Messergewalt
Was die Kriminalstatistik über Messerangriffe sagt und was nicht
Stand:
Worum geht es?
Kaum eine Zahl wird politisch so oft benutzt und so selten erklärt wie die zu Messerangriffen. Dieser Hub sammelt, was tatsächlich erhoben wird, seit wann, mit welcher Definition und mit welchen Lücken. Er trennt den polizeilich erfassten Befund von der Deutung, die ihm im Diskurs übergestülpt wird.
Wichtige Faktenchecks
Einordnungen und Hintergründe
Begriffe einfach erklärt
Häufige Fragen
Seit wann erfasst die Polizei Messerangriffe?
Seit dem 1. Januar 2020 wird der Messerangriff bundesweit als Phänomen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Für 2020 selbst waren die Daten noch nicht auswertbar, bis 2023 veröffentlichte das BKA nur einzelne Deliktbereiche. Eine bundesweite Gesamtzahl gibt es erst ab 2024.
Gibt es eine Zeitreihe zu Messerangriffen?
Nein. Bundesweite Gesamtzahlen liegen bisher für zwei Jahre vor, 2024 und 2025. Aussagen darüber, ob Messerangriffe im Vergleich zu früheren Jahrzehnten zugenommen haben, lassen sich aus der Kriminalstatistik nicht ableiten, weil es keine Vergleichsdaten gibt.
Was zählt als Messerangriff?
Nach der PKS-Definition sind das Taten, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht nicht aus. Angedrohte Angriffe zählen also mit, auch wenn niemand verletzt wurde.
Wie viele Messerangriffe enden tödlich?
2025 entfielen 994 der insgesamt 29.243 erfassten Fälle auf Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. Davon waren 194 vollendet und 800 Versuche.
Gibt es bundesweite Zahlen zur Herkunft der Tatverdächtigen?
Nein. Die Bundes-PKS weist für das Phänomen Messerangriff keine Tatverdächtigenmerkmale aus. Einzelne Bundesländer erheben die Staatsangehörigkeit; dort liegt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger jeweils über dem Ausländeranteil der Bevölkerung. Ein bundesweiter Wert existiert nicht.