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Verfassungsschutz pausiert die Einstufung der AfD als rechtsextrem

Was die Stillhaltezusage juristisch bedeutet

Irreführend
Inhalt

Was ist passiert?

Im Mai 2025 kursierte der Bericht des Verfassungsschutzes zur Einschätzung der AfD. Die Veröffentlichung des internen Berichts durch Cicero sorgte politisch für Aufsehen. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden könne. Das hätte weitreichende politische und rechtliche Folgen für die Partei.

Die AfD reagierte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln. Daraufhin hat der Verfassungsschutz die Einstufung als gesichert rechtsextrem im Wege einer Stillhaltezusage vorläufig ausgesetzt, bis das Gericht über das weitere Vorgehen entschieden hat.

Correctiv hat die unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen analysiert

Zuvor wurde die AfD bereits als Verdachtsfall eingestuft. Auch dagegen war die Partei gerichtlich vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte diese Einstufung im August 2025.

Zitate

In diversen Medien und sozialen Netzwerken wurde die Entscheidung des Verfassungsschutzes als Sieg für die AfD gefeiert. Hier einige Beispiele:

Junge Freiheit zur Nicht-Beschwerde im Eilverfahren

Schon die Überschrift "Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf" rahmt die Entscheidung als vollständigen Rückzug. Im Text bleibt zwar erwähnt, dass sich das Innenministerium auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren will und die AfD weiter als Verdachtsfall beobachtet wird. Die Schlagzeile transportiert aber genau die irreführende Siegererzählung, die sich danach in rechten Kommentaren weiterverbreitete.

Zeit Artikel bei Facebook zur Einstufung

Cato der Ältere

Lol eine Institution wurde vorgeführt! Was für eine Blamage 😂 Egal was kommt die AFD gewinnt

Jacqueline Riedel
  1. Juristisch ist es sehr wohl ein Erfolg: Wenn eine Behörde von sich aus eine öffentlich wirksame Einstufung zurücknimmt – sogar die eigene Pressemitteilung löscht – ist das kein banaler Vorgang. Das geschieht nur dann, wenn die Rechtslage wackelig ist und ein verlorenes Verfahren droht. Das Verwaltungsgericht hatte mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits signalisiert, dass die Einstufung problematisch sei.
  2. Die "Stillhaltezusage" ist keine Lappalie: Dass das BfV öffentlich auf eine zentrale Formulierung verzichtet, zeigt, wie angreifbar die Einschätzung war. In jedem anderen Fall hätte man auf das Gutachten gepocht und durchgeklagt. Der Rückzug zeigt, dass das BfV mit dem Rücken zur Wand stand – rechtlich oder politisch.
  3. Politisch verliert das Narrativ an Wucht: Die mediale Wirkung des Begriffs "gesichert rechtsextremistisch" war enorm. Diese nun nicht mehr verwenden zu dürfen, entzieht der politischen und journalistischen Debatte einen wesentlichen Hebel. Das ist ein realer Schaden für alle, die diese Kampagne gestützt oder orchestriert haben.
  4. Der Artikel demonstriert genau das, was kritisiert wird: Statt einzugestehen, dass das BfV rechtsstaatlich zurückrudern musste, wird die AfD verbal "klein gehalten". Genau dieser Umgang – maßregeln statt argumentieren – hat die Partei in der Vergangenheit eher gestärkt als geschwächt. Fazit: Die Rücknahme ist nicht nur ein formaler Erfolg, sondern ein symbolträchtiger Etappensieg für die AfD. Wer das leugnet, betreibt Meinungslenkung, nicht Analyse.
Göran Schreib

Wann wird Frau Faeser wegen Amtsmißbrauch angeklagt? Ohne jegliche Prüfung..Was einer Prüfung unterlegen hätte..was sie auch wußte und trotzdem hat sie ihn in Auftrag gegeben.. Sie hat alles untergraben hat nur ihre Unterschrift gemacht ..unter ihrem eigenen schnellstmöglich zusammen gebastelten Schriftstück. Diese Frau hat Deutschland einen Schaden zugefügt, die diese nicht gewählte Regierung, aber im Amt ist auszubügeln hat. Das ist willkürliche Rache von Frau Faeser...sie wußte das sie nicht in dieser neuen Regierung ist...sie hat Deutschland einen Bärendienst erwiesen....Diese Dame hat Amtsmißbrauch gemacht.

uvm.

Argumentation

Kern dieser Deutungen ist, dass die pausierte Einstufung ein Erfolg für die AfD sei. Daraus wird dann abgeleitet, die Partei sei nicht rechtsextrem und der Verfassungsschutz habe falsch gehandelt.

Hinzu kommt häufig die Behauptung, Nancy Faeser habe den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert, um der AfD zu schaden.

Faktencheck

Die Aussetzung ist kein Freispruch

Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei nicht aus politischen Gründen pausiert, sondern wegen des laufenden Rechtsstreits.

Dies ist ein üblicher Vorgang in rechtlichen Auseinandersetzungen und bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ursprüngliche Einstufung falsch war. Sinn einer solchen Pause ist es, den Status quo während des Verfahrens zu sichern und mögliche Vorwirkungen zu vermeiden, solange das Gericht die Sache prüft.

Zusätzlich zur Stillhaltezusage hat das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026 dem Eilantrag der AfD auf Aussetzung der Einstufung stattgegeben. Auch das bedeutet aber nicht, dass die AfD damit als unbedenklich oder "entlastet" gilt. Es heißt zunächst nur, dass die rechtlichen Folgen der Einstufung bis zur weiteren Entscheidung nicht vollzogen werden sollen.

