Was ist passiert?
Bei einer Demonstration in Gießen trugen drei Teilnehmer Plakate mit der Aufschrift "Merz leck Eier". Die Polizei erteilte Platzverweise, gegen die Demonstranten wurden Ermittlungsverfahren nach §185 StGB (Beleidigung) und §188 StGB (üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens) eingeleitet. In Berlin wurde ein 18-Jähriger wegen eines ähnlichen Plakats kurzzeitig festgenommen.
Parallel dazu leitet die Domain leck-meine-eier.de auf Friedrich Merz' Biografie beim Piper-Verlag weiter. Wer
dahintersteckt, ist öffentlich nicht bekannt.
Was sagt das Recht?
Art. 5 GG: Meinungsfreiheit
Artikel 5 des Grundgesetzes§185 StGB: Beleidigung
§185 StGB§188 StGB: Besonderer Schutz für Personen des politischen Lebens
§188 StGBWas das Bundesverfassungsgericht dazu sagt
Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt: Schmähkritik ist ein enger Ausnahmebegriff. Eine Äußerung verliert den Schutz der Meinungsfreiheit erst dann, wenn die persönliche Diffamierung so sehr im Vordergrund steht, dass ein sachlicher Bezug zur Kritik vollständig fehlt.
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
Auch überzogene, ausfällige oder beleidigende Äußerungen können durch Art. 5 GG geschützt sein, sofern sie einen nachvollziehbaren politischen Anlass haben. Bei einem Demonstrationsplakat gegen einen Bundeskanzler spricht zumindest einiges dafür, dass ein solcher politischer Kontext vorliegt.
Die Strafanzeigen-Praxis
Friedrich Merz ist nicht nur Bundeskanzler. Er nutzt auch den §188 StGB konsequent. Seit 2021 lässt er über die Agentur "So Done" systematisch das Internet nach Beleidigungen seiner Person durchsuchen. Wie der Tagesspiegel berichtete, sind die Anzeigen durchnummeriert. Die Liste soll bis mindestens Nummer 4.999 reichen.
Zwei Fälle sind besonders aufschlussreich:
Der Pinocchio-Fall: Jemand nannte Merz "Pinocchio". Strafanzeige folgte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein: zulässige Meinungsäußerung.
Der "Drecks Suffkopf"-Fall: Hier folgte sogar eine Hausdurchsuchung. Das Gericht erklärte sie nachträglich für rechtswidrig. Netzpolitik.org dokumentierte, wie aus einer unflätigen Beleidigung im Netz eine unverhältnismäßige staatliche Reaktion werden kann.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit
Der Fall wirft auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit auf: Drei Menschen mit einem "Merz leck Eier"-Plakat erhielten Platzverweise, in Berlin wurde ein 18-Jähriger wegen eines ähnlichen Plakats kurzzeitig festgenommen.
Das zeigt, wie schnell eine derbe politische Zuspitzung in den Bereich strafrechtlicher Verfolgung geraten kann. Gerade dadurch fällt auch eine Asymmetrie auf: Für systematische Anzeigen gegen grobe politische Meinungsäußerungen stehen offenbar erhebliche Ressourcen bereit, während Betroffene von ernsthaften Bedrohungen und Einschüchterungen oft erleben, dass Verfahren eingestellt werden oder Täter nicht ermittelt werden. Auf diese Lücke weist auch das KoMo-Spotlight von MOTRA/BKA hin: Von den dort erfassten angezeigten Fällen kam es nur selten zu Verurteilungen, während ein spürbarer Teil eingestellt wurde oder ganz ohne strafrechtliche Verfolgung blieb.
Das ist kein Freibrief für Beleidigungen. Es macht aber erklärungsbedürftig, warum der Staat bei einer vulgären politischen Parole teils schneller und härter reagiert als bei Fällen, in denen Menschen tatsächlich eingeschüchtert oder bedroht werden.
Fazit
"Merz leck Eier" ist derb und provokant. Ob die Äußerung strafbar ist, hängt aber nicht am schlechten Stil, sondern am rechtlichen Kontext.
Das BVerfG legt Schmähkritik eng aus. Politische Satire und überzogene Zuspitzung sind in Deutschland grundsätzlich geschützt, solange noch ein sachlicher Bezug zur politischen Auseinandersetzung erkennbar bleibt.
Der Fall zeigt deshalb vor allem, wie unklar die Grenze zwischen strafbarer Beleidigung und geschützter politischer Zuspitzung im Einzelfall sein kann. Gleichzeitig wirft er Fragen nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen und nach den Prioritäten staatlicher Verfolgung auf.