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Stand: 03.10.2026

Sachsen löscht Ministeriums-Post zur Berliner Linken

Link Beschreibung

Nach einer Unterlassungsforderung der Berliner Linken hat das sächsische Innenministerium einen Beitrag von Innenminister Armin Schuster (CDU) von seinen offiziellen Social-Media-Kanälen gelöscht, in dem er den Wahlsieg der Partei kommentiert hatte. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur, hier in der Fassung des Tagesspiegels vom 3. Oktober 2026.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Nach der dpa-Meldung erschien der Beitrag auf den offiziellen Kanälen des Ministeriums bei X und Instagram. Schuster nannte den Wahlsieg der Linken in Berlin darin einen "Schlag ins Gesicht rechtschaffener Bürger" und äußerte Bedenken gegen eine Regierungsbeteiligung. Er ging dabei auf Vorwürfe ein, einzelne Linke stünden einer teils kriminellen Großfamilie nahe. Die Linke ließ das Ministerium per Anwaltsschreiben auffordern, bis zum 2. Oktober eine Unterlassungserklärung abzugeben, und sieht die Grenzen amtlicher Öffentlichkeitsarbeit überschritten (Tagesspiegel/dpa, t-online Dresden). Den vollständigen Wortlaut des Beitrags geben die Berichte nicht wieder, belegt ist nur das genannte Zitat. Die Meldung beruht auf einer Erklärung des Ministeriums in Dresden.

Was das Ministerium getan hat, ist belegt: Der Beitrag wurde gelöscht. Ob es zusätzlich die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor, auch die Junge Freiheit stellt das ausdrücklich fest. Schuster weist den Eindruck zurück, er habe einem politischen Wettbewerber schaden wollen. Er habe vor Einflussnahme auf die Politik warnen wollen: Das gemeinsame öffentliche Auftreten von "Clanchefs" und Personen des öffentlichen Lebens folge nach Erfahrung der Sicherheitsbehörden einer Strategie, "Politik zu beeinflussen". Seine Aufgabe sei es, "klare Kante gegen jede Form von Clankriminalität, Extremismus oder Antisemitismus zu zeigen".

Die Linke geht nach Angaben eines Parteisprechers auch gegen andere Politiker vor, die ihr Antisemitismus oder Clan-Nähe vorgeworfen haben. Ähnliche Schreiben gingen demnach an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und an Innenminister anderer Länder. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verweigert die Unterlassungserklärung, sein Ministerium sieht das Neutralitätsgebot nicht verletzt. Poseck hatte auf dem Instagram-Kanal seines Ressorts von einem "Clan-Problem der Berliner Linken" gesprochen.

Der Clan-Bezug stützt sich nach Tagesspiegel-Berichterstattung auf Vorgänge um den Linken-Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak. Er holte nach Angaben des Blattes ein Smartphone für Jugendliche aus dem Umfeld der Antifa bei einem Oberhaupt einer Großfamilie ab. Die Handyspende soll laut Tagesspiegel, der sich auf Sicherheitskreise beruft, im Zusammenhang mit Ausschreitungen bei propalästinensischen Demonstrationen stehen (Tagesspiegel, Bezahlartikel, nur der Vorspann war einsehbar). Die Berichte gelten einzelnen Personen. Dass die Partei insgesamt in Clan-Strukturen verstrickt wäre, belegen sie nicht.

Der rechtliche Rahmen: Staatsorgane müssen im Wettbewerb der Parteien neutral bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2022 für Äußerungen von Regierungsmitgliedern in amtlicher Funktion entschieden. Eine Partei ergreifende Äußerung eines Bundesministers verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien, wenn sie unter Einsatz der Ressourcen des Amtes erfolge. Dazu zählte das Gericht auch die Veröffentlichung auf den offiziellen Internetseiten (Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 15. Juni 2022, 2 BvE 4/20). Das Urteil betraf allerdings die Bundesregierung. Ob Schusters Beitrag die Grenze überschritten hat, hat bisher kein Gericht entschieden. Die Löschung ist deshalb kein Eingeständnis eines Rechtsverstoßes, sondern zunächst nur die Reaktion auf die Forderung. Dass das Ministerium den Eindruck parteipolitischer Absicht zurückweist, ist seine Darstellung.

Das Thema gehört in die Debatte um die Berliner Linke und Elif Eralp nach der Abgeordnetenhauswahl. Dort kursierten zuvor auch geprüfte Falschbehauptungen, etwa ein manipulierter Ton von der Wahlparty oder ein KI-Video zu Eralp und der Polizei. Für den Schuster-Beitrag gilt das nicht: Strittig ist hier nicht, ob etwas erfunden wurde, sondern ob ein Ministerium in dieser Form über eine Partei urteilen darf.

Fazit

Der Beitrag des sächsischen Innenministeriums ist nach der Forderung der Linken gelöscht worden, belegt ist das durch die dpa-Meldung. Ob er das Neutralitätsgebot verletzt hat, ist offen und nicht gerichtlich geklärt. Die Berichte nennen Vorwürfe gegen einzelne Linke, nicht gegen die Partei als Ganzes. Weil der vollständige Wortlaut des Beitrags nicht vorliegt, lässt sich daraus keine einzelne Tatsachenbehauptung mit einem Urteil bewerten.