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Stand: 06.10.2026

Apollo: Bis zu 20 Prozent Ausländer in Ausländerbehörden

Irreführend

Link Beschreibung

Apollo News (André Hintz) hat nach eigenen Angaben Ausländerbehörden deutscher Großstädte gefragt, wie viele Beschäftigte mit aufenthaltsrechtlichen Aufgaben keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Überschrift lautet "Ausländer entscheiden über Aufenthaltsrecht: Bis zu 20 Prozent der Behörden-Mitarbeiter ohne deutschen Pass"; der höchste im Text genannte Wert sind 19 Prozent in der Münchner Servicestelle Zuwanderung und Einbürgerung. Anlass ist ein Beitrag des Hessischen Rundfunks über einen irakischen Sachbearbeiter der Darmstädter Ausländerbehörde. Der Kern des Textes sind Drittstaatsangehörige mit befristetem Aufenthaltstitel, die über Aufenthaltsrecht mitentscheiden: In Hamburg haben nach Apollos Angaben 14 der 24 beschäftigten Drittstaatsangehörigen nur einen befristeten Titel, in Mannheim besitzt von drei Drittstaatsangehörigen nur einer einen unbefristeten, in Duisburg hat eine Person eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Dazu kommen die verweigerten Auskünfte: Darmstadt verweigerte Angaben zu weiteren vergleichbaren Fällen, Köln jede Auskunft, Berlin und München schlüsselten nicht nach EU- und Drittstaatsangehörigen auf. Am Ende verknüpft der Text das Thema mit dem Wahlsieg der Linken in Berlin und behauptet, die Partei fordere in ihrem Wahlprogramm eine "verbindliche Einstellungsquote" von über 40 Prozent für Menschen mit Migrationsgeschichte in der Berliner Verwaltung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Alle Angaben stammen aus Auskünften der Behörden an Apollo und lassen sich nicht unabhängig nachprüfen. Apollo räumt selbst ein, sie seien "nur eingeschränkt miteinander vergleichbar", weil sie sich auf unterschiedliche Tätigkeitsbereiche beziehen. Die Grafik im Artikel weist fünf Anteile aus, mit Fußnote zu München; die übrigen Werte lassen sich aus den Absolutzahlen im Text nachrechnen:

StadtBezugsgröße laut ApolloAnteil ohne deutschen Pass
Münchengesamte Servicestelle Zuwanderung und Einbürgerung19 Prozent (Angabe der Stadt, in der Grafik mit Fußnote)
Mannheim4 EU- und 3 Drittstaatsangehörige in der Ausländerbehörde17,1 Prozent (laut Grafik, Gesamtbelegschaft im Text nicht genannt)
Stuttgart13 von 111 Beschäftigten mit Entscheidungsbefugnis, 7 davon Nicht-EU11,7 Prozent, davon 6,3 Prozent Nicht-EU
Hamburg13 EU- und 24 Drittstaatsangehörige von 423 im Amt für Migration8,7 Prozent, davon 5,7 Prozent Drittstaaten
Berlin46 von 600 Sachbearbeitern7,7 Prozent
Frankfurt5 Drittstaatsangehörige von 126 entscheidungsbefugten Sachbearbeitern4,0 Prozent, nur Drittstaatsangehörige (Untergrenze)
Essen, Dortmund, Duisburgnur absolute Zahlen (zwischen 4 und 19 Personen)nicht berechenbar, Gesamtbelegschaft fehlt

