Link Beschreibung
In einer Pressemitteilung vom 7. November 2026 kritisiert der AfD-Bundestagsabgeordnete Paul Schmidt die erste Ausschreibungsrunde nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Er rechnet vor, dass die Vergabe von 5,16 GW bei durchschnittlich rund 155.000 Euro je Megawatt und Jahr über 15 Jahre rund 12 Milliarden Euro "Subventionen" auslöst, jährlich über 800 Millionen Euro. Bezahlt werde nur das Bereitstehen, nicht eine einzige Kilowattstunde, die Kosten trügen am Ende Stromkunden oder Steuerzahler über eine zusätzliche Umlage. Die AfD-Fraktion fordere deshalb den Wiedereinstieg in die Kernkraft, die "günstiger, zuverlässiger, sicher und sauber" sei.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Zahlen zu den Geboten stimmen. Laut einer Pressemitteilung vom 3. November 2026 der Bundesnetzagentur gingen 41 Gebote über rund 11.958 MW reduzierte Leistung ein, ausgeschrieben waren 4.500 MW. Elf Gebote erhielten den Zuschlag, zusammen rund 5.160 MW. Der mengengewichtete Durchschnitt der Zuschlagswerte liegt bei 155.296 Euro je MW und Jahr, der Höchstwert bei 244.000 Euro. Behördenpräsident Klaus Müller spricht von einem "intensiven Wettbewerb" und "vergleichsweise niedrigen Zuschlagswerten". 5.160 MW mal 155.296 Euro ergeben rund 801 Millionen Euro im Jahr, über die 15 Jahre Verpflichtungszeitraum rund 12 Milliarden Euro. Zu demselben Ergebnis kommt der Verband bne, der den Ausbau ebenfalls kritisiert.
Was die Zahl nicht zeigt. Die 12 Milliarden sind eine nominale Summe über 15 Jahre, keine Rechnung für 2026. Die Verpflichtung beginnt laut Denkstrom erst am 1. November 2031. Ausgezahlt wird laut FAQ der Bundesnetzagentur jeweils nach Ablauf eines Verpflichtungsjahres. Wie die Umlage aussieht, ist noch offen: Das Umlageverfahren soll laut derselben FAQ ein späteres Gesetz regeln. Der bne rechnet für die erste Runde mit rund 0,16 Cent je Kilowattstunde bei 500 TWh Verbrauch und erwartet, dass die Umlage mit jeder weiteren Runde steigt. Die nächste Runde ist gesetzlich vorgesehen: § 4 StromVKG nennt den 29. Dezember 2026 als zweiten Gebotstermin, mit einem Volumen, das um die Überzuteilung von rund 660 MW verringert ist. Schmidts "zum Jahresende" stimmt also.
"Nur Bereitstehen" ist verkürzt. Die bezuschlagten Anlagen sind laut Bundesnetzagentur-FAQ Marktanlagen. Sie verkaufen Strom am Markt, müssen in Preisspitzen aber gesicherte Leistung bereitstellen, und die Vergütung bezahlt diese Verfügbarkeit. Dass dafür "noch keine einzige Kilowattstunde" erzeugt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt richtig: Die Anlagen müssen erst gebaut werden. Ob "Scheinerfolg" passt, ist eine Wertung. Der BDEW wertet die deutliche Überzeichnung als Zeichen, dass Unternehmen investieren, wenn die Rahmenbedingungen kalkulierbar sind. Kritik gibt es auch aus der Branche: Laut bne gingen nur drei der elf Zuschläge an hocheffiziente Gas-und-Dampf-Anlagen. Nach der Zuschlagsliste gingen sechs Zuschläge an LEAG, drei an RWE, einer an ein Gaskraftwerk in Leipheim und einer an die Stadtwerke Karlsruhe. Neun der elf Zuschläge entfallen damit auf zwei Konzerne.
Der Kernkraft-Vergleich hält nicht. Schmidt stellt die Gasförderung gegen "günstige" Kernkraft, die sich "über den Stromverkauf selbst" trage. Eine Wiederinbetriebnahme ist aber nicht einfach zu haben:
- Laut BASE läuft der Rückbau an allen zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerken (Stand April 2025), in Brokdorf ist der Reaktorkern bereits entladen, in Neckarwestheim 2 wurde mit dem Trennen von Rohrleitungen des Kühlsystems begonnen.
- LBBW Research schätzt die Reaktivierung der sechs zuletzt abgeschalteten Anlagen (zusammen 8,1 GW) auf 3 bis 7 Milliarden Euro je Reaktor, insgesamt 21 bis 42 Milliarden Euro. Die Annahmen der pro-nuklearen Radiant-Analyse (rund 14 Milliarden Euro) hält sie für zu niedrig.
- Dieselbe Studie nennt für reaktivierte Kernkraft Stromgestehungskosten von 16,7 Cent je kWh, für Gas 24 Cent. Auf der reinen Kostenzeile liegt Kernkraft also unter Gas. Die Autoren halten Kernkraft trotzdem als Reserve für ungeeignet: Die sechs Anlagen deckten nur etwa 10 Prozent des bis 2045 geschätzten Spitzenbedarfs von bis zu 80 GW, und ein Kaltstart könne mehrere Tage dauern. Wasserstofffähige Gaskraftwerke starteten dagegen innerhalb von Minuten.
Gegen die Behauptung, Kernkraft trage sich über den Stromverkauf selbst, spricht die Haltung der Betreiber: Laut LBBW lehnen RWE, E.ON und EnBW eine Reaktivierung ab, obwohl die Stromgestehungskosten reaktivierter Anlagen (16,7 Cent je kWh) in dieser Studie unter denen von Gas (24 Cent) liegen. Dass die Kostenzeile günstig aussieht, heißt also nicht, dass sich die Investition für die Betreiber lohnt. Auch Schmidts frühere Kostenangaben zur Reaktivierung haben wir geprüft: Seine Rechnung von 18 Milliarden Euro für neun Kraftwerke stützte sich auf eine einzelne pro-nukleare Studie, und die Kostenbehauptung von 3 Cent je Kilowattstunde haben wir als falsch eingestuft.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Die Rechnung der Pressemitteilung stimmt: Die erste StromVKG-Runde kostet nominal rund 800 Millionen Euro im Jahr und rund 12 Milliarden Euro über 15 Jahre, und die nächste Runde folgt Ende Dezember. Verkürzt ist, dass nur das Bereitstehen bezahlt werde, und die Umlage ist noch gar nicht geregelt. Die Kernkraft-Alternative ist dagegen nicht belegt: Die Anlagen sind im Rückbau, LBBW Research schätzt die Reaktivierung auf 21 bis 42 Milliarden Euro, die Betreiber lehnen sie ab, und als Reserve für Spitzenlast halten die Analysten der LBBW die alten Reaktoren für ungeeignet.
