem der Artikel selbst schreibt, ausländische Tatverdächtige seien "überrepräsentiert": Ende 2025 lebten laut Statistischem Bundesamt 2.056.670 ausländische Staatsangehörige in Bayern, das sind 15,5 Prozent von insgesamt 13.245.503 Einwohnern. Dieser Bevölkerungsanteil ist belegt, er bestätigt aber nur den Nenner des Vergleichs, nicht die vorgelagerte Tatverdächtigenzahl.
Die eigentliche Lücke liegt in der Einordnung. Nius stellt den Tatverdächtigenanteil (47,2 Prozent) direkt dem Bevölkerungsanteil (15,5 Prozent) gegenüber, ohne für Alters- und Geschlechtsstruktur oder Wohnort zu bereinigen, genau der Fehler, den unser Glossareintrag zur Tatverdächtigenbelastungszahl und unser Faktencheck zu Innenminister Dobrindts PKS-Framing anhand bundesweiter Zahlen beschreiben. Bundesweit ist die ausländische Bevölkerung im Schnitt elf Jahre jünger als die deutsche und hat einen höheren Männeranteil, das zeigt eine ifo-Studie zu Migration und Kriminalität auf Kreisebene. Junge Männer sind in jeder Bevölkerungsgruppe überproportional tatverdächtig, das erklärt einen Teil der Differenz, ohne dass die Staatsangehörigkeit dafür ursächlich sein muss. Nach denselben Kreisdaten wiegt allerdings ein anderer Faktor schwerer: Ausländer leben häufiger in Ballungsräumen mit strukturell höherer Kriminalität, und dieser Wohnort-Effekt erklärt laut der Studie einen größeren Teil der überproportionalen Tatverdächtigenzahlen als Alter und Geschlecht. Die Studie untersucht allerdings Straftaten insgesamt ohne Aufenthaltsverstöße, nicht speziell Tötungsdelikte. Ob Bayern bei Tötungsdelikten von diesem bundesweiten Muster abweicht, lässt sich mit den bei Nius genannten Zahlen nicht prüfen. Die Geschlechterverteilung der bayerischen Tatverdächtigen selbst, 211 von 220 nichtdeutschen Tatverdächtigen männlich (95,9 Prozent), 206 von 246 deutschen (83,7 Prozent), belegt für sich genommen nichts über die Struktur der ausländischen Bevölkerung in Bayern. Eine ganz ähnliche Lücke hatten wir bereits bei einer früheren AfD-Anfrage zu Gewaltdelikten in Bayern festgestellt.
Baumanns im Artikel zitierter Vorwurf, die Staatsregierung betreibe "politische Arbeitsverweigerung", weil sie die Ursachen nicht untersuche, gibt deren Begründung weitgehend wieder: Sein eigenes Zitat nennt sowohl den Hinweis der Staatsregierung, sie wolle "keine Hypothesen aufstellen", als auch, dass sie Migration selbst als möglichen Einflussfaktor benennt. Nur ein Detail aus der oben genannten Pressemitteilung fehlt in seinem Zitat: Die Staatsregierung begründete ihre Zurückhaltung zusätzlich damit, dass ihr keine passenden wissenschaftlichen Studien vorlägen. Das ist insgesamt eine methodisch zurückhaltende Antwort, kein pauschaler Rückzug, aber auch kein Verschweigen der eigenen Gründe, wie es der Arbeitsverweigerungs-Vorwurf nahelegt.
Graupners Vorwurf hat zwei Teile: eine Migrationspolitik, die "über Jahre hinweg hohe Zuwanderung ermöglicht und gleichzeitig bei Rückführung und Aufenthaltsbeendigung versagt hat". Gegen die zweite Hälfte, den Rückführungsvorwurf, spricht eine Angabe aus demselben Artikel, allerdings nur für den größten Teil der Gruppe: Von den 88 Tatverdächtigen aus der Gruppe der Zuwanderer, darunter 69 Asylbewerber und 18 Schutzberechtigte, hielten sich laut Nius' Wiedergabe der Antwort alle 88 erlaubt in Deutschland auf. Ohne jede Ausreisepflicht waren nach unserer eigenen Zählung davon 87, die 69 Asylbewerber und 18 Schutzberechtigten, etwa weil ihr Asylverfahren noch lief oder ihnen Schutz zuerkannt war. Eine gescheiterte Rückführung setzt eine bereits bestehende, vollziehbare Ausreisepflicht voraus, die in diesen 87 Fällen nicht vorlag. Bei der 88. Person, die laut Nius als geduldet geführt wurde, liegt der Fall anders: Eine Duldung nach § 60a AufenthG setzt die Abschiebung aus, die Ausreisepflicht bleibt dabei bestehen. Das Gesetz nennt dafür mehrere Gründe, etwa dass die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Bei dieser einen Person bestand also eine Ausreisepflicht. Ob deren Nichtvollzug auf ein Versagen bei der Rückführung zurückgeht, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Graupners erste Hälfte, der Verweis auf "hohe Zuwanderung", bleibt von diesem Einwand unberührt, er betrifft nur den Rückführungsteil der Aussage.
Fazit
Irreführend ist Graupners Vorwurf, die Zahlen zeigten eine Migrationspolitik, die bei Rückführung und Aufenthaltsbeendigung versagt habe: Nius zufolge hielten sich alle 88 Tatverdächtigen aus der Zuwanderer-Gruppe erlaubt in Deutschland auf. Bei 87 von ihnen, den 69 Asylbewerbern und 18 Schutzberechtigten, bestand nach unserer eigenen Zählung ohnehin keine Ausreisepflicht, eine Rückführung stand bei ihnen also gar nicht an. Eine Ausreisepflicht bestand nur bei der einen geduldeten Person, deren Abschiebung ausgesetzt war; ob das auf ein Versagen bei der Rückführung zurückgeht, lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. Die Kernzahl selbst, 47,2 Prozent nichtdeutsche Tatverdächtige bei vorsätzlichen Tötungsdelikten in Bayern 2025, lässt sich ohne die zugrunde liegende Antwort der Staatsregierung nicht unabhängig prüfen: Bislang liegt sie nur über Nius und die Pressemitteilung derselben AfD-Fraktion vor, die die Anfrage gestellt hat. Der Bevölkerungsanteil von 15,5 Prozent Ausländern in Bayern ist zwar belegt, er ist aber nur die Bezugsgröße für den Vergleich, den Nius selbst zieht ("ausländische Tatverdächtige überrepräsentiert"), keine Bestätigung der Tatverdächtigenzahl. Und dieser Vergleich blendet Alter, Geschlecht und Wohnort aus: Die ausländische Bevölkerung ist bundesweit im Schnitt jünger, häufiger männlich und lebt häufiger in Ballungsräumen mit höherer Kriminalitätsbelastung. Laut der ifo-Studie erklären diese Faktoren einen Großteil der Überrepräsentation, allerdings gemessen an Straftaten insgesamt ohne Aufenthaltsverstöße und bundesweit auf Kreisebene, nicht speziell an Tötungsdelikten.