Die Anteile selbst sind also nicht versteckt: Apollo zeigt sie in der Grafik, und die Münchner Einschränkung ist dort kenntlich gemacht. Das Problem liegt in der Überschrift. Sie verbindet "Ausländer entscheiden über Aufenthaltsrecht" mit "bis zu 20 Prozent". Der aufgerundete Spitzenwert (München, 19 Prozent) gilt aber für die gesamte Servicestelle, nicht für Entscheider. Die Werte mischen außerdem die Bezugsgrößen: Entscheider in Stuttgart, alle Beschäftigten in Hamburg und München, Sachbearbeiter in Berlin. Unter den Werten für Beschäftigte mit Entscheidungsbefugnis, die Apollo nennt, liegt der höchste bei 11,7 Prozent (Stuttgart). Bei Mannheims 17,1 Prozent bleibt offen, auf wen sich die Angabe bezieht: Der Text spricht nur von der Ausländerbehörde, ohne Gesamtzahl und ohne Angabe, ob alle Genannten entscheiden. Auch Hamburgs Aussage, alle Sachbearbeitungen dürften entscheiden, belegt nicht, dass alle 24 Drittstaatsangehörigen Sachbearbeiter sind; die Stadt nennt nur die Gesamtbelegschaft von 423. Dass Drittstaatsangehörige unter den Entscheidern sind, ist dagegen belegt, soweit man den Behördenauskünften folgt: In Stuttgart sind es sieben von 111 Entscheidungsbefugten, in Frankfurt fünf von 126.

Zum Vergleich, als eigene Einordnung und nicht als Aussage Apollos: In Berlin hatten laut Einwohnerregisterstatistik Ende 2025 24,9 Prozent der Einwohner keine deutsche Staatsangehörigkeit; im Landesamt für Einwanderung sind es nach Apollos Angabe 7,7 Prozent der Sachbearbeiter. In München waren Ende 2024 laut den Strukturzahlen der Stadt 490.821 von 1.603.776 Einwohnern nichtdeutsch, rund 30,6 Prozent (eigene Berechnung); in der Servicestelle sind es laut Behördenangabe von 2026 19 Prozent. Verglichen wird hier jeweils mit der Gesamtbevölkerung aller Altersgruppen, nicht mit Erwerbstätigen oder dem öffentlichen Dienst, und in München stehen Bevölkerungszahlen von 2024 gegen eine Behördenangabe von 2026. Mit diesem Vorbehalt liegt der Anteil in beiden Städten deutlich unter dem Bevölkerungsanteil. Für Mannheim fehlt die Gesamtbelegschaft, ein Vergleich ist dort nicht möglich.

Zur Rechtslage schreibt Apollo, Behörden verwiesen darauf, dass die Praxis "rechtlich nicht ausgeschlossen" sei, und spricht von "Regelungslücken". Der Text prüft diese Rechtslage selbst nicht. Die Staatsangehörigkeitsvoraussetzung des § 7 Beamtenstatusgesetz gilt für Beamte: Berufen werden darf nach Absatz 1 Nummer 1 im Grundsatz, wer Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EWR-Staates besitzt; hinzu kommen Drittstaatsangehörige, denen Deutschland und die EU vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (Buchstabe c). Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche berufen werden (Absatz 2), Ausnahmen sind nach Absatz 3 möglich. Das Gesetz regelt allerdings nur Beamtenverhältnisse. Ob die Beschäftigten in den befragten Behörden Beamte oder Tarifbeschäftigte sind, sagt Apollo nicht. Verfassungsrechtlich sieht Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz vor, hoheitliche Befugnisse "in der Regel" Beamten zu übertragen. Nach der Übersicht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags (27. Juli 2026) ist das keine ausnahmslose Regel, Ausnahmen und damit die Übertragung an Tarifbeschäftigte sind zulässig, die Kriterien dafür werden jedoch unterschiedlich beurteilt. Ob der Einsatz von Drittstaatsangehörigen mit befristetem Aufenthaltstitel als Entscheider politisch oder verwaltungspraktisch sinnvoll ist, ist eine legitime Debatte. Als Rechtsverstoß belegt Apollo ihn nicht, und eine Aussage zur Verfassungsmäßigkeit lässt sich aus den hier geprüften Quellen nicht ableiten.