Gegen die Deutung eines vollständigen AfD-Siegs spricht auch, dass das Gericht den zugrunde liegenden Verdacht nicht einfach verworfen hat:

Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) haben mit Urteilen von März 2022 beziehungsweise von Mai 2024* die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben. Diese Anhaltspunkte haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

(Hervorhebung von uns)

Konkrete Beispiele für solche Bestrebungen liefern etwa Vorfälle wie ein Angriff auf Journalisten bei einem AfD-nahen Treffen in Sachsen-Anhalt, bei dem die anwesende Polizei nicht einschritt.

Löschung der Pressemitteilung ist kein Beleg für eine falsche Einstufung

Die Löschung der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei ist kein Beleg dafür, dass die ursprüngliche Einstufung falsch war. Vielmehr handelt es sich um eine übliche Praxis, um Verwirrung zu vermeiden und die Kommunikation während eines laufenden Rechtsstreits zu steuern.

Sind Stillhaltezusagen etwas Besonderes?

Stillhaltezusagen sind in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht ungewöhnlich. Sie dienen dazu, den Status quo während eines Rechtsstreits zu bewahren und mögliche negative Auswirkungen auf die betroffene Partei zu minimieren. Solche Zusagen werden häufig in Fällen gegeben, in denen eine Organisation gegen eine Entscheidung einer Behörde Einspruch einlegt.

Es gibt keine Liste mit bisherigen Stillhaltezusagen von Behörden, aber es lassen sich einige Beispiele finden:

Auch hier sieht man, dass die Zusage nur ein Aufschub ist und kein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Entscheidung falsch war.

Ist die Stillhaltezusage ein Gewinn für die AfD?

Die Stillhaltezusage ist kein inhaltlicher Freispruch für die AfD, sondern zunächst eine Maßnahme, um den Status quo während des Rechtsstreits zu bewahren. Sie bedeutet weder, dass die Partei unbedenklich wäre, noch dass die ursprüngliche Einstufung damit widerlegt wäre.

Praktisch ist sie für die AfD aber durchaus vorteilhaft: Die Partei darf vorerst nicht so behandelt werden, wie es bei einer wirksamen Einstufung als gesichert rechtsextremistisch möglich wäre. Dadurch entfallen zunächst auch einige Folgen, die mit einer solchen Einstufung verbunden wären.

Sobald das Verwaltungsgericht Köln im Hauptsacheverfahren entschieden hat oder die Stillhaltezusage aufgehoben wird, kann die Einstufung wieder wirksam werden, sofern die AfD damit unterliegt.

Die Pausierung wird außerdem als Argument genutzt, warum manche Parteien einem Antrag auf Prüfung eines möglichen AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht derzeit nicht zustimmen. Politisch verschafft das der AfD vor allem Zeit. Dass die Partei zugleich gezielt Druck auf zivilgesellschaftliche Organisationen und demokratische Institutionen ausübt, zeigt auch ein Sicherheitsreport der Amadeu Antonio Stiftung, der 663 parlamentarische Anfragen der AfD gegen Zivilgesellschaft dokumentiert.

Hat das Innenministerium den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert?

Es gibt keine Belege dafür, dass Nancy Faeser oder das Innenministerium den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert haben, um der AfD zu schaden. Die Prüfung der AfD lief über einen langen Zeitraum und beruhte auf den üblichen nachrichtendienstlichen und rechtlichen Prüfprozessen.

Der Bericht habe das Innenministerium erst Ende April 2025 erreicht, also kurz bevor der interne Bericht durch Cicero veröffentlicht wurde.

Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass das Ministerium den Verfassungsschutz angewiesen hat, die AfD zu untersuchen oder die Einstufung zu beeinflussen. Solche Bewertungen beruhen auf den nachrichtendienstlichen und rechtlichen Prüfungen der Behörde selbst. Der Umfang des Berichts zeigt zudem, dass die Einstufung auf einer umfangreichen Materialsammlung beruhte.

Fazit

Zusammengefasst ist die Pausierung kein inhaltlicher Sieg über die zugrunde liegende Bewertung, sondern vor allem ein vorläufiger juristischer Erfolg mit begrenzter Reichweite.

Die verbreitete Deutung, daraus folge automatisch, die AfD sei nicht rechtsextrem oder die ursprüngliche Einstufung sei widerlegt, ist deshalb irreführend. Dass das Bild der Partei, das der Verfassungsschutz in seinem Gutachten beschreibt, nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigen immer wieder öffentliche Auftritte und dokumentierte Positionen von AfD-Mitgliedern. Correctiv hat 14 konkrete Beispiele für völkisches Denken in der AfD dokumentiert, und das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst hat erste Belege zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD veröffentlicht.

Hinzu kommt, dass die Problemlage nicht nur fortbesteht, sondern sich weiter zuspitzt. Wie systematisch die organisatorische Radikalisierung voranschreitet, zeigt ein von Belltower.News analysiertes Strategiepapier der AfD: Die Partei setzt gezielt auf lokale Netzwerke als "Kaderschmiede" für richtungstreue Mitglieder. Das gesellschaftliche Ergebnis ist auch in der Kriminalstatistik sichtbar: Die BKA-Statistik zur politisch motivierten Kriminalität dokumentiert für 2024 einen historischen Höchststand rechts motivierter Straftaten und für 2025 weiter steigende Gewalttaten. Konkrete Vorfälle illustrieren diese Entwicklung: Im März 2026 griffen Neonazis in Berlin-Friedrichshain zwei 19-Jährige mit einer Machete an und verletzten sie schwer. Dass solche Taten im rechtsextremen Medienmilieu zugleich relativiert oder umgedeutet werden, zeigt Journalistenwatch mit der Berichterstattung zum ICE-Angriff von Siegburg.