UNRWA
UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge, 1949 gegründet, tätig in Gaza, im Westjordanland, in Jordanien, im Libanon und in Syrien.

Über die Quelle
UNRWA steht für "United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East", auf Deutsch das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten. Die Einrichtung gehört zur Weltorganisation Vereinte Nationen und wurde durch Resolution 302 (IV) der Generalversammlung vom 8. Dezember 1949 geschaffen; die Arbeit begann am 1. Mai 1950. Das Mandat ist ausdrücklich befristet und wird alle drei Jahre verlängert.
Die UNRWA erbringt für die bei ihr registrierten Menschen direkte Leistungen: Grundschulbildung, medizinische Grundversorgung, Sozialhilfe, Infrastruktur in den Flüchtlingslagern, Mikrofinanzierung und Nothilfe. Ein Mandat zur Verwaltung der Lager oder zum Schutz der körperlichen Sicherheit der Bewohner hat sie nicht. Ende 2022 waren 6,65 Millionen Anspruchsberechtigte registriert, davon 38 Prozent in Jordanien, 26 Prozent im Gazastreifen, 17 Prozent im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem, 10 Prozent in Syrien und 8 Prozent im Libanon; rund 2,5 Millionen von ihnen erhielten tatsächlich Leistungen. Zum selben Stichtag beschäftigte die Behörde 27.756 Menschen, davon nur 213 internationale Kräfte. Die Jahresausgaben lagen zwischen 2018 und 2022 bei 1,19 bis 1,31 Milliarden US-Dollar, 2022 stammten 94,9 Prozent der Mittel aus freiwilligen Beiträgen von UN-Mitgliedstaaten. Größter Geldgeber im Zeitraum 2018 bis 2022 war Deutschland (UNRWA Performance at a Glance, August 2024, PDF auf un.org).
Die Vorwürfe seit 2024
Im Januar 2024 warf Israel zwölf UNRWA-Beschäftigten vor, am Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein, und behauptete darüber hinaus, rund 10 Prozent der etwa 13.000 Beschäftigten im Gazastreifen hätten Verbindungen zur Hamas. Die UNRWA beendete die Verträge der Beschuldigten sofort; mehrere Geberstaaten stoppten ihre Zahlungen (SWI swissinfo.ch: Was Israel der UNRWA im Gazastreifen vorwirft (10. März 2024)).
Daraus wurden zwei getrennte Verfahren. Das UN-interne Kontrollbüro OIOS untersuchte 19 Einzelfälle. Ergebnis vom 5. August 2024: In einem Fall fand OIOS keinerlei Belege, in neun weiteren reichten die Belege nicht aus, diese zehn Verfahren wurden geschlossen. In neun Fällen hielt OIOS die Belege für so beschaffen, dass sie auf eine Beteiligung hindeuten könnten, sofern sie sich als echt erweisen und bestätigen lassen; die Verträge dieser neun Beschäftigten wurden beendet. Entscheidend für die Einordnung ist die Einschränkung: OIOS konnte den größten Teil der von Israel gelieferten Informationen nicht unabhängig auf Echtheit prüfen, weil die Ausgangsmaterialien bei den israelischen Behörden blieben (UN News: UN completes investigation on UNRWA staff (5. August 2024)).
Parallel dazu prüfte eine unabhängige Kommission unter Leitung der früheren französischen Außenministerin Catherine Colonna nicht Einzelfälle, sondern die Neutralitätsmechanismen der Behörde. Ihr Bericht vom 22. April 2024 kam nach neun Wochen und über 200 Gesprächen zu dem Schluss, dass die UNRWA die ausgefeiltesten Neutralitätsregeln im UN-System besitzt, dass Israel für seine Behauptung, eine erhebliche Zahl von Beschäftigten gehöre Terrororganisationen an, bis dahin keine Belege vorgelegt hatte, und dass die israelische Regierung der UNRWA seit 2011 keine Bedenken zu einzelnen Beschäftigten mitgeteilt hatte. Die Kommission sprach 50 Empfehlungen aus, darunter eine zentrale Ermittlungseinheit für Neutralitätsfälle und schärfere Bewerberprüfungen (UN News: Independent review panel releases final report on UNRWA (22. April 2024)).
Im Oktober 2024 beschloss die israelische Knesset zwei Gesetze, die der UNRWA jede Tätigkeit auf israelischem Staatsgebiet untersagen und israelischen Behörden jeden Kontakt zu ihr verbieten. Sie traten am 30. Januar 2025 in Kraft (UN News: UNRWA "continues to deliver" as Israeli ban comes into effect (30. Januar 2025)).
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Faktenfackel Bewertung
Für Verwaltungsdaten ist die UNRWA die Primärquelle: Registriertenzahlen, Personalstärke, Schulen, Gesundheitszentren, Haushalt. Diese Zahlen werden von Geberstaaten und internationalen Organisationen breit verwendet, stammen aber im Kern von der Behörde selbst. Wer sie zitiert, sollte das Erhebungsjahr mitnennen, weil sich die Lage im Gazastreifen seit 2023 stark verändert hat.
In der Auseinandersetzung um die eigene Neutralität ist die UNRWA Partei. Eigene Stellungnahmen zu Terrorvorwürfen sind Verteidigungsschriften und keine unabhängige Prüfung. Das gilt spiegelbildlich für die Gegenseite: Die israelischen Vorwürfe sind ebenfalls Parteivortrag. Belastbar ist bei diesem Streit bislang vor allem, was OIOS und die Colonna-Kommission unabhängig feststellen konnten, und beide haben ihre Grenzen offengelegt. OIOS konnte das Beweismaterial überwiegend nicht auf Echtheit prüfen, die Colonna-Kommission untersuchte Strukturen und keine Einzelfälle.
Aus dieser Lage folgt eine praktische Regel: Weder die Behauptung, die UNRWA sei systematisch von der Hamas unterwandert, noch die Behauptung, die Vorwürfe seien vollständig widerlegt, ist durch die vorliegenden Untersuchungen gedeckt. Verifiziert sind neun beendete Beschäftigungsverhältnisse von 19 geprüften Fällen. Alles darüber hinaus ist bislang Behauptung einer der beteiligten Seiten.
Fazit
Verlässliche Primärquelle für die eigenen Programm- und Finanzzahlen, in der Frage der eigenen Neutralität aber Beteiligte und damit kein unabhängiger Beleg. Bei den Terrorvorwürfen von 2024 gilt der OIOS-Befund als Referenz, nicht die Zuspitzungen der Konfliktparteien.