Link Beschreibung
In seiner Regierungserklärung zum Europäischen Rat sagte Friedrich Merz am 14.10.2026 im Bundestag, er höre Stimmen, die "aus unserer militärischen Unterstützung der Ukraine ein Gerechtigkeitsproblem konstruieren wollen". Laut Plenarprotokoll 21/101 (Seite 12644) fuhr er fort: "Kein Euro, der in die Ukraine fließt, fehlt bei den Sozialausgaben und den Bildungsausgaben in unserem Land. Kein Euro fehlt!" Als Begründung nannte er die "Bereichsausnahme für die Verteidigungsausgaben in der Schuldenregel". Aus der AfD-Fraktion rief Stefan Keuter dazwischen: "Man kann den Euro nur einmal ausgeben!"
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Seit März 2025 nimmt Art. 115 Abs. 2 GG Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und "Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten" von der Schuldenbremse aus, soweit sie zusammen 1 Prozent des nominalen BIP übersteigen. Was darüber liegt, darf der Bund auf Kredit finanzieren, ohne dass es auf die reguläre Kreditgrenze angerechnet wird.
Die Zahlen des Finanzministeriums zeigen, wo die Ukraine-Hilfe dabei landet (BMF-Monatsbericht Mai 2026, Tabelle 2): 2026 ist die Hilfe für die Ukraine mit 11,5 Milliarden Euro als eigener Posten der Bereichsausnahme verbucht, für 2027 mit 11,6 Milliarden. Allein die Verteidigungsausgaben (82,2 Milliarden Euro im Jahr 2026) liegen schon fast doppelt so hoch wie die Schwelle von 43,3 Milliarden. Die Ukraine-Hilfe fällt damit vollständig in den Teil oberhalb der Schwelle und wird über Kredite bezahlt, die nicht unter die normale Schuldenregel fallen.
Für Sozial- oder Bildungsausgaben stehen diese Kredite nicht zur Verfügung, die Ausnahme ist an die genannten Zwecke gebunden. Würde die Ukraine-Hilfe gestrichen, entstünde also kein Geld für Rente oder Schulen, nur weniger Neuverschuldung. Keuters Einwurf trifft deshalb nicht: Der Euro für die Ukraine wird zusätzlich geliehen, er wird nicht anderswo abgezogen. Zu diesem Ergebnis kamen im September auch die Fachleute, die ZDFheute befragte, darunter die Osteuropa-Forscherin Gwendolyn Sasse und Johannes Marzian vom Kiel Institut.
Eine Einschränkung gibt es. Auch Ausnahmekredite kosten Zinsen, und die Zinsen trägt der reguläre Haushalt. Laut Finanzplan steigen die Zinsausgaben des Bundes von 41,9 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf 80,7 Milliarden im Jahr 2030, für 2028 bis 2030 ist zudem ein ungedeckter Handlungsbedarf von 22, 39 und 48 Milliarden Euro ausgewiesen (hib, 14.08.2026). Welcher Anteil der Zinsen auf die Ukraine-Hilfe entfällt, weist die Regierung nicht aus; er ist im Vergleich zu den Verteidigungskrediten klein. Langfristig engen aber alle Schulden den Spielraum künftiger Haushalte ein. Merz' Satz gilt für die heutigen Ausgaben, nicht für jede künftige Folge.
Die ausführliche Prüfung steht im Faktencheck. Was in den oft genannten 100 Milliarden Euro Ukraine-Hilfe steckt, haben wir hier aufgeschlüsselt.
Fazit
Die Aussage ist richtig. Die Ukraine-Hilfe läuft seit 2025 vollständig über die Bereichsausnahme der Schuldenbremse und wird auf Kredit finanziert, den der Bund für Sozial- oder Bildungsausgaben gar nicht aufnehmen dürfte. Gekürzt wird für die Ukraine-Hilfe dort nichts. Die Zinsen auf diese Kredite belasten allerdings künftige Haushalte, das deckt "kein Euro" nicht ab.
