In den vergangenen anderthalb Wochen sind keine neuen Dossiers entstanden, dafür 38 geprüfte Behauptungen. Das liegt an der Nachrichtenlage: Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag, und der Wahlkampf produziert Material schneller, als sich lange Texte schreiben lassen. Die Bilanz: 12 Behauptungen falsch, 20 irreführend, zwei mit richtigem Kern und falscher Zuspitzung, eine zutreffend. Drei Einordnungen kamen ohne eigenes Urteil dazu, weil es dort keine einzelne prüfbare Behauptung gab.
Zehn Tage vor der Wahl
Der auffälligste Fall kommt aus dem Fernsehduell. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sagte dort, Deutschland habe die zweithöchsten Strompreise der Welt. Das trifft nicht zu: Im zweiten Quartal 2026 lag Deutschland mit 35,6 Cent je Kilowattstunde auf Platz vier, hinter Irland, Bermuda und Belgien. Der wahre Kern dahinter wäre stark genug gewesen, denn unter den G20-Staaten zahlt Deutschland tatsächlich am meisten, mehr als das Doppelte des Durchschnitts. Aus einem belegbaren Befund wurde eine Rangangabe, die keine Erhebung hergibt. Urteil: falsch.
Zwei Fälle betreffen die Wahl selbst. Eine Grafik im Namen Siegmunds forderte Wähler auf, den Stimmzettel zu unterschreiben, was ihn ungültig machen würde; sie stammt nicht von ihm. Und Tichys Einblick machte aus einer Panne im Magdeburger Wahlamt einen Verdacht: 440 Wahlscheine waren doppelt gedruckt worden. Was der Text weglässt, ist der Ausgang. Die Stadt bemerkte den Fehler, verschickte neue Unterlagen und setzte die alten Nummern auf eine Sperrliste, die den Wahlvorständen am Wahltag vorliegt. Aus einem entdeckten und geschlossenen Fehler