Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 2. September 2026, in der der Abgeordnete Thomas Ladzinski zitiert wird. Sie nennt einen "historisch niedrigen" Füllstand der deutschen Gasspeicher von 53 Prozent und stellt ihm die Vorgabe von 80 Prozent bis zum 1. November gegenüber. Ladzinski wirft der Bundesregierung vor, auf eine Frage hin lediglich beobachten und beurteilen zu wollen, statt ein Konzept vorzulegen. Eine Quelle für die 53 Prozent nennt die Mitteilung nicht.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Zahlen der Mitteilung halten der Prüfung stand. Am 2. September 2026 lag der Füllstand der deutschen Gasspeicher laut der europäischen Transparenzplattform AGSI+ (Gas Infrastructure Europe) bei rund 53,7 Prozent (AGSI+: Speicherdaten für Deutschland). Das deckt sich mit dem in der Mitteilung genannten Wert.
Auch die Einordnung als "historisch niedrig" ist berechtigt: Zum selben Kalendertag lag der Füllstand in den vergangenen Jahren durchweg deutlich höher, etwa bei 72,5 Prozent im Vorjahr 2025, 95,0 Prozent 2024, 93,9 Prozent 2023 und 85,0 Prozent 2022. Selbst 2021, der niedrigste Wert unter den hier verglichenen Jahren, lag am 2. September noch bei 60,1 Prozent und damit gut sechs Prozentpunkte über dem aktuellen Wert (alle Vergleichswerte über die Datumsauswahl bei AGSI+ abrufbar). Für den Gesamtstand Mitte August, einen anderen Zeitpunkt als den 2. September, kamen bereits die Fernleitungsnetzbetreiber zu einem ähnlichen Befund: Der Speicherstand sei "prozentual der niedrigste Füllstand seit mindestens 15 Jahren, in absoluten Zahlen seit 2013" (gwf-gas.de: Fernleitungsnetzbetreiber sehen historisch niedrigen Speicherfüllstand (19. August 2026)).
Auch die Rechtslage gibt die Mitteilung korrekt wieder, und zwar mit der richtigen Einschränkung: Nach der seit Mai 2025 geltenden Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) müssen zum 1. November tatsächlich nur die meisten deutschen Speicheranlagen 80 Prozent Füllstand erreichen. Sechs Anlagen mit geringerer Ein- und Ausspeicherleistung (Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt, Uelsen) unterliegen dagegen nur einer 45-Prozent-Vorgabe (§ 1 GasSpFüllstV). Durch diese Ausnahmen liegt der bundesweite Durchschnittszielwert bei rund 70 Prozent, nicht bei 80 Prozent (VKU: Nach EU-Trilog: Die Füllstandsziele der deutschen Gasspeicherfüllstandsverordnung bleiben). Das ändert aber nichts an der Kernaussage: Für den überwiegenden Teil der Speicherkapazität gilt tatsächlich die 80-Prozent-Marke zum 1. November, wie es die Mitteilung formuliert.
Was in der Mitteilung fehlt, ist der Kontext zu den Gründen für den niedrigen Stand und zur Einschätzung der zuständigen Stellen. Ursache ist vor allem ein unwirtschaftlicher Preisunterschied zwischen Sommer- und Wintergaspreisen, der Einlagerung für Händler derzeit wenig attraktiv macht, dazu kommen eine hohe Nachfrage aus Asien nach Flüssigerdgas und der durch den Nahost-Konflikt erschwerte Gastransport (cleanthinking.de: Gasspeicher Füllstand bei 50 Prozent: Reiche wartet ab). Bislang verzichtet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bewusst auf staatliche Einspeicherungsanordnungen; ihr Ministerium erklärte, nach aktuellem Erkenntnisstand sei für den kommenden Winter keine Gasmangellage zu erwarten, auch wenn niedrigere Speicherstände den Puffer für Ausnahmesituationen verringerten (zdfheute.de: Wenig Gas in deutschen Gasspeichern: Keine Engpässe befürchtet (21. August 2026); t-online.de: Gasspeicher nur halb voll: Reiche-Ministerium räumt Gas-Probleme ein (20. August 2026)). Trotz des niedrigen Füllstands hält die Bundesnetzagentur die Versorgungssicherheit für "aktuell gewährleistet" und schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung als gering ein (Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung).
Welche Frage der von Ladzinski zitierten Antwort der Bundesregierung zugrunde lag, nennt die Mitteilung nicht; in den öffentlich einsehbaren Bundestagsunterlagen ist sie nicht zu finden. Inhaltlich passt das Zitat aber zur dokumentierten Linie der Bundesregierung, die Lage fortlaufend zu beobachten und nicht einzugreifen, solange keine Gasmangellage absehbar ist.
Fazit
Die Kernbehauptungen der Mitteilung sind zutreffend: Der Füllstand der deutschen Gasspeicher lag am 2. September 2026 bei rund 53,7 Prozent und damit niedriger als am selben Kalendertag in jedem der geprüften Vergleichsjahre von 2021 bis 2025. Auch die genannte 80-Prozent-Vorgabe zum 1. November gilt tatsächlich, wenn auch nur für den größten Teil der Speicheranlagen, was die Mitteilung mit der Formulierung "für die meisten Gasspeicher" korrekt einschränkt. Die Zuspitzung liegt allein in der politischen Bewertung: Dass die Bundesregierung bislang auf eine abwartende Strategie statt auf ein explizites Konzept setzt, ist zutreffend wiedergegeben, während die Mitteilung die Gegenposition der Regierung, es drohe keine Gasmangellage, nicht erwähnt.
