Link Beschreibung
Tichys Einblick (Matthias Nikolaidis) berichtet über einen früheren afghanischen Mitarbeiter des Dortmunder Amts für Migration, der Landsleuten unrechtmäßig Einreisepapiere und Aufenthaltstitel verschafft haben soll. Aus dem Fall folgert der Text, die Ausländerämter seien "längst zum Teil der Asylindustrie geworden", und beschreibt es als Phänomen, dass "Ausländer über die Anwendung des Ausländerrechts" entscheiden. Den Anfang macht die Beschreibung einer Karikatur, in der "Ausländer mit Turban" Stempel an ihre "Genossen" vergeben.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Was zum Fall berichtet wird. Der Kern geht auf die Ruhr Nachrichten zurück. Ihr Bericht ist am 14. September 2026 erschienen (Tichy nennt den 11. September) und trägt den Titel Afghane wollte als Beamter angeblich 24 Landsleute "einschleusen": Stadt Dortmund zeigt ihn an. Der Vorspann spricht von einem Ex-Mitarbeiter, der Papiere manipuliert haben "soll". Den Text hinter der Bezahlschranke kennen wir nicht. Die Einzelheiten stammen aus Unterlagen des Rechnungsprüfungsamts, die der Jungen Freiheit vorliegen und die Apollo News und der eXXpress wiedergeben; eXXpress beruft sich dabei auf Apollo (der JF-Bericht selbst ist nur mit Abo lesbar). Danach hat das Amt Ende November 2025 Strafanzeige erstattet, und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern. Eine eigene Mitteilung der Stadt Dortmund oder der Staatsanwaltschaft ist uns nicht bekannt, ebenso wenig Berichte anderer Regionalmedien wie WDR oder WAZ. Das Gewicht des Falls hängt deshalb an den Ruhr Nachrichten, an den wiedergegebenen Behördenunterlagen und an dem, was daraus über die Zahlen bekannt ist.
Wie viele Fälle? Die Überschrift sagt "massenhaft", der Vorspann "im Dutzend", der Text "bleibt noch unklar". Berichtet wird nur eine Zahl: Das Amt für Migration und das Rechnungsprüfungsamt haben laut Apollo News und eXXpress zusammen rund 1.200 Fälle gesichtet, die der Mann bearbeitet hat, darunter 103 von Personen aus Afghanistan. Dabei fielen 24 mutmaßliche Manipulationen bei afghanischen Staatsangehörigen auf. Tichy macht daraus "24 Fälle bestätigt"; die Berichte sprechen von "mutmaßlichen" Fällen. Das Amt stellt jährlich rund 32.500 elektronische Aufenthaltstitel und 4.500 Reiseausweise aus (bei Tichy: 35.000 Dokumente), nicht alle Vorgänge des Mannes sind geprüft, und die Staatsanwaltschaft will alle durchgehen. Mehr als diese 24 Verdachtsfälle ist deshalb nicht belegt. Zwei Dutzend mutmaßlich manipulierte Dokumente sind ein schwerer Vorwurf; dass es weit mehr sein könnten, ist möglich, aber eine Vermutung, die Tichy in der Überschrift als Tatsache setzt.
Was ist dem Mann vorzuwerfen? Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ein Urteil gibt es nicht. Der Mann ist eine Privatperson, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, was auch eXXpress ausdrücklich festhält. "Schleuste ein" in der Überschrift stellt den Verdacht als erwiesen dar. Tichys Einwand, "gefälschte Dokumente" sei schwer zu sagen, weil die Bundesdruckerei sie auf Veranlassung der Behörde gedruckt habe, deckt sich mit den Berichten: Gedruckt wurden offizielle Dokumente mit veränderten Daten und anderen Fotos. Wie der Fall aufflog, schildern die Berichte unterschiedlich. Laut Apollo und eXXpress bemerkte eine Mitarbeiterin Abweichungen bei der Verlängerung von Papieren einer afghanischen Familie, bei Tichy fliegt er in Belgien auf. Die Ruhr Nachrichten haben eine Zwischenüberschrift "Behörde in Belgien fragt nach". Beides kann zusammenpassen. Nach diesen Berichten hat das Amt die Unstimmigkeiten selbst geprüft und den Fall angezeigt. Das Amt sagt laut Apollo, der frühere Mitarbeiter habe "vorsätzlich und mit hoher krimineller Energie geregelte Arbeitsprozesse und Kontrollinstanzen umgangen". Nach dieser Darstellung hätte ein einzelner Mitarbeiter die Kontrollen unterlaufen; von einem Amt, das gemeinsame Sache macht, ist darin nicht die Rede. Berechtigt bleiben die Fragen, die Tichy am Rand stellt: wie es um die amtsinterne Prüfung solcher Vorgänge stand und warum der Mann nach den Berichten inzwischen in einer anderen Ausländerbehörde arbeitet. Offen ist auch, warum laut Apollo nur die Daten der letzten 90 Tage gesichert werden konnten. Tichys Andeutung, jemand "oberhalb des Amtes" habe seinen Einsatz in Dortmund durchgesetzt, hat keinen Beleg. Laut eXXpress nennt das Rechnungsprüfungsamt eine "Quotenregelung"; wer entschieden hat, ist laut Apollo unklar.
Die Serie von Fällen. Als Belege für eine "immer länger werdende Serie" führt Tichy weitere Fälle an, und sie sind verschiedener, als der Text suggeriert:
- Leipzig: Nach Tichys Schilderung, die sich auf die Leipziger Volkszeitung beruft, soll ein Syrer die Ausländerbehörde mithilfe zweier Frauen getäuscht haben, um zwei weitere Personen einzuschleusen. Die Behörde wurde demnach von außen getäuscht, ein Mitarbeiter ist nicht beschuldigt.
- Osnabrück: Laut NDR (Januar 2024) soll eine frühere Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde des Landkreises bar gezahlte Einbürgerungsgebühren unterschlagen haben, der Landkreis nennt einen Fehlbetrag von mehr als 41.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ermittelte damals wegen Untreue, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Eine Staatsangehörigkeit nennt der Bericht nicht.
- Hamburg: Laut Bild (Februar 2024) kamen zwei männliche Mitarbeiter des "Hamburg Service" in Untersuchungshaft, weil sie gegen Geld Aufenthaltstitel verschafft haben sollen. Der Bericht nennt ihre Staatsangehörigkeit nicht. Erwähnt wird, dass auch gegen Ausländer wegen Bestechung ermittelt wurde.
- Köln 2022: Laut Spiegel (Oktober 2022) soll eine Mitarbeiterin des Ausländeramts einer "vornehmlich syrischen" Schleuserbande gegen Bezahlung Ausweispapiere ausgestellt haben. Die Beschuldigten insgesamt stammen laut Bericht überwiegend aus Syrien, zur Staatsangehörigkeit der Mitarbeiterin sagt er nichts. Wie das Verfahren ausging, wissen wir nicht.
- München und Bielefeld: Es geht um Bestechung. In München hat die Staatsanwaltschaft laut BR24 eine frühere Mitarbeiterin wegen Bestechlichkeit in 85 Fällen angeklagt. Ihr Ehemann und ein weiterer Mann, beide Albaner, sind mitangeklagt; als Beschäftigte der Behörde bezeichnet der Bericht sie nicht. Zur Staatsangehörigkeit der Mitarbeiterin schreibt der Bericht nichts. In Bielefeld ermittelt die Staatsanwaltschaft laut WDR gegen zwei städtische Mitarbeiter und einen Dolmetscher; auch hier fehlt jede Angabe zur Staatsangehörigkeit.
- Nürnberg: Nach Tichys eigenem Bericht (Februar 2026) soll ein Vermittler Stellvertreter für Deutsch- und Einbürgerungstests organisiert haben. Festgenommen wurde demnach ein 39-Jähriger aus dem Irak, außerdem ein 22-jähriger Deutscher, der eine solche Prüfung für jemand anderen ablegen wollte. Ein Behördenmitarbeiter ist darin nicht beschuldigt.
- Köln, Absage an Coesfeld: Im Schlussteil nennt Tichy die Entscheidung des Kölner Amts, ein Angebot zur Beschaffung von Rückreisepapieren für rund 500 Ausreisepflichtige abzulehnen (laut Tichy betrifft das Menschen aus sechs Westbalkanstaaten). Das gehört nicht zur Fallserie, sondern ist ein Streit über die Linie der Behörde; die Staatsangehörigkeit von Beschäftigten spielt dabei keine Rolle.
Tichy räumt selbst ein, dass die Nationalitäten der Beschuldigten nicht immer genannt werden, und erwähnt auch "interessierte Deutsche".
Alle diese Fälle zeigen, dass Ausländerbehörden Ziel und Schauplatz von Betrug und Korruption sein können. Dass ausländische Beschäftigte als Gruppe dafür anfälliger wären, zeigen sie nicht. In den Berichten zu Osnabrück, Hamburg, Köln (2022), München und Bielefeld, die wir gelesen haben, wird die Staatsangehörigkeit der beschuldigten Beschäftigten nicht genannt; bei Leipzig und Nürnberg stehen Antragsteller beziehungsweise ein Vermittler im Mittelpunkt, keine Beschäftigten. Ausdrücklich als Ausländer beschrieben wird ein Beschäftigter in diesen Berichten nur in Dortmund, und auch dort ist es ein Verdacht gegen eine Person. Ob die Beschuldigten der anderen Fälle Deutsche oder Ausländer sind, lässt sich aus den Berichten nicht sagen.
"Ausländer entscheiden über das Ausländerrecht". Tichy stützt sich auf die Umfrage von Apollo News und schreibt, "bis zu 20 Prozent" der Mitarbeiter von Ausländerämtern seien Ausländer. Warum diese Zahl so nicht stimmt, steht in unserer Prüfung der Umfrage: Der Spitzenwert von 19 Prozent gilt für die gesamte Münchner Servicestelle, unter den Beschäftigten mit Entscheidungsbefugnis liegt der höchste genannte Wert bei 11,7 Prozent, in Hamburg sind es 8,7 Prozent aller Beschäftigten. Zur Rechtslage: Die Staatsangehörigkeitsvoraussetzung des § 7 Beamtenstatusgesetz betrifft Beamte, die im Grundsatz Deutsche oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates sein müssen, mit Ausnahmen. Eine entsprechende Vorgabe für Beschäftigte, die nicht verbeamtet sind, enthält das Gesetz nicht. Ob man in Ausländerbehörden stärker auf Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus achten sollte, ist eine legitime politische Frage. Der Dortmunder Fall liefert dafür aber kein Argument: Ein Verdacht gegen einen Mitarbeiter sagt nichts darüber, wie sich die übrigen Beschäftigten verhalten.
Asylindustrie und Karikatur. "Asylindustrie" unterstellt ein System, in dem Behörden und Beschäftigte an Zuwanderung verdienen oder sie absichtlich fördern. Für Dortmund belegt keiner der gelesenen Berichte ein solches System. Hier steht ein einzelner Beschuldigter, der laut Amt Kontrollen umging; von Geld ist in den uns vorliegenden Berichten nicht die Rede. Die einleitende Karikatur beschreibt ein Drei-Bilder-Schema, an dessen Ende Europäer von "Turban-Männchen" abgewiesen werden. Das ist die Erzählung vom Austausch in der Verwaltung, ein Bild und kein Befund. Der Satz, man habe das "zweite Stadium" erreicht, wird von einem einzelnen Verdachtsfall nicht gestützt.
Fazit
Die Überschrift ist irreführend. Der Kern des Falls ist ernst: Ein früherer Mitarbeiter des Dortmunder Amts für Migration soll in 24 Fällen Dokumente manipuliert haben, die Stadt hat Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Einschleusens. Wenn das stimmt, wäre es ein schwerer Fall von Amtsmissbrauch. Erwiesen ist es nicht, "schleuste ein" nimmt das Ergebnis des Verfahrens vorweg, und "massenhaft" geht über die 24 Verdachtsfälle hinaus. Sie stehen gegen 103 geprüfte Fälle afghanischer Staatsangehöriger, also knapp ein Viertel, und gegen rund 1.200 gesichtete Akten insgesamt, also rund 2 Prozent; die Prüfung ist nicht abgeschlossen, und der Text räumt selbst ein, die Gesamtzahl sei unklar. Die Folgerung, die Ausländerämter seien Teil einer "Asylindustrie", beruht auf diesem Einzelfall und auf Vergleichsfällen, in denen es um Antragsteller und Vermittler, um Korruption oder Untreue von Beschäftigten ohne genannte Staatsangehörigkeit oder um eine Grundsatzentscheidung der Amtsleitung geht. Der Sachverhalt selbst ist derzeit vor allem über die Ruhr Nachrichten und von der Jungen Freiheit eingesehene Behördenunterlagen belegt; eine eigene Stellungnahme der Stadt oder der Staatsanwaltschaft liegt uns nicht vor.
