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VVN-BdA - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes

1947 von NS-Verfolgten gegründeter antifaschistischer Verband, über den Impressum und Spendenkonto des Bündnisses Widersetzen laufen

Bildquelle: ©VVN-BdA - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
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Über die Quelle

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wurde vom 15. bis 17. März 1947 auf einer interzonalen Länderkonferenz in Frankfurt am Main als Dachverband lokaler Zusammenschlüsse von Widerstandskämpferinnen und -kämpfern sowie NS-Verfolgten gegründet. Der Verband beschreibt sich als überparteilicher Zusammenschluss von Menschen aus dem Widerstand, von überlebenden NS-Verfolgten und von Angehörigen der nachfolgenden Generationen und beruft sich auf den "Schwur von Buchenwald". Bundessitz ist Berlin, Bundesgeschäftsführer ist Thomas Willms. Zu den Tätigkeitsfeldern zählen Gedenkstättenarbeit, Sozialberatung für NS-Verfolgte nach dem Bundesentschädigungsgesetz, die Zeitschrift "antifa" sowie Aufklärung über und Mobilisierung gegen Rechtsextremismus (siehe Wikipedia).

Die Mitgliederzahl ist über Jahrzehnte gesunken: Im Oktober 1947 hatte die VVN rund 300.000 Mitglieder in den vier Besatzungszonen, für 2013 nennt der bayerische Verfassungsschutzbericht 5.800. Danach stieg sie wieder. Ende 2019 zählte der Verband nach eigenen Angaben 7.000 Mitglieder, ein Plus von 1.000 im Zuge der damals drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit, bis März 2021 rund 8.000; für die Jahre 2020 bis 2022 gibt er einen weiteren Zuwachs von je rund 500 an (siehe Wikipedia).

Hinter dem Bündnis Widersetzen, das Massenblockaden gegen AfD-Parteitage organisiert, steht organisatorisch die VVN-BdA. Das Impressum von widersetzen.com nennt Thomas Willms und die VVN-BdA unter deren Berliner Anschrift, und als Inhaberin des Spendenkontos ist die Bundesvereinigung VVN-BdA angegeben. Auch beim Bündnis Aufstehen gegen Rassismus ist Willms für die VVN-BdA presserechtlich verantwortlich (Impressum); die VVN-BdA steht dort in der Liste der Erstunterzeichner des Gründungsaufrufs von 2016 und sitzt im Bundesarbeitsausschuss des Bündnisses (Mitmachen-Seite). Wie diese Verbindungskette öffentlich verwendet wird, zeigt ein Nius-Bericht vom September 2026, der über sie den Auftritt des sachsen-anhaltischen CDU-Spitzenkandidaten Sven Schulze bei einer breiten zivilgesellschaftlichen Veranstaltung als Besuch eines "Antifa-Festivals" bezeichnete.

Gemeinnützigkeit und Verfassungsschutz-Erwähnungen

Die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA war schon einmal Gegenstand einer finanzamtlichen Auseinandersetzung und steht seit 2026 erneut infrage. Im November 2019 erkannte das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin dem Bundesverband die Gemeinnützigkeit ab. Begründet wurde das mit der Nennung der Organisation als "bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus" im bayerischen Verfassungsschutzbericht; zusätzlich verlangte die Behörde nach Angaben von Thomas Willms eine Steuernachzahlung für 2016 und 2017 (siehe Wikipedia). Die AfD-Bundestagsfraktion datiert den Entzug in der Vorbemerkung zu einer Kleinen Anfrage auf den 4. November 2019 (Bundestagsdrucksache 20/7992 vom 8. August 2023, S. 1). Die Antwort der Bundesregierung, die erst auf S. 3 beginnt, äußert sich dazu nicht: Zur Gemeinnützigkeit verweist sie auf das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung (ebd., S. 4).

Gegen den Entzug gab es breiten Protest aus Politik und Gesellschaft, unter anderem von Gewerkschaften, Sozialverbänden und jüdischen Gemeinden (siehe Wikipedia); die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano schrieb an den damaligen Finanzminister Olaf Scholz (Belltower.News: VVN-BdA - Wie gemeinnützig ist Antifaschismus (2. September 2026)). Ende März 2021 erkannte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit zunächst für 2019 wieder an, im April 2021 dann auch für die zurückliegenden Jahre (siehe Wikipedia).

Auf Bundesebene wurde die VVN-BdA nach Angaben der Bundesregierung "2005 letztmalig im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt" (Drucksache 20/7992, S. 3). Über eine Beobachtung sagt dieser Satz nichts. Dieselbe Antwort hält im selben Absatz fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 3 Absatz 1 BVerfSchG Informationen sammelt und sich öffentlich nur im jährlichen Bericht äußert. Erwähnt werden, bewertet werden und beobachtet werden sind drei verschiedene Vorgänge.

In Bayern kommt die VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht 2021 nicht mehr vor. Der Bericht für 2022 hält in einer Fußnote zur Tabelle des linksextremistischen Personenpotenzials fest: "Exklusive VVN-BdA (Einstellung der Beobachtung)" (S. 277). Das baden-württembergische Landesamt bewertet die VVN-BdA nach Auskunft der Landesregierung seit September 2022 nicht mehr als "linksextremistisch beeinflusste Organisation" (Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 17/6233 vom 3. April 2024, S. 3). Dieselbe Antwort hält zu Aufstehen gegen Rassismus fest, dieses Bündnis sei "kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg" (ebd.).

Am 17. Juli 2026 forderte dasselbe Berliner Finanzamt die VVN-BdA auf, ihre Steuererklärungen für die Jahre 2023 bis 2025 vorzeitig abzugeben; Frist ist der November 2026. Die außerordentliche Prüfung komme zustande, weil eine "unzulässige politische Betätigung" vorliegen könnte, berichtet die taz; die Behörde verweise dabei ausdrücklich auf die "aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot", schreibt das nd. Rund um die Blockaden gegen den AfD-Bundesparteitag Anfang Juli 2026 in Erfurt gehe die Behörde von einer "Tarnstruktur" aus, weil der Geschäftsführer der VVN-BdA Widersetzen mitgegründet habe und beide dasselbe Spendenkonto nutzten, so die Welt. Diese drei Angaben stammen aus der Einordnung von Belltower.News, die sich dafür auf taz, nd und Welt beruft. Der Ausgang ist offen (Stand 2. September 2026).

In den Wochen davor hatten rechte Portale die Gemeinnützigkeitsfrage zugespitzt. Apollo News veröffentlichte am 1. Juli 2026 einen Beitrag, in dem der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler das Finanzamt aufforderte zu prüfen, "ob der Verein noch gemeinnützig ist" (Apollo News: Spendenkonto für Anti-AfD-Bündnis (1. Juli 2026)). Belltower.News ordnet das zusammen mit Nius als Muster ein: Erst skandalisieren solche Portale zivilgesellschaftliche Organisationen, dann greifen Politik und Behörden die Vorwürfe auf.

Als Beleg dafür, dass die VVN-BdA selbst eine beobachtete extremistische Organisation wäre, reicht das nicht. Öffentlich belegt ist weniger: In Bayern ist die Beobachtung eingestellt, Baden-Württemberg bewertet den Verband seit September 2022 nicht mehr als linksextremistisch beeinflusst, und im Bundesbericht ist er nach Auskunft der Bundesregierung zuletzt 2005 erwähnt worden. Zu den übrigen Landesämtern liegen keine entsprechenden Angaben vor.

Faktenfackel Bewertung

Für ein Quellenprofil zählt zuerst, wie belastbar Aussagen dieser Organisation sind, wenn wir sie zitieren. Die VVN-BdA ist eine Interessenorganisation mit erklärtem politischem Ziel: Sie mobilisiert gegen die AfD, unterstützt die Kampagne für ein AfD-Verbot und steht organisatorisch hinter Widersetzen; bei Aufstehen gegen Rassismus ist sie presserechtlich verantwortlich, Erstunterzeichnerin und im Bundesarbeitsausschuss vertreten. Was sie selbst veröffentlicht, ist Standpunkt und Mobilisierungsmaterial, keine neutrale Dokumentation. Ihre eigenen Zahlen, etwa zu Mitgliedern oder zur Beteiligung an Blockaden, sind Angaben einer Partei im Streit und brauchen eine zweite Quelle. Ihre Recherchen zu rechten Strukturen, etwa in der Zeitschrift "antifa", sind als Hinweis brauchbar, für eine Veröffentlichung aber nur mit Gegenprüfung an Primärquellen.

Historisch belastbar ist der Verband dort, wo es um seine eigene Geschichte und um die Betreuung von NS-Verfolgten geht; hier hat er Material, das anderswo kaum vorliegt. Auch hier gilt: Selbstdarstellung bleibt Selbstdarstellung.

Von den Vorwürfen gegen die VVN-BdA sind zwei Stränge zu trennen. Die Gemeinnützigkeitsfrage ist zweimal vom selben Berliner Finanzamt aufgeworfen worden, einmal zurückgenommen, einmal noch offen. 2019 stützte sich das Finanzamt auf die Nennung im bayerischen Verfassungsschutzbericht, 2026 verweist es laut nd auf die Kampagne für ein AfD-Verbot. Das ist eine steuerrechtliche und keine geheimdienstliche Auseinandersetzung. Die Extremismus-Zuschreibung dagegen stützt sich auf Verfassungsschutzberichte, in denen der Verband inzwischen fehlt: im bayerischen seit dem Bericht für 2021, im Bundesbericht nach Auskunft der Bundesregierung seit der letzten Erwähnung 2005.

Fazit

Die VVN-BdA lässt sich weder pauschal als "linksextreme Organisation" abtun noch als neutrale zivilgesellschaftliche Instanz behandeln. Sie ist ein historisch begründeter Antifa-Verband mit erklärtem politischem Ziel, dessen Gemeinnützigkeit das Berliner Finanzamt zweimal infrage gestellt hat und der die Bündnisse Widersetzen und Aufstehen gegen Rassismus mitträgt. Dass sie selbst als extremistische Organisation beobachtet würde, belegt keine der geprüften Quellen. Was diese belegen, ist enger: Der bayerische Verfassungsschutzbericht für 2022 hält fest, dass die Beobachtung eingestellt ist, Baden-Württemberg bewertet den Verband seit September 2022 nicht mehr als linksextremistisch beeinflusst, und die Bundesregierung gab im August 2023 an, er sei zuletzt 2005 im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt worden. Für die übrigen Bundesländer liegt dazu nichts vor. Zitieren lässt sich die VVN-BdA deshalb, aber mit Zuschreibung und mit einer zweiten Quelle für ihre Zahlen.