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Stand: 29.10.2026

AfD-Fraktion: Milliarden für Orphan Drugs ohne Zusatznutzen

Komplex

Link Beschreibung

Die AfD-Bundestagsfraktion verbreitete am 28. Oktober 2026 eine Pressemitteilung von Martin Sichert zu Arzneimitteln für seltene Leiden (Orphan Drugs). Bei 41 von 63 abgeschlossenen Nutzenbewertungen sei kein Zusatznutzen belegt, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien von 2,14 Milliarden Euro (2015) auf 8,47 Milliarden Euro (2024) gestiegen. Als Beleg nennt die Mitteilung "die aktuelle Antwort der Bundesregierung" auf eine Kleine Anfrage der Fraktion, Bundestagsdrucksache 21/8347.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die genannte Drucksache 21/8347 ist nicht die Antwort, sondern die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 6. Oktober 2026 selbst. Sie enthält nur Fragen, darunter in Frage 7 die nach den Fällen, in denen Orphan Drugs nach Überschreiten der Umsatzschwelle "kein oder ein nur geringer Zusatznutzen" bescheinigt wurde. Die Bundestagsmeldung zur Anfrage beschreibt ebenfalls nur die Fragen. Eine Antwort der Bundesregierung ist unter den bis zum 29. Oktober 2026 veröffentlichten Drucksachen nicht zu finden, und die Pressemitteilung nennt dafür keine eigene Nummer. Die Zahlen 41 von 63, 2,14 und 8,47 Milliarden Euro lassen sich deshalb an der angegebenen Stelle nicht nachlesen. Rechnerisch stimmen sie in sich: 41 von 63 sind 65,1 Prozent, und 8,47 geteilt durch 2,14 ergibt knapp das Vierfache.

Die Größenordnung bei der Nutzenbewertung ist plausibel. Das IQWiG wertete 2022 alle Orphan Drugs aus, die seit 2011 wegen Überschreitung der damaligen 50-Millionen-Euro-Schwelle regulär bewertet wurden. Bei 22 von 41 Bewertungen (54 Prozent) wurde dabei kein Zusatznutzen festgestellt. Das IGES Institut kam für das reguläre Verfahren nach der Schwelle auf 66 Prozent der Patientenpopulationen ohne Zusatznutzen. Es zählt allerdings Patientengruppen innerhalb der Verfahren, die AfD-Zahl dagegen ganze Verfahren, direkt vergleichen lassen sich die Werte also nicht. Zudem weist das IGES darauf hin, dass nach der Schwelle häufig keine für die Bewertung geeigneten Studien vorliegen. "Kein Zusatznutzen" bedeutet dann oft, dass ein Vorteil gegenüber der Vergleichstherapie nicht gezeigt wurde, nicht dass das Mittel wirkungslos wäre.

Unscharf ist die Verknüpfung zweier Gruppen. Direkt nach den 41 von 63 Verfahren heißt es in der Pressemitteilung: "Trotzdem gilt bei diesen Medikamenten bis zu einer Umsatzgrenze von 30 Millionen Euro ein Zusatznutzen bereits durch die Zulassung gesetzlich als belegt." Die 41 Verfahren betreffen aber Arzneimittel, die die Umsatzschwelle bereits überschritten haben und deshalb regulär bewertet wurden. Für genau diese Mittel gilt der unterstellte Zusatznutzen nicht mehr. Als Hinweis darauf, dass die Unterstellung oft nicht gerechtfertigt ist, taugen solche Zahlen dennoch: Mit derselben Begründung forderte das IQWiG 2022, das Privileg abzuschaffen. Die Unterstellung gilt nur für Mittel unterhalb von 30 Millionen Euro Jahresumsatz, vor November 2022 lag die Grenze bei 50 Millionen. Nach Angaben des Pharmaverbands vfa entfielen 2024 rund 79 Prozent der GKV-Ausgaben für Orphan Drugs auf Mittel oberhalb dieser Schwelle. Der Großteil der Ausgaben unterliegt also bereits der vollen Bewertung, auf deren Grundlage der Erstattungsbetrag neu verhandelt wird. Als Interessenverband der Hersteller ist der vfa dabei keine neutrale Quelle.

Auch die Ausgabenzahlen sind nicht eindeutig. Der vfa beziffert den GKV-Umsatz mit Orphan Drugs 2024 auf 4,9 Milliarden Euro, nach 4,5, 4,4 und 4,5 Milliarden in den Jahren 2021 bis 2023. Er zählt dabei nur Mittel mit aktivem Orphan-Status und führt den Anstieg 2024 vor allem auf die Rückführung des Herstellerabschlags von 12 auf 7 Prozent zurück. Bei einer früheren Anfrage rechnete die AfD-Fraktion selbst mit 6,4 Milliarden Euro. Die Zahl steht in ihrer Vorbemerkung, die in der Antwort der Bundesregierung mit abgedruckt ist, und ist aus Angaben des G-BA-Vorsitzenden abgeleitet. Die Bundesregierung selbst hat sie nicht genannt. Die 8,47 Milliarden liegen über beiden Werten. Welche Abgrenzung dahintersteht, etwa Umsätze vor oder nach Rabatten, ist ohne die Antwort nicht erkennbar. Eine Zahl für 2015 war nirgends auffindbar.

Fazit

Ob die Zahlen aus der Regierungsantwort stammen und stimmen, lässt sich derzeit nicht prüfen, weil die Antwort nicht veröffentlicht ist und die genannte Drucksache nur die Anfrage enthält. Dass ein großer Teil der regulär bewerteten Orphan Drugs keinen belegten Zusatznutzen erhält, deckt sich mit Auswertungen von IQWiG und IGES. Die Mitteilung vermengt aber zwei Gruppen: Die 41 Verfahren betreffen Mittel, für die der unterstellte Zusatznutzen gerade nicht mehr gilt und deren Erstattungsbetrag nach der Bewertung neu verhandelt wird. Wie viel der genannten Milliarden tatsächlich auf Mittel ohne Nutzenbeleg entfällt, sagt die Mitteilung nicht.