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Stand: 21.10.2026

IFG-Abschaffung: BMI legt keine Belege für Sicherheitsrisiko vor

Wahr

Link Beschreibung

Der FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott, im Verfahren selbst Antragsteller, berichtet am 20. Oktober 2026, das Bundesinnenministerium habe in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin keine Belege für die Begründung vorgelegt, mit der Union und SPD das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) faktisch abschaffen wollen. Union und SPD nennen dafür die Sicherheit von Verwaltungsmitarbeitenden und des Landes sowie den Abbau von Bürokratie. Laut FragDenStaat haben Regierungsmitglieder in Interviews außerdem behauptet, IFG-Anfragen spielten anderen Staaten in die Karten, würden aus dem Ausland gesteuert, dienten der Vorbereitung von Anschlägen und überlasteten die Behörden. Der Text nennt dafür weder Sprecher noch Datum. Das Ministerium verweigerte nach Darstellung des Textes ein Gespräch über die Reformpläne und verwies auf die Verbändebeteiligung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Was die Koalition wörtlich beschlossen hat, lässt sich im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 nachlesen. Dort steht unter Punkt 32, die Beschäftigten sollten "vor Anfeindungen und Drohungen" geschützt werden, indem die Namen von Mitarbeitenden geschwärzt werden. "In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen" solle der besondere Schutzbedarf etwa von Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung stärker berücksichtigt werden. Die Auskunftsrechte sollen auf natürliche Personen konzentriert werden, die "ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben", und geprüft wird eine Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger. Von Anschlägen oder einer Steuerung aus dem Ausland ist in dem Papier nicht die Rede. Für die weitergehenden Behauptungen, die FragDenStaat anführt, fand sich in der Berichterstattung kein Beleg mit Sprecher und Datum.

Regierungssprecher Stefan Kornelius begründete die Pläne laut t-online mit der "veränderten Sicherheitslage". Das IFG habe dazu geführt, dass "Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist". Auch von einer "komplexen Bedrohungslage" sprach er. Einen Verweis auf das Ausland oder auf Anschläge enthält die dort wiedergegebene Begründung nicht. Eine Auslandssorge taucht an anderer Stelle auf: Ein BMI-Vermerk von Anfang Februar 2026 nennt laut einer MDR-Recherche, die netzpolitik.org wiedergibt, als nachrangiges Motiv die Möglichkeit massenhafter automatisierter oder KI-generierter Anträge, womöglich auch durch feindliche ausländische Staaten. Das ist eine Vorsorgeüberlegung zu Massenanträgen und keine Behauptung, Anfragen würden bereits aus dem Ausland gesteuert.

Dass die Bundesregierung für ihre Sicherheitsbedenken keine Fälle nennen kann, war schon im Juli Thema. Nach einer Stern-Abfrage bei den Ministerien, über die der Tagesspiegel am 14. Juli 2026 berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium: "Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt". Das Auswärtige Amt, das Entwicklungsministerium und das Justizressort äußerten sich entsprechend, andere Ministerien führten keine Statistik oder äußerten sich nicht zu Einzelfällen. Kein Ministerium nannte demnach einen konkreten Fall.

Der neue Befund betrifft das Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer, Az. VG 27 L 256/26) legte dem Bund mit Beschluss vom 2. Oktober 2026 die Kosten auf, nachdem sich die Hauptsache am 16. September 2026 erledigt hatte. Zur Begründung heißt es, das BMI habe den Antragsteller durch die Beantwortung der Fragen klaglos gestellt, ohne dass sich die Sach- und Rechtslage geändert hätte. Der Streitwert liegt bei 5.000 Euro. Die Kammer legt dabei den Maßstab presserechtlicher Auskunftsansprüche an.

Das BMI hatte im Verfahren vorgetragen (Schriftsatz vom 26. August 2026, S. 2), über die schon im Juli per E-Mail mitgeteilten "Informationen im Sinne der Fragestellungen" hinaus lägen keine weiteren vor, es habe also bereits vorher alles gesagt. Damit wollte es die Kostenlast abwehren. Das ließ das Gericht nicht gelten: Den E-Mails vom 20. und 23. Juli 2026 sei das nicht zu entnehmen, und auch sonst lasse es sich nicht feststellen. Die Sicht des Antragstellers, die Fragen seien damit erstmals im Verfahren beantwortet worden, sei nachvollziehbar. Der Bund zahlt also, weil die Antwort erst im Verfahren kam. Ob Belege für die Sicherheitsbegründung existieren, prüft der Beschluss nicht und zieht es auch nicht in Zweifel; er entscheidet nur über die Kosten. Die Aussage "keine Belege" beruht auf den Antworten und dem Vortrag des BMI selbst. FragDenStaat schreibt, das BMI habe erst im Eilverfahren zugegeben, keine Belege zu haben, und das Gericht habe ihm "daher" die Kosten auferlegt. Das lässt sich so lesen, als hätten die fehlenden Belege den Ausschlag gegeben. Grund war aber allein, dass die Antwort erst im Verfahren kam. Dieselbe Lesart gibt heise online am 20. Oktober 2026 wieder: Das BMI habe eingeräumt, "dass für die angeblichen Sicherheitsbedrohungen und Überlastungen kein einziger Beleg vorliegt". Der Wortlaut der BMI-Antworten, auf die sich beide Berichte stützen, ist nicht veröffentlicht.

Zu beachten ist außerdem die Rolle von FragDenStaat: Die Organisation tritt öffentlich gegen die Reform auf und ist über ihren Chefredakteur Antragstellerin im Verfahren. Das macht die Darstellung nicht falsch, sie ist aber keine unabhängige Beobachtung. Die ausführlichere Darstellung der Reformpläne von FragDenStaat aus dem Juli ordnet das Vorhaben als größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik ein, das ist eine Wertung und kein Faktum. Eine Einordnung unserer Redaktion zu den Plänen steht im Beitrag "Vom Jedermannsrecht zum Privileg für Wenige".

Fazit

FragDenStaat liegt in der Sache richtig: Das BMI nannte auf Anfrage keinen einzigen Fall einer Gefährdung durch IFG-Anfragen, auch kein anderes befragtes Ministerium nannte einen, und im Eilverfahren trug das BMI selbst vor, über das Mitgeteilte hinaus lägen keine Informationen im Sinne der Fragen vor. Einschränkungen gibt es dennoch. Der Wortlaut der BMI-Antwort ist nicht veröffentlicht, und der Beschluss entscheidet nur über die Kosten, nicht über das Bestehen von Belegen. Das "daher" bei der Kostenentscheidung lässt sich missverstehen, denn Grund für die Kosten war die späte Beantwortung. Die Behauptungen über Anschläge und eine Steuerung aus dem Ausland finden sich weder im Beschlusspapier der Koalition noch in den zitierten Äußerungen des Regierungssprechers, und FragDenStaat nennt dafür weder Sprecher noch Datum.