Link Beschreibung
Boris Reitschuster rechnet am 21. September 2026 vor, Grüne und Linke in Mecklenburg-Vorpommern hätten zusammen 22.443 Stimmen über der Fünf-Prozent-Hürde gelegen, während CDU und Bündnis Sahra Wagenknecht zusammen 2.869 Stimmen daran fehlten. Daneben stellt er die 150.000 Euro teure Kampagne "Strategisch wählen", die Campact e.V. aus seinem NoAfD-Fonds finanziert hat. Überschrift und das begleitende Video ziehen daraus den Schluss, die Mehrheit im Schweriner Landtag sei gekauft worden.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Reitschusters Zahlen zur Fünf-Prozent-Hürde treffen die Größenordnung, in der letzten Stelle weicht er leicht ab: Bei 1.015.323 gültigen Zweitstimmen lag die Hürde bei mindestens 50.767 Stimmen. Die Grünen kamen mit 57.587 Stimmen (5,7 Prozent) auf 6.820 Stimmen über der Marke, die Linke mit 66.388 Stimmen (6,5 Prozent) auf 15.621 Stimmen darüber, zusammen 22.441. Der CDU fehlten zum Einzug 1.138 Stimmen, dem BSW 1.731, zusammen 2.869 (Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Vorläufiges amtliches Endergebnis; Zweitstimmen laut Wikipedia: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026). Auf 22.443 Stimmen Überschuss für Grüne und Linke kommt Reitschuster nur, weil er gegen 50.766 statt gegen die korrekte Schwelle 50.767 rechnet, während sein Fehlbetrag für CDU und BSW bereits richtig gegen 50.767 gebildet ist, dadurch liegt sein Wert um zwei Stimmen zu hoch. Auch die Junge Freiheit kommt bei denselben Differenzen für CDU und BSW auf dieselben Werte. Schon der eigene Titel des Beitrags ist dabei uneinheitlich: Die URL nennt 22.433 Stimmen, der Fließtext 22.443.
Die 150.000 Euro teure Kampagne "Strategisch wählen" ist ebenfalls belegt: Plakate, Postwurfsendung, Anzeigen und Agenturleistungen summieren sich laut Campact: Transparenz zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern auf genau diesen Betrag. Finanziert hat Campact die Kampagne aus seinem "No-AfD-Fonds", den die Initiative Transparente Demokratie mit mehr als drei Millionen Euro für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zusammen beziffert (Initiative Transparente Demokratie: Hart an der Illegalität), einem Akteur, dessen Gründungsmitglieder selbst aus der Unternehmenskommunikation und arbeitgebernahen Initiativen stammen, wie eine frühere Einordnung zu einer vergleichbaren Kampagne zeigt. Gemeldet als Sachspende im Großspendenregister des Bundestages haben nicht Campact, sondern Bündnis 90/Die Grünen, die für den 14. September 2026 die 150.000-Euro-Zuwendung von Campact e.V. ausweisen: Die Anzeigepflicht nach § 25 Parteiengesetz trifft bei Spenden über 35.000 Euro die empfangende Partei, nicht die spendende Organisation. Auf seiner Kampagnenseite betont Campact, das Geld fließe ausschließlich in eigene Werbemaßnahmen und nicht an die Partei; die Grünen seien über die Aktion informiert gewesen und hätten zugestimmt (Campact: Strategisch wählen Mecklenburg-Vorpommern 2026). Diese Vorab-Information bezeichnet Campact als "Parallelaktion" im Sinne des Parteispendengesetzes; das ist ein anderer Vorgang als die Spendenanzeige nach § 25 und für sich genommen kein Beleg dafür, ob die Kampagne inhaltlich mit der Partei abgestimmt war. Dieselbe Konstruktion gab es schon bei der Campact-Kampagne zur Wahl in Sachsen-Anhalt. Reitschuster schreibt das im eigenen Fließtext auch so: Ob die Kampagne mit der Partei abgestimmt war, sei "nicht bewiesen".
Genau das widerspricht aber Überschrift und Video. "Die 150.000-Euro-Wahl: Wie Campact in MV die Mehrheit kaufte" und "War die Wahl gekauft?" behaupten einen bewiesenen, unrechtmäßigen Vorgang, den der eigene Fließtext eine Zeile später als offene Frage bezeichnet. Wahlwerbung Dritter zugunsten einer Partei ist nach § 27a Parteiengesetz nicht per se verboten, sondern ausdrücklich geregelt: Der Dritte zeigt die Maßnahme vorab der Partei an, die dann über die Annahme als Spende entscheidet oder Unterlassung verlangen kann. Eine Betragsschwelle kennt diese Vorschrift nicht, anders als die Anzeigepflicht der Partei selbst gegenüber dem Bundestagspräsidenten ab 35.000 Euro nach § 25 Parteiengesetz. Das Wort "gekauft" suggeriert dagegen einen illegitimen Vorgang. Dass Grüne und Linke nur knapp über der Hürde landeten, während CDU und BSW knapp darunter blieben, belegt für sich genommen zudem noch keine Kausalität zugunsten der Campact-Kampagne. Einen Vergleich zum Abschneiden der Grünen ohne die Kampagne liefert der Text nicht, und er lässt offen, wie viele der rund 57.000 Grünen-Stimmen ihr überhaupt zuzurechnen wären.
Hinzu kommt die Größenordnung. In diesem Wahlkampf setzten die Parteien selbst ein Vielfaches ein: Die Grünen erhöhten ihr Budget von 350.000 auf 800.000 Euro, die Linke ging mit 600.000 Euro ins Rennen, die CDU mit rund einer Million und die SPD mit 1,1 Millionen Euro; der AfD-Landesverband bezifferte sein Budget auf über 650.000 Euro (Apollo News: SPD hat ein fast doppelt so hohes Wahlkampfbudget wie die AfD, 13. August 2026, gestützt auf einen Bericht der Welt). Campacts 150.000 Euro sind damit weniger als ein Fünftel dessen, was allein die Partei ausgab, für die die Kampagne warb. Diese Werte sind allerdings nur die von den Parteien selbst genannten Budgets. Was Dritte im Wahlkampf aufwenden oder an unbezahlter Reichweite beisteuern, steht in keiner dieser Summen, auf keiner Seite: weder Campacts Kampagne noch die Arbeit von Initiativen, Aktivistennetzwerken und reichweitenstarken Konten im Umfeld der Parteien. Wie viel in diesem Wahlkampf insgesamt für welche Seite aufgewendet wurde, ist aus öffentlich zugänglichen Zahlen deshalb nicht zu beziffern.
Auch die Sitz-Hochrechnungen sind nicht einheitlich sauber ausgewiesen. Für das Szenario, in dem nur Die "Alternative für Deutschland" und die SPD in den Landtag eingezogen wären (37 zu 34 Sitze), nennt der Text keinen Vorbehalt. Auch dort steht eine vereinfachte Zwei-Parteien-Proportionalrechnung dahinter, die Direkt- und Ausgleichsmandate des mecklenburg-vorpommerschen Wahlsystems nicht abbildet. Die zweite Variante im selben Beitrag kennzeichnet Reitschuster ausdrücklich als "grobe Proportionalrechnung", die erste nicht. Rechnerisch ist die Größenordnung nachvollziehbar, als feststehendes Ergebnis ("mit einer satten Mehrheit") ist sie so aber nicht ausgewiesen.
Fazit
Reitschusters Zahlen zur Fünf-Prozent-Hürde und zur Campact-Kampagne treffen im Kern zu, nur beim Überschuss von Grünen und Linken rundet er um zwei Stimmen zu großzügig; seine Einordnung als gekaufte Mehrheit ist irreführend. Die Kampagne ist real, öffentlich gemeldet und in der Höhe korrekt wiedergegeben, ebenso die knappen Abstände von Grünen, Linken, CDU und BSW zur Fünf-Prozent-Hürde. Dass gerade diese Kampagne den Ausschlag gegeben hat und die Wahl damit "gekauft" wurde, bleibt dagegen unbelegt und wird im eigenen Fließtext sogar relativiert. Wahlwerbung Dritter ist zudem ein legaler, meldepflichtiger Vorgang, kein Kauf im wörtlichen Sinn, und gemessen an Wahlkampfbudgets der Parteien zwischen 600.000 Euro und 1,1 Millionen Euro ein kleiner Betrag.
