Link Beschreibung
Bericht des Tagesspiegel vom 13. August 2026. Vor der Berliner Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz am Rosa-Luxemburg-Platz steht seit dem 7. August ein Freibecken, das "Volksbad". Für Freitag, den 14. August, war es von 12 bis 18 Uhr exklusiv für Schwarze Kinder und Jugendliche reserviert, angeboten vom Verein Each One Teach One (EOTO) e. V.. Nach Kritik am Format und einer Debatte in sozialen Netzwerken sagten Theater und Verein die Veranstaltung ab. Als Grund nennen sie Sicherheitsbedenken: Der Verein gibt an, rassistische Droh-E-Mails, Gewaltandrohungen und diskriminierende Kommentare erhalten zu haben; die Volksbühne erklärt, die sichere An- und Abreise der angemeldeten Gäste nicht garantieren zu können. Intendant Matthias Lilienthal erklärte die Solidarität des Hauses mit allen, die Rassismus und rechten Feindbildern ausgesetzt sind.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Streit begann Tage vor der geplanten Veranstaltung. Am 11. August 2026 erschien beim rechtsextremen Portal Journalistenwatch ein Beitrag unter dem Titel "Berlin: Schwimmbad-Verbot für Weiße", am Folgetag ordnete ein Kommentar der taz: "Springer vs. Volksbad" (12.08.2026) die Kampagne bei Bild-Zeitung, Welt und Nius ein. Die Die "Alternative für Deutschland" verbreitete laut dem taz-Bericht ein KI-generiertes Bild mit dem Titel "Rassentrennung auf Staatskosten". AfD-Chefin Alice Weidel sprach laut Tagesspiegel von "Apartheid". Die Berliner CDU-Bezirksverordnete Aileen Weibeler (Pankow) veröffentlichte ein Instagram-Reel, in dem sie sich beschwerte, wegen ihrer Hautfarbe nicht am Freibadbesuch teilnehmen zu dürfen; der Post wurde laut Tagesspiegel tausendfach kommentiert, dieselbe Reel-Adresse verlinkt auch die taz – die tageszeitung als Weibelers Beitrag. Wer die Debatte zuerst öffentlich gemacht hat, lässt sich anhand der verfügbaren Quellen nicht eindeutig rekonstruieren.
Rechtlich beruft sich die Volksbühne auf Paragraf 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und Paragraf 5 Absatz 2 des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG), die "positive Maßnahmen" zum Ausgleich bestehender Nachteile strukturell benachteiligter Gruppen ausdrücklich erlauben (Gesetzestext, Paragraf 5 AGG). Dr. Doris Liebscher, Leiterin der LADG-Ombudsstelle bei der zuständigen Senatsverwaltung, stützte diese Einschätzung öffentlich: Zeitlich begrenzte Angebote für strukturell benachteiligte Gruppen seien "keine Diskriminierung" (Stellungnahme der Volksbühne). Die Ombudsstelle ist bei der Landesstelle für Gleichbehandlung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung angesiedelt und entscheidet nach eigener Darstellung "unabhängig in freier Beweiswürdigung" (Berlin.de: LADG-Ombudsstelle). Dieselbe Senatsverwaltung ist allerdings Fördergeberin des Vereins EOTO und hat dessen Black Communities Center mitfinanziert (siehe unten).
Eine unabhängige rechtswissenschaftliche Einordnung zu diesem konkreten Fall, etwa von der Legal Tribune Online oder dem Verfassungsblog, ließ sich nicht finden. Ob eine zeitlich befristete exklusive Reservierung im Einzelfall unter Paragraf 5 AGG fällt, ist damit offen, und Faktenfackel entscheidet diese Rechtsfrage nicht. Kritik an dem Konzept als solcher ist legitime politische Auseinandersetzung.
Die Gewaltandrohungen sind ein eigener, davon zu trennender Sachverhalt. Nach eigenen Angaben von Each One Teach One (EOTO) e. V. erhielt der Verein "seit Beginn der öffentlichen Diskussion über die Veranstaltung ... rassistische Droh-E-Mails sowie Gewaltandrohungen und diskriminierende Kommentare auf Social-Media" (Stellungnahme von EOTO e. V., 13.08.2026). Eine amtliche Bestätigung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft lag am Tag der Absage nicht vor, was zu diesem frühen Zeitpunkt auch noch nicht zu erwarten war. Die Drohungen bleiben damit vorerst eine Angabe der Betroffenen, die Faktenfackel nicht unabhängig verifizieren konnte.
Each One Teach One (EOTO) e. V. betreibt daneben das Black Communities Center in Berlin-Wedding, das mit diesem Schwimmnachmittag inhaltlich nichts zu tun hat: Die Einrichtung wurde im Mai 2026 eingeweiht, laut EOTO-Geschäftsführung laufen aber über die kommenden Jahre noch bauliche Maßnahmen, ehe sie vollumfänglich in Betrieb genommen werden kann. Sie kostet nach Angaben der zuständigen Senatsverwaltung 10,5 Millionen Euro, finanziert aus Mitteln des Landes Berlin, des Bundes und der Lotto-Stiftung Berlin (Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, 06.05.2026). Eine genauere Aufschlüsselung von knapp neun Millionen Euro Bundes- und Landesmitteln, wie sie Apollo News berichtet, lässt sich anhand der offiziellen Pressemitteilung nicht bestätigen.
Politisch reagierten unter anderem der Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf und die Autorin Josephine Apraku. Graf nannte die Absage laut Tagesspiegel einen "Skandal" und sagte, "der Erfolg einer gezielten Kampagne von spalterischen Meinungsportalen und rechtskonservativen Medien gegen eine Gruppe von Berlinerinnen und Berlinern" sei "für eine demokratische Stadtgesellschaft unerträglich". Getrennt davon warf er der Berliner CDU vor, "bei diesem rechten Kulturkampf auf dem Rücken Schwarzer Berlinerinnen und Berliner ... mitzuwirken", und erwartete vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) Solidarität mit EOTO und dem "Volksbad". Apraku widersprach dem Diskriminierungsvorwurf gegenüber der Volksbühne: Der Begriff werde in der Debatte falsch verwendet, marginalisierte Gruppen dürften eigene Räume haben.
Fazit
Zwei Dinge lassen sich hier klar trennen. Ob ein zeitlich begrenztes exklusives Angebot für eine strukturell benachteiligte Gruppe eine nach Paragraf 5 AGG zulässige positive Maßnahme ist oder eine unzulässige Ungleichbehandlung, ist eine legitime rechtspolitische Streitfrage ohne gerichtliche Klärung, zu der bislang nur die Einschätzung der behördlichen Antidiskriminierungsstelle vorliegt. Unabhängig davon steht fest, dass Volksbühne und EOTO die Veranstaltung nach eigenen, bislang nicht unabhängig bestätigten Angaben wegen rassistischer Drohungen gegen Kinder und Jugendliche abgesagt haben.