Der Schlussabsatz über die Linke verkürzt das Wahlprogramm. Im Wahlprogramm der Berliner Linken zur Abgeordnetenhauswahl steht, die Berliner Verwaltung bilde die Menschen mit Migrationsgeschichte nicht ab, "die inzwischen über 40 Prozent der Berliner Bevölkerung ausmachen". Die 40 Prozent sind dort der Bevölkerungsanteil. Die Partei will das Partizipationsgesetz weiterentwickeln und mit einer "verbindlichen Einstellungsquote" erreichen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte "bei gleicher Eignung und Unterrepräsentanz" eingestellt und befördert werden. Eine Zahl nennt die Quote im Programm nicht. Ganz aus der Luft gegriffen ist Apollos Zahl dennoch nicht: Das geltende Partizipationsgesetz hat nach einer Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung vom 26. September 2024 zum Ziel, den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung zu erreichen, und die Mitteilung nennt dafür 39,4 Prozent laut Mikrozensus. In § 1 des Gesetzes heißt es, das Land solle die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund "gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gezielt fördern". Das ist eine Zielgröße mit Förderauftrag, keine Quote. Apollo macht daraus eine feste Quote von über 40 Prozent; das ist verkürzt. Die Befragung, auf die sich die Senatsverwaltung stützt, war freiwillig und anonym, es nahmen 31.536 von etwa 143.000 Beschäftigten teil, rund 22 Prozent. Von ihnen gaben 21,7 Prozent einen Migrationshintergrund an; das ist kein Vollerhebungswert, und der Stand ist Anfang 2024. Nach der Einwohnerregisterstatistik liegt der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Migrationshintergrund Ende 2025 bei 42,3 Prozent. Zudem ist "Migrationsgeschichte" nicht gleich "ausländische Staatsangehörigkeit": Ein Teil dieser Gruppe sind Deutsche. Das Programm nennt das Landesamt für Einwanderung bei der Quote nicht eigens, an anderer Stelle fordert es allerdings, das Amt "diskriminierungssensibel aufzustellen". Ein Beleg, dass Einbürgerungen durch Mitarbeiter ohne deutschen Pass das Wahlergebnis beeinflusst hätten, fehlt; Apollo deutet das nur an. Zur Wahl selbst: Die Linke wurde bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 laut ZDFheute mit 25,7 Prozent nach vorläufigem Ergebnis stärkste Kraft; ausführlicher ordnen wir das in unserer Prüfung der Apollo-Datenanalyse zum Wahlergebnis ein.

Offen bleibt der Anlass des Textes. Eine Stellungnahme der Stadt Darmstadt zum Beitrag des Hessischen Rundfunks, die über das hinausgeht, was Apollo wiedergibt, war nicht auffindbar. Den Beitrag selbst konnten wir nicht einsehen; die Schilderung des irakischen Sachbearbeiters stützt sich hier auf Apollos Wiedergabe. Die von Apollo zitierte Äußerung von Elif Eralp gegenüber t-online bleibt ungeprüft.

Fazit

Die Überschrift ist irreführend. Dass Nichtdeutsche, auch aus Drittstaaten, in Ausländerbehörden an aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen beteiligt sind, ist durch die Behördenauskünfte gedeckt, die Apollo wiedergibt; ein Rechtsverstoß folgt daraus nicht. Dass auch Beschäftigte mit befristetem Aufenthaltstitel in den Behörden arbeiten, geht aus den Auskünften ebenfalls hervor, ob gerade sie entscheiden, dagegen nicht. Der Spitzenwert von 19 Prozent gilt aber für die gesamte Münchner Servicestelle und nicht für Entscheider, die Werte mischen unterschiedliche Bezugsgrößen, und unter den ausdrücklich für Entscheidungsbefugte genannten Werten liegt der höchste bei 11,7 Prozent. Mannheims 17,1 Prozent bleiben in der Bezugsgröße unklar. Die Anteile selbst zeigt Apollo offen in der Grafik. Verkürzt ist die Darstellung der Linken-Forderung: Das Programm nennt keine Zahl für die geforderte Einstellungsquote, die 40 Prozent beschreiben den Bevölkerungsanteil, und das Partizipationsgesetz kennt ihn als Zielgröße mit Förderauftrag.