Link Beschreibung
Bericht von Nius vom 3. September 2026, drei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Er meldet, CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze werde zum Wahlkampfabschluss ein "Antifa-Festival" am Magdeburger Dom besuchen, und stützt sich dabei auf eine Recherche der Jungen Freiheit. Belegt wird die Bezeichnung über eine Kette von Unterstützerlisten: Auf der Liste des Veranstalterbündnisses stehe "Aufstehen gegen Rassismus", hinter dem laut Impressum die VVN-BdA stehe, die wiederum Träger des Bündnisses "Widersetzen" sei. Zusätzlich heißt es, Deutschlandfahnen dürften bei der Veranstaltung nicht gezeigt werden.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Ereignis ist real: Am 5. September 2026, dem Tag vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, findet auf dem Magdeburger Domplatz das "Demokratiefestival" statt, Abschluss der Kampagne "Wir haben die Wahl!" des Bündnisses "Sachsen-Anhalt. Weltoffen!". Ab 13:30 Uhr startet eine Demonstration am Hauptbahnhof, ab 15 Uhr das Bühnenprogramm mit unter anderem Kathrin Sonnenholzner (AWO), Stefan Körzell (DGB), der evangelischen Regionalbischöfin Bettina Schlauraff und Luisa Neubauer als Rednerin. Zu den Unterstützern zählen unter anderem die evangelische Kirche in Mitteldeutschland und das Bistum Magdeburg, siehe die Meldung der EKM und die Unterstützerliste des Bündnisses; laut Impressum der Bündnis-Webseite ist inhaltlich das DGB Landesbüro Sachsen-Anhalt verantwortlich, im Seitenfuß ist als Empfänger des Spendenkontos der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. angegeben. Auf der Unterstützerliste stehen nach eigener Zählung 318 Organisationen, Einrichtungen und Initiativen sowie 277 Einzelpersonen, darunter Kirchen, Gewerkschaften, die Amadeu Antonio Stiftung, die Omas gegen Rechts und, als einer von vielen Einträgen, das Bündnis "Aufstehen gegen Rassismus".
Sven Schulze ist seit dem 28. Januar 2026 Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und zugleich CDU-Spitzenkandidat für die Wahl, siehe die Mitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt und den Landtag Sachsen-Anhalt. Seine Teilnahme am Demokratiefestival bestätigte eine Sprecherin auch gegenüber Nius selbst.
Die Assoziationskette stimmt in ihren Einzelschritten, trägt aber nicht die Gesamtzuschreibung "Antifa-Festival". "Aufstehen gegen Rassismus" steht tatsächlich auf der Unterstützerliste. Presserechtlich verantwortlich für die Webseite von "Aufstehen gegen Rassismus" ist laut Impressum die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten). Die VVN-BdA wiederum ist Trägerverein des Bündnisses Widersetzen, das Massenblockaden gegen AfD-Parteitage organisiert und seine Finanzen über das Spendenkonto der VVN-BdA abwickelt. Bei den Blockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt im Juli 2026 wurden Reporter von Junge Freiheit und Apollo News tätlich angegriffen, berichtet auch von ZDFheute: Noa Sander aus dem Organisationsteam der linken Gegendemonstrationen sagte dazu auf einer Pressekonferenz: "Faschist:Innen mit einem Presseausweis sind immer noch Faschist:Innen. (…) Sie sind auf unseren Aktionen nicht willkommen." Nius und die Junge Freiheit berichten zudem, die Verantwortlichen von Widersetzen hätten sich nicht von den Übergriffen distanziert; laut Junger Freiheit auch nicht auf mehrfache Nachfragen.
Jeder dieser Schritte ist für sich belegbar. Zwischen der eigentlichen Veranstaltung, einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis aus Kirchen, Gewerkschaften und hunderten Organisationen, und den gewaltbereiten Rändern von Widersetzen liegen aber mehrere Vermittlungsschritte: ein einzelner Eintrag unter 318 Organisationen, dessen presserechtliche Verantwortung, deren Trägerschaft für ein drittes Bündnis, dessen Verhalten bei einer wiederum anderen Veranstaltung rund zwei Monate zuvor in einer anderen Stadt. Bezeichnend ist zudem, dass selbst der Nius-Artikel diese Zuspitzung nur in der Überschrift vornimmt: Im Fließtext kommt "Antifa-Festival" kein einziges Mal vor; einmal heißt es dort "das sogenannte 'Demokratiefestival'".
Die Fahnen-Behauptung verkürzt eine neutrale Regel. Im offiziellen Aufruf des Bündnisses heißt es unter "Das bleibt zu Hause" wörtlich: "Pyrotechnik (Böller, Bengalos, sonstige Feuerwerkskörper), Glasflaschen, Rauschmittel jeglicher Art, eigene Megafone und Lautsprecheranlagen, Parteifahnen, Nationalfahnen, Transparente die menschenfeindlich und nicht im Sinne unseres Bündnisselbstverständnis sind." Das Verbot gilt für Partei- und Nationalfahnen jeder Art, nicht speziell für die deutsche Fahne; das Bündnis bezeichnet sich im selben Aufruf ausdrücklich als parteiunabhängig. Nius berichtet das wahr, aber unvollständig: Der Artikel schreibt, Deutschlandfahnen "sind bei der Veranstaltung nicht erlaubt" beziehungsweise "dürfen bei der Veranstaltung nicht gezeigt werden" (Dachzeile: "Deutschlandfahnen verboten"), erwähnt das allgemeine Partei- und Nationalfahnen-Verbot aber nicht - die Auslassung liegt in der Auswahl, nicht im Wortlaut. Die Junge Freiheit spitzt dagegen sprachlich zu: Im Hauptartikel ist von einem Festival die Rede, auf dem Deutschlandfahnen "strikt verboten" seien, im Folgeartikel zur Siegmund-Reaktion heißt es, sie seien "ausdrücklich verboten". Beide Darstellungen erwecken den Eindruck, die Veranstalter richteten sich gezielt gegen deutsche Symbole.
Die Verfassungsschutz-Berufung ist ungenauer, als sie klingt. Junge Freiheit schreibt, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe 2018 auf Anfrage der JF bestätigt, "Aufstehen gegen Rassismus" sei ein "spektrenübergreifendes Bündnis", das "neben einer Vielzahl von demokratischen Organisationen und Einzelpersonen auch aus linksextremistischen Strukturen besteht" (genannt werden DKP, TOP B3RLIN und die Interventionistische Linke). Im veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2018 des Bundesamtes kommt der Name "Aufstehen gegen Rassismus" allerdings kein einziges Mal vor - wenig überraschend, denn eine Presseauskunft taucht ohnehin nicht automatisch im Jahresbericht auf. Eine sinngemäß ähnliche, aber anders formulierte Einschätzung, das Bündnis bestehe "aus Organisationen, Parteien und Verbänden des zivilgesellschaftlichen, aber zum Teil auch des linksextremistischen postautonomen Spektrums", findet sich dagegen im Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 2018 - mit dem ausdrücklichen Zusatz in einer Fußnote, das Bündnis selbst werde nicht beobachtet, sondern die daran beteiligten linksextremistischen Strukturen. Ob tatsächlich das Bundesamt und nicht ein Landesamt diese Formulierung 2018 gegenüber der JF verwendet hat, lässt sich anhand öffentlich zugänglicher Dokumente nicht bestätigen. Dass die Einschätzungen der Landesämter auseinandergehen und sich über die Zeit ändern, zeigt auch Baden-Württemberg: Dessen Verfassungsschutzbericht 2017 beschrieb "Aufstehen gegen Rassismus" als "bundesweite linksextremistische Kampagne". Inzwischen hat das Landesamt diese Einschätzung ausdrücklich neu bewertet; Auslöser war nach Angaben des Innenministeriums unter anderem, dass es die VVN-BdA seit September 2022 nicht mehr als linksextremistisch beeinflusste Organisation einstuft. Beobachtungsobjekt des Landesamtes ist das Bündnis nicht. Auch die presserechtlich verantwortliche VVN-BdA wurde nach Auskunft der Bundesregierung von 2023 zuletzt 2005 im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt.
Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kommentierte den Auftritt gegenüber der Jungen Freiheit: "Mit Deutschland und einem gesunden Stolz auf unser Land kann er offenbar wenig anfangen." Die CDU-Landespressesprecherin Andrea Ostheer bestätigte Schulzes Teilnahme, wollte sich laut der Jungen Freiheit aber nicht von der VVN-BdA distanzieren.
Fazit
Die Bezeichnung "Antifa-Festival" ist irreführend. Die Veranstaltung selbst ist ein breites, kirchlich und gewerkschaftlich getragenes Demokratiefest mit hunderten Unterstützern, unter denen "Aufstehen gegen Rassismus" nur einer von vielen ist; bis zu den gewaltbereiten Rändern von Widersetzen liegen mehrere Vermittlungsschritte, die selbst der Nius-Artikel im Fließtext nicht mitgeht ("das sogenannte 'Demokratiefestival'" statt "Antifa-Festival"). Auch die Fahnen-Behauptung trifft nur verkürzt zu: Verboten sind Partei- und Nationalfahnen aller Länder, nicht gezielt die deutsche Fahne. Wahr ist dagegen die Impressums-Verbindung von "Aufstehen gegen Rassismus" zur VVN-BdA und deren Rolle bei Widersetzen.
