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Stand: 21.09.2026

JF: 14 Prozent der MV-Stimmen ohne Sitzwirkung

Wahr

Link Beschreibung

Artikel der Jungen Freiheit vom 21. September 2026 zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Der Text rechnet vor, dass 142.929 gültige Zweitstimmen und damit 14,08 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten, weil CDU, BSW und mehrere Kleinparteien den Einzug verpassten. Der Artikel zitiert dazu den Rostocker Politikwissenschaftler Wolfgang Muno, der die Höhe der Sperrklausel für willkürlich hält. Der Artikel rechnet zudem vor, dass sich der AfD-Anteil unter den im Landtag vertretenen Stimmen dadurch auf 44,5 Prozent erhöht und SPD, Linke und Grüne mit 47,71 Prozent der Zweitstimmen auf 54,9 Prozent der Mandate kommen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Rechnung der Jungen Freiheit geht auf. Bei der Landtagswahl am 20. September 2026 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 1.015.323 gültige Zweitstimmen abgegeben, wie das amtliche vorläufige Ergebnis des Landeswahlleiters ausweist. Fünf Prozent davon sind 50.767 Stimmen, so viele brauchte jede Partei mindestens, um in den Landtag einzuziehen. Die CDU kam mit 49.629 Stimmen (4,9 Prozent) auf 1.138 Stimmen zu wenig, das BSW mit 49.036 Stimmen (4,8 Prozent) auf 1.731 Stimmen zu wenig. Zusammen mit FDP, Tierschutzpartei und elf weiteren Kleinparteien ergibt das 142.929 Stimmen, die bei der Sitzverteilung unberücksichtigt blieben. Das sind 14,08 Prozent aller gültigen Stimmen, fast jede siebte. Ungültig oder unbeachtet werden diese Stimmen dabei nicht: Sie erscheinen im amtlichen Ergebnis, nur auf die Sitzverteilung wirken sie sich nicht mehr aus.

Den Begriff "Papierkorbstimmen" hat übrigens nicht die Junge Freiheit erfunden: Der Rostocker Politikwissenschaftler Wolfgang Muno bezeichnete die nicht berücksichtigten Stimmen so gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und nannte die Fünf-Prozent-Hürde eine "willkürliche Grenzziehung", wie eine dpa-Meldung zeigt; die Junge Freiheit zitiert ihn nach der Welt. Eine Drei-Prozent-Hürde brachte Muno im selben Gespräch ins Spiel, allerdings mit Vorbehalt: Sie könnte Parlamente repräsentativer machen, aber auch Vielparteien-Koalitionen oder Minderheitsregierungen zum Dauerzustand machen. Bei drei Prozent wären sowohl CDU als auch BSW in den Landtag eingezogen.

Was die Fünf-Prozent-Hürde überhaupt leisten soll, erklärt ihre Geschichte. Sie wurde 1953 eingeführt, als Reaktion auf die Weimarer Republik, deren Parlamente durch ein zersplittertes Parteiensystem oft kaum arbeitsfähig waren. Ihr Zweck bis heute: die Bildung stabiler, regierungsfähiger Mehrheiten sichern, wie die Bundeszentrale für politische Bildung zur 60-jährigen Geschichte der Hürde darlegt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Begründung zuletzt am 30. Juli 2024 im Streit um die Bundestagswahlrechtsreform von 2023 bestätigt: Die Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments könne eine Sperrklausel rechtfertigen, und die Höhe von fünf Prozent sei dafür "sachgerecht", wie die Pressemitteilung des Gerichts festhält. Verfassungswidrig war nach demselben Urteil dagegen die konkrete Ausgestaltung der Klausel für den Sonderfall zweier dauerhaft kooperierender Parteien: Bliebe die CSU bundesweit unter fünf Prozent, hätte sie trotz ihrer festen Fraktionsgemeinschaft mit der CDU keine Bundestagssitze erhalten, obwohl beide Parteien zusammen die Hürde locker nehmen. Das hielt der Senat für nicht mehr erforderlich, um die Arbeitsfähigkeit des Bundestages zu sichern. Bis zu einer Neuregelung gilt die Klausel deshalb nur mit der Maßgabe fort, dass drei gewonnene Wahlkreise für den Einzug reichen. Das Urteil betrifft das Bundeswahlgesetz, nicht das Landesrecht: Die Fünf-Prozent-Hürde für den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern regelt das eigene Landeswahlgesetz.

Genau diese Abwägung erklärt, warum die Hürde nicht überall gleich gilt. Bei der Europawahl kippte Karlsruhe 2011 zunächst die Fünf-Prozent-Klausel, dann am 26. Februar 2014 auch die auf drei Prozent gesenkte Nachfolgeregelung, weil das Gericht die Arbeitsfähigkeit des Europaparlaments dadurch nicht gefährdet sah, wie die Pressemitteilung dazu ausführt. Bei Kommunalwahlen hatte die Hürde bis 2013 nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung bereits an Bedeutung verloren: Fast alle Bundesländer außer Berlin und Bremen hatten ihre eigene Sperrklausel für Kommunalwahlen zu dem Zeitpunkt bereits abgeschafft, wie die bpb festhält. Als das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2008 feststellte, dass der Landtag von Schleswig-Holstein mit der Beibehaltung einer eigenen Fünf-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen die Rechte der klagenden Partei verletzt, verwies die Entscheidung selbst auf diese Erfahrung: Aus anderen Ländern ohne eine solche Klausel seien keine schwerwiegenden Störungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen bekannt geworden. Gemeindevertretungen üben laut dem Urteil vor allem verwaltende statt gesetzgebende Tätigkeit aus, und mit direkt gewählten Bürgermeistern und Landräten braucht es dort keine stabile Ratsmehrheit für eine handlungsfähige Verwaltungsspitze.

Bei Bundestagswahlen, wo tatsächlich eine Regierung aus einer Parlamentsmehrheit hervorgehen muss, hält das Gericht an der Fünf-Prozent-Grenze fest. Für Landtagswahlen gibt es dazu keine eigene Leitentscheidung aus Karlsruhe; die Bundeszentrale für politische Bildung hält aber fest, dass sich die meisten Landtagswahlverfahren am Bundestagswahlrecht orientieren. Der Freiburger Verfassungshistoriker Fabian Michl sieht dafür weiterhin Gründe: Das Parteiensystem sei seit den neunziger Jahren wieder deutlich vielfältiger geworden, weshalb aus seiner Sicht "einiges" dafür spreche, dass die Sperrklausel "gerade heute benötigt wird", sagte er dem ZDF. Zugleich nennt er die Sperrklausel selbst ein "demokratisches Problem", das "rechtfertigungsbedürftig" sei.

14,08 Prozent sind eine ungewöhnlich hohe Zahl ausgeschiedener gültiger Stimmen, wie es auch die Junge Freiheit selbst formuliert. Beispiellos ist der Wert deshalb aber nicht: Bei der Bundestagswahl 2013 verfielen mit 15,7 Prozent noch mehr Stimmen, weil FDP (4,8 Prozent) und die erstmals angetretene AfD (4,7 Prozent) beide an der Hürde scheiterten, wie Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung zeigen. Der MV-Wert von 2026 bewegt sich in einer ähnlichen Größenordnung, nur bei einer Landtags- statt einer Bundestagswahl.

Die politische Pointe liegt darin, wen die Hürde diesmal zusätzlich getroffen hat. Kleinstparteien scheitern an ihr praktisch bei jeder Wahl, dreizehn von ihnen büßten in Mecklenburg-Vorpommern zusammen 44.264 Stimmen ein. Diesmal traf es aber auch eine etablierte Partei: Die CDU war seit der ersten Landtagswahl nach der Wiedervereinigung 1990 durchgehend im Schweriner Landtag vertreten und scheidet nun erstmals aus. "Noch nie zuvor war die CDU bei einer Landtagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und deshalb aus einem Landesparlament ausgeschieden", schreibt die Stuttgarter Zeitung dazu. 2021 hatte die Partei in MV noch 13,3 Prozent geholt. Auch die FDP verpasste mit 10.415 Stimmen (1,0 Prozent) den Wiedereinzug, nachdem sie 2021 noch mit 5,8 Prozent eingezogen war.

Was der Artikel selbst als eigentliche Pointe setzt, ist die Verschiebung der Kräfteverhältnisse: Weil nur AfD, SPD, Linke und Grüne die Hürde nehmen, verteilen sich alle 71 Sitze allein unter diesen vier Parteien. Der AfD-Stimmenanteil von 38,2 Prozent wird dadurch zu 44,5 Prozent unter den im Landtag vertretenen Stimmen, ihre 32 Sitze entsprechen 45,1 Prozent der Mandate. SPD, Linke und Grüne kommen zusammen nur auf 47,71 Prozent der Zweitstimmen, mit 39 von 71 Sitzen aber auf 54,9 Prozent der Mandate: eine im Wahlvolk unterlegene Konstellation, die im Landtag über die Mehrheit verfügt. Diese Rechnung der Jungen Freiheit stimmt. Sie ist aber keine Besonderheit dieser Wahl, sondern eine strukturelle Folge jeder Sperrklausel: Wer Parteien von der Sitzverteilung ausschließt, verteilt deren Stimmen faktisch an die verbliebenen Parteien um und verschiebt damit zwangsläufig auch deren Mehrheitsverhältnisse.

Fazit

Die Rechnung der Jungen Freiheit ist in jeder nachgerechneten Einzelheit korrekt: 142.929 gültige Stimmen blieben bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ohne Wirkung auf die Sitzverteilung, das sind 14,08 Prozent, darunter mit der CDU erstmals eine etablierte Partei. Die Fünf-Prozent-Hürde soll seit 1953 stabile, arbeitsfähige Parlamente sichern, das Bundesverfassungsgericht hat diese Begründung für den Bundestag zuletzt 2024 als "sachgerecht" bestätigt. Wie hoch die Schwelle sein muss, ist dagegen eine politische Setzung: Dieselben fünf Prozent hat Karlsruhe bei Kommunal- und Europawahlen für nicht erforderlich gehalten, und genau darauf zielt auch Muno, wenn er die Höhe der Hürde willkürlich nennt, nicht auf die Hürde als solche. Dass eine im Wahlvolk unterlegene Konstellation aus SPD, Linke und Grüne dadurch eine sichere Landtagsmehrheit erhält, rechnet der Artikel richtig vor. Das ist aber keine Besonderheit dieser Wahl, sondern eine strukturelle Folge jeder Sperrklausel.