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AfD Niedersachsen

Landesverband der Alternative für Deutschland in Niedersachsen, vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung geführt

Über die Quelle

Der Landesverband der AfD in Niedersachsen wurde am 1. Mai 2013 in Lüneburg gegründet. Landesvorsitzender ist laut der Seite des Landesvorstands Ansgar Schledde, nach Angaben der Wikipedia seit April 2024. Die Landtagsfraktion führt laut ihrer Website Klaus Wichmann, der Wikipedia zufolge seit Februar 2024.

Bei der Landtagswahl am 9. Oktober 2022 erreichte die AfD laut dem amtlichen Endergebnis der Landeswahlleiterin 396.839 Zweitstimmen, das sind 11 Prozent, und 18 der 146 Sitze. Sie wurde damit viertstärkste Kraft hinter SPD, CDU und Grünen und verdoppelte ihre Sitzzahl von 9 auf 18.

Der Verfassungsschutz Niedersachsen führte den Landesverband ab 2022 als Verdachtsobjekt, die Einstufung wurde 2024 um zwei Jahre verlängert (laut ZDF). Am 17. Februar 2026 gab der Verfassungsschutz bekannt, dass er ihn zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft hat. Rechtsgrundlage ist § 6 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Der Begriff "gesichert rechtsextremistisch" steht im Landesgesetz nicht; er ist laut beck-aktuell die umgangssprachliche Entsprechung der Einstufung. Innenministerin Daniela Behrens verwendet ihn für den Landesverband, etwa nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, laut Recht und Politik.

Der Landesverband klagte gegen die Hochstufung und beantragte Eilrechtsschutz. Im März 2026 behandelte der Verfassungsschutz ihn vorerst weiter nur wie ein Verdachtsobjekt. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag am 1. Juni 2026 ab (Aktenzeichen 10 B 1105/26). Nach der Pressemitteilung des Innenministeriums sah das Gericht mit den vorgelegten Belegen hinreichende Tatsachen für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies die Beschwerde der AfD zurück und gab das am 29. Oktober 2026 bekannt. Der Beschluss ist laut Tagesspiegel unanfechtbar. Beide Entscheidungen ergingen im Eilverfahren; die Hauptsache ist beim Verwaltungsgericht Hannover noch anhängig.

Gegen den Landesvorsitzenden Schledde laufen mehrere Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob am 6. Oktober 2026 Anklage wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz, bekannt wurde das am 21. Oktober. Laut Tagesspiegel (dpa) soll er als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte zwischen Dezember 2020 und Anfang Juli 2022 in 113 Fällen Spenden von zusammen 44.630 Euro nicht unverzüglich an das zuständige Vorstandsmitglied weitergegeben haben. Außerdem soll er unrichtige Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband im Rechenschaftsbericht der Bundespartei vom November 2022 verursacht haben. Der Landtag hob zuvor seine Immunität auf. Ob das Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das Landgericht Hannover. Schledde weist die Vorwürfe zurück.

Davon getrennt berichtete CORRECTIV im April 2026 über neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen elf AfD-Mitglieder, darunter Schledde, wegen des Verdachts der Untreue und weiterer Verstöße gegen das Parteiengesetz. Dabei geht es um Geld der Bundestagsfraktion, das über Scheinbeschäftigte in die Parteiarbeit geflossen sein soll. Für beide Verfahren gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung ist eine Entscheidung des Verfassungsschutzes, kein Urteil über die Partei. Sie ist bislang nur im Eilverfahren gerichtlich überprüft worden, und zwar mit dem Ergebnis, dass sie vorläufig bestehen bleibt. Ob sie rechtmäßig ist, entscheidet das Verwaltungsgericht Hannover in der Hauptsache. Wer den Landesverband "gesichert rechtsextremistisch" nennt, benutzt den umgangssprachlichen Ausdruck für diese Einstufung und gibt damit keine rechtskräftige Feststellung wieder.

Wie die AfD Niedersachsen und ihre Politiker auftreten, zeigen mehrere Fälle auf Faktenfackel. Der Kreiswahlausschuss Friesland ließ den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert am 21. Juli 2026 nicht zur Landratswahl zu. Die AfD nennt das politische Konkurrenzbeseitigung auf Verdachtsbasis; wir haben die AfD-Darstellung eingeordnet und die Rechtslage als offen bewertet. Grundlage des Ausschlusses war die im April 2026 beschlossene Prüfung der Verfassungstreue im Kommunalwahlgesetz. Apollo News warf Innenministerin Daniela Behrens vor, eine Löschpflicht für die Bewerberdaten eigens eingeführt zu haben, um solche Ausschlüsse zu verschleiern. Das haben wir als irreführend bewertet, denn die Regel stand schon im ersten Gesetzentwurf vom 21. Januar 2026. Zu den Ermittlungen gegen Schledde und weitere Mitglieder gibt es die CORRECTIV-Recherche. Das jüngste Gerichtsverfahren hat Apollo News zutreffend gemeldet. Die Überschrift verkürzt allerdings die gesetzliche Einstufung auf das Schlagwort "rechtsextremistisch", das erst der Text einordnet.

Fazit

Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung geführt, und zwei Gerichte haben das im Eilverfahren bestätigt. Endgültig geklärt ist es nicht, die Hauptsache steht aus.