Link Beschreibung
Recherche von Martin Böhmer für CORRECTIV vom 17. August 2026, drei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Der Text weist nach, dass die Fotos und Videos für die Wahlkampfinszenierung von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund vom Verein Filmkunstkollektiv stammen, dessen Kameraleute aus dem Umfeld der Organisation Identitäre Bewegung Deutschland kommen. Nach Angaben aus AfD-Kreisen und von AfD-Beobachtern fließt dafür Geld aus der Fraktionskasse.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Text stützt drei Behauptungen, und sie sind unterschiedlich gut belegt. Das gehört auseinandergehalten.
Die personelle Verschränkung ist der starke Teil. CORRECTIV benennt die Kameraleute des "Filmkunstkollektiv" mit Foto und Vorgeschichte als Aktivisten der Identitären Bewegung, die selbst zum rechtsextremen Vorfeld der AfD zählt. Die Kameraleute stehen dabei nicht nur hinter der Linse, sondern treten selbst als Aktivisten auf: Filmkunstkollektiv-Mitglied Dennis B. reiste Anfang August gemeinsam mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner nach Ceuta, um dort ein "Remigration"-Banner auszurollen, beim internationalen "Remigration Summit" in Portugal Ende Mai trat der Verein organisiert mit mindestens sieben Personen als Medien-Team auf. Diese Verzahnung ist unabhängig von CORRECTIV mehrfach dokumentiert: Die taz – die tageszeitung identifizierte bereits 2025 den Vereinsvorsitzenden Simon Kaupert (zuvor Organisator der islamfeindlichen "Wügida"-Proteste, ab 2016 für das rechtsextreme Kampagnennetzwerk Ein Prozent für unser Land aktiv) sowie Gründungsmitglied Dirk Nahrath, dessen Familie seit Jahrzehnten die Neonazi-Szene prägt. taz: Fotografen der Identitären Bewegung: Ins rechte Licht gerückt Belltower.News zählte Kaupert bereits bei der Eröffnung des neuen IB-Zentrums in Chemnitz zu den bekannten Aktivisten der Identitären Bewegung. Belltower.News: "Festung Chemnitz" Auf der eigenen Website bezeichnet sich der Verein zwar als rein ehrenamtliches Kunstprojekt ("Unsere Aktivisten arbeiten von Beginn an ehrenamtlich"), zugleich sammelt er offen Spenden und AfD-Politiker haben öffentlich finanzielle Unterstützung zugesagt, etwa der Berliner AfD-Politiker Thorsten Weiß, der seit 2016 dem Abgeordnetenhaus von Berlin angehört und dort seit November 2021 stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist, 2024 mit den Worten "Ich werde Förderer des Filmkunstkollektivs." Abgeordnetenhaus Berlin: Thorsten Weiß Filmkunstkollektiv: Eigene Website taz: Fotografen der Identitären Bewegung
Bei der konkreten Auftragssumme wird es dünn. Dass "Geld von der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt zum 'Filmkunstkollektiv' fließt", stützt CORRECTIV auf nicht näher benannte "AfD-Kreise und AfD-Beobachter". Die konkrete Spanne von 5.000 bis 30.000 Euro je Auftrag stammt von einer einzelnen anonymen Quelle ohne Dokumentenbeleg. Dem steht die öffentliche Selbstauskunft des Vereins entgegen, keine Aufträge anzunehmen und ausschließlich ehrenamtlich zu arbeiten. Diese Zahlen sind damit eine Behauptung, keine verifizierte Tatsache.
Die Intransparenz der Fraktionsfinanzen lässt sich dagegen selbst nachprüfen, und sie bestätigt sich. Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt müssen nach §§ 6 und 7 des Fraktionsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 5. November 1992 jährlich eine testierte Rechnungslegung vorlegen, die als Landtags-Drucksache veröffentlicht wird. Der Rechenschaftsbericht 2024 der AfD-Fraktion bestätigt CORRECTIVs Beschreibung: Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung weist die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 2024 als Sammelposition von 219.687,59 Euro aus. Der Kontennachweis im selben Bericht schlüsselt diese Summe allerdings nicht auf, sondern nennt unter der Position "Werbeaufwand" ein anderes, deutlich kleineres Aggregat aus nur zwei Konten: 128.207,63 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und 16.065,00 Euro für Umfragen, zusammen 144.272,63 Euro. Die Differenz von 75.414,96 Euro zur Sammelposition wird im Bericht nirgends überbrückt, und auch innerhalb der beiden Aggregate werden keine einzelnen Zahlungsempfänger genannt. Getrennt davon weist der Anlagenspiegel aus dem Erstellungsteil der beauftragten Steuerberaterin, die die vorgelegten Belege nach eigener Angabe "auftragsgemäß nicht geprüft" hat, tatsächlich zahlreiche Kameras und Objektive als Eigentum der Fraktion aus, etwa eine Sony Alpha 6000, eine Nikon D750, zwei Blackmagic-Kinokameras, ein Tele-Zoomobjektiv sowie eine DJI-Drohne. Das bestätigt, dass die Fraktion in professionelle Filmausrüstung investiert hat, belegt aber für sich genommen keine Zahlung an das "Filmkunstkollektiv", da es sich um Anlagevermögen der Fraktion und nicht um ausgewiesene Dienstleistungsaufträge handelt. Beim Anlagevermögen ist der Bericht der AfD-Fraktion sogar detaillierter aufgeschlüsselt als der der CDU-Fraktion im selben Dokument, die ihr Sachanlagevermögen nur als Jahressumme ausweist: Die AfD legt einen Anlagenspiegel nach Inventarnummern vor, ohne dass das die Empfänger einzelner Ausgaben offenlegt. Die Intransparenz bei Dienstleistungsaufträgen ist damit keine AfD-spezifische Lücke, sondern eine strukturelle Eigenschaft des Gesetzes, das nur Kategorien, nicht aber einzelne Zahlungsempfänger vorschreibt.
Wer laut CORRECTIV die Aufträge vergibt, ist Fraktionsgeschäftsführer Patrick Harr. Der Rechenschaftsbericht selbst belegt das nicht, dort ist lediglich das Anschreiben an den Landtagspräsidenten vom 25. Juni 2025 in seinem Namen unterzeichnet. CORRECTIV berichtet, Harr habe früher der 2009 verbotenen Neonazi-Organisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) angehört, und nennt ihn dabei namentlich. Die Die Zeit hatte bereits 2017 anhand eines Tagungsprotokolls anonymisiert über Poggenburgs damaligen persönlichen Referenten "Patrick H." berichtet, der demnach im Herbst 2002 zum Mitarbeiter der Bundesführung der HDJ gewählt wurde, laut Protokoll als "Leiter der Abteilung Beschaffung". Ob es sich bei "Patrick H." um dieselbe Person wie Fraktionsgeschäftsführer Patrick Harr handelt, geht aus keinem der beiden Berichte hervor. Zeit Online: AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt beschäftigt früheren HDJ-Funktionär (2017) Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2010, dass die HDJ "eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, insbesondere mit der früheren Hitlerjugend" aufwies und zu Recht verboten wurde. Bundesverwaltungsgericht: Verbot des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend ist rechtmäßig, Urteil vom 1. September 2010 (Az. BVerwG 6 A 4.09)
Zeitgleich mit der Recherche läuft der Streit um das aktuelle Titelbild des Magazins Der Spiegel, das Siegmund als "Der gefährlichste Mann Deutschlands" zeigt. Chefredakteur Dirk Kurbjuweit begründete das Cover damit, Siegmund trete freundlich und gewinnend auf, im Hintergrund stütze ihn aber "ein Netzwerk rechter Extremisten". Genau diese Beschreibung unterlegt CORRECTIVs Recherche zum "Filmkunstkollektiv" einen Tag später mit Namen. Berliner Zeitung: So verteidigt der Spiegel das Siegmund-Cover Kritik am Cover kam unter anderem vom Linken-Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch, der es gegenüber Welt TV als "Wahlkampfhilfe für die AfD" bezeichnete, und von FAS-Feuilletonchefin Julia Encke, die einwandte, wer die Hintergrundgeschichte nicht lese, dem könne der Titel wie ein Werbeplakat entgegenkommen. turi2: "Spiegel"-Cover mit AfD-Kandidat Siegmund polarisiert Siegmund selbst nannte das Cover "sehr gute Werbung" und signierte öffentlich Spiegel-Ausgaben.
Zu Anschaffung und Verwendung der Filmausrüstung schweigt die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt auf CORRECTIV-Nachfrage. Das "Filmkunstkollektiv" äußert sich dazu nicht direkt, verweist aber in seiner Selbstdarstellung darauf, keine Aufträge anzunehmen und ausschließlich ehrenamtlich oder auf eigene Rechnung zu arbeiten. Dazu kommt der Rahmen, in dem das stattfindet: Die AfD Sachsen-Anhalt gilt seit der Hochstufung im Oktober 2023 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung", was der Chef des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt, Jochen Hollmann, öffentlich bestätigte. taz: AfD Sachsen-Anhalt eingestuft: "Gesichert rechtsextrem"
Fazit
Die personelle und organisatorische Nähe zwischen dem "Filmkunstkollektiv" und der Identitären Bewegung ist durch mehrere unabhängige Recherchen solide belegt, ebenso die strukturelle Intransparenz der Fraktionsfinanzen. Die konkrete Behauptung, die AfD-Fraktion zahle 5.000 bis 30.000 Euro pro Auftrag, stützt sich dagegen auf eine einzelne anonyme Quelle und steht im Widerspruch zur öffentlichen Selbstdarstellung des Vereins, weshalb sie als unbestätigt gelten muss.
