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Aufstehen gegen Rassismus

Bundesweites antirassistisches Bündnis von 2016, das gegen die AfD mobilisiert und presserechtlich von der VVN-BdA verantwortet wird

Bildquelle: ©Aufstehen gegen Rassismus
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Über die Quelle

"Aufstehen gegen Rassismus" (AgR) wurde am 16. März 2016 in Berlin als bundesweites Bündnis gegründet, als Reaktion auf die zweistelligen Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen am 13. März 2016. Den Gründungsaufruf hatten nach eigenen Angaben des Bündnisses, wiedergegeben beim linken Nachrichtenportal marx21, 120 Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner aus Gewerkschaften, Parteien, Zivilgesellschaft, Umweltverbänden, Jugendorganisationen, Religionsgemeinschaften und antirassistischen Initiativen unterschrieben. Für den 23. und 24. April 2016 kündigte das Bündnis eine Aktionskonferenz in Frankfurt am Main an. Die Aufruf-Seite ist seither fortgeschrieben worden und listet heute gut 220 Organisationen und Einzelpersonen, gefolgt von Auslassungspunkten.

Als eigenes Ziel nennt das Bündnis "eine breite Gegenbewegung gegen die Rechtsentwicklung in der Gesellschaft". Über seine Basis schreibt es: "Aufstehen gegen Rassismus wird getragen von einer Vielzahl lokaler Akteur*innen und Einzelpersonen aus verschiedenen Organisationen, Gewerkschaften und Verbänden." (Mitmachen-Seite). Presserechtlich verantwortlich ist laut Impressum die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten), vertreten durch deren Bundesgeschäftsführer Thomas Willms; die VVN-BdA gehört zugleich zu den Erstunterzeichnern des Gründungsaufrufs und ist im Bundesarbeitsausschuss von AgR vertreten, zusammen mit Attac, den Jusos, den Naturfreunden, Die Linke und ver.di.

Unter den Organisationen, die den Aufruf unterzeichnet haben, sind unter anderem die Interventionistische Linke, die schon in der Erstunterzeichner-Liste von 2016 stand (marx21), und der DKP-Landesverband Niedersachsen. Die Interventionistische Linke führt das Bundesamt für Verfassungsschutz als eigenes Beobachtungsobjekt; im Kapitel "Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten" nennt der aktuelle Bericht für sie 800 Anhänger in 23 Ortsgruppen und als Ziel die "Überwindung des 'Kapitalismus' einschließlich des demokratischen Rechtsstaats mittels eines revolutionären Umsturzes" (Verfassungsschutzbericht 2025, S. 216). Beide stehen als zwei von 53 Organisationen auf der Aufruf-Seite, neben Parteien und Parteigliederungen, Jugend-, Umwelt- und Antifa-Initiativen sowie Attac, der Katholischen Landjugendbewegung und der Jüdischen Gemeinde Pinneberg. Gewerkschaften und Kirchen haben nicht als Organisation unterzeichnet, wohl aber ihre Vertreter als Einzelpersonen: darunter der damalige ver.di-Bundesvorsitzende Frank Bsirske, achtzehn Bevollmächtigte der IG Metall, der katholische Pfarrer Paul Schobel und der evangelische Theologe Friedrich Schorlemmer.

Zu den zentralen Kampagnenformaten von AgR gehören öffentlichkeitswirksame Anti-AfD-Kampagnen wie "Björn Höcke ist ein Nazi", die das Bündnis am 27. April 2023 gestartet hat, Mobilisierungen gegen AfD-Parteitage, der Versand von Aufklebern und Materialien gegen die AfD sowie Schulungsangebote wie die "Stammtischkämpfer*innen"-Seminare. Diese beschreibt das Bündnis selbst als "bundesweites Schulungsprogramm, um möglichst viele Menschen mit Argumenten gegen die AfD und Co. auszubilden" (marx21). 2026 liegt der Schwerpunkt auf den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie auf der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 20. September 2026, vor der das Bündnis für den 12. September zu einer Sterndemo aufruft.

Verfassungsschutz-Erwähnungen: Bund und Länder

Im 388 Seiten starken Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2018 kommen weder das Bündnis "Aufstehen gegen Rassismus" noch die VVN-BdA namentlich vor (Verfassungsschutzbericht 2018 des Bundesinnenministeriums, Archiv verfassungsschutzberichte.de). Für die VVN-BdA deckt sich das mit der Auskunft der Bundesregierung, sie sei "2005 letztmalig im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt" worden (Bundestagsdrucksache 20/7992, S. 3).

Auf Landesebene wird das Bündnis dagegen mehrfach erwähnt, allerdings im Kontext einzelner Mitgliedsorganisationen, nicht als eigenständiges Beobachtungsobjekt. Der Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 2018 beschreibt im Abschnitt zu antifaschistischen und antirassistischen Aktivitäten, wie sich die Interventionistische Linke (IL) "im Rahmen des seit dem Jahr 2016 auch in Schleswig-Holstein bestehenden, bundesweiten Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus (AgR)" aktiv an dessen Anti-AfD-Aktivitäten beteiligte, um sich "über ihr eigenes Spektrum hinaus zu vernetzen"; AgR selbst wird dort als aus "Organisationen, Parteien und Verbänden des zivilgesellschaftlichen, aber zum Teil auch des linksextremistischen postautonomen Spektrums" bestehend beschrieben (S. 161f.).

Genau an dieser Stelle zieht der Bericht die Grenze selbst. Die Fußnote 79 zum Bündnisnamen lautet: "AgR wird nicht vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein beobachtet. Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag beobachtet der Verfassungsschutz jedoch an dem Bündnis beteiligte linksextremistische Strukturen." (S. 162). In der Jahresbewertung heißt es zudem, im Berichtsjahr seien keine neuen spektrenübergreifenden Bündnisse erkennbar gewesen, "eine weitere Beeinflussung bestehender Bündnisse wie AgR im Sinne einer Übernahme linksextremistischer Ziele konnte nicht festgestellt werden" (S. 171).

Für Baden-Württemberg hat die Landesregierung 2024 ausdrücklich festgestellt: "Das Bündnis 'Aufstehen gegen Rassismus' ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg", obwohl der dortige Verfassungsschutzbericht 2017 AgR noch als "bundesweite linksextremistische Kampagne" bezeichnet hatte (Drucksache 17/6233, S. 3). Zu den "Stammtischkämpfer*innen"-Seminaren, denen die anfragenden AfD-Abgeordneten unterstellt hatten, dort würden "politische Kämpfer" ausgebildet, antwortete die Landesregierung: "Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das vom Bündnis 'Aufstehen gegen Rassismus' angebotene Seminar 'Stammtischkämpfer*innen' gegen Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstößt." (ebd., S. 6). Eine Nennung im Fließtext eines Verfassungsschutzberichts, etwa weil einzelne Mitgliedsorganisationen des Bündnisses beobachtet werden, ist damit etwas anderes als eine Beobachtung des Bündnisses selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Faktenfackel Bewertung

"Aufstehen gegen Rassismus" ist ein reales, seit 2016 aktives Bündnis mit breiter Unterzeichnerbasis aus Parteien, Verbänden und Initiativen sowie einzelnen Gewerkschafts- und Kirchenvertretern, dessen presserechtliche Verantwortung nachweislich bei der VVN-BdA liegt. Für uns als Quelle ist zuerst wichtig, was es ist: ein Kampagnenbündnis mit dem erklärten Ziel, eine bestimmte Partei zurückzudrängen. Seine Veröffentlichungen sind Standpunkt und Mobilisierungsmaterial, keine neutrale Dokumentation. Eigene Angaben zu Teilnehmerzahlen, Unterzeichnern oder Reichweite brauchen eine zweite Quelle, und wo AgR Aussagen über die AfD zusammenstellt, prüfen wir die Belege selbst nach, statt die Zusammenstellung zu übernehmen. Brauchbar ist das Bündnis als Beleg dafür, was es selbst sagt und tut, und als Fundstelle für Material, das es öffentlich macht.

Dass mit der Interventionistischen Linken auch ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes unter den Erstunterzeichnern steht, ist zutreffend, macht aus dem Bündnis als Ganzem aber keine linksextremistische Organisation: Weder der Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2018 noch der schleswig-holsteinische Bericht desselben Jahres führen AgR selbst als Beobachtungsobjekt. Schleswig-Holstein stellt in einer eigenen Fußnote ausdrücklich klar, dass es das Bündnis nicht beobachtet, und für Baden-Württemberg hat die Landesregierung 2024 dasselbe erklärt, nachdem der dortige Bericht 2017 AgR noch als "bundesweite linksextremistische Kampagne" bezeichnet hatte.

Fazit

Die Organisation ist tatsächlich über ihr Impressum mit der VVN-BdA verknüpft, und unter ihren Erstunterzeichnern steht mit der Interventionistischen Linken auch ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Diese beiden Tatsachen stützen aber nicht die weitergehende Zuschreibung, jede Veranstaltung, die "Aufstehen gegen Rassismus" unterstützt, sei damit "linksextrem" oder ein "Antifa-Event". Dafür müsste das Bündnis selbst als extremistische Bestrebung eingestuft und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, und genau das verneinen der Verfassungsschutz Schleswig-Holstein in seinem Bericht 2018 und die Landesregierung von Baden-Württemberg 2024 ausdrücklich. Zitierbar bleibt AgR damit als Akteur und für die eigene Position, nicht als neutrale Belegquelle.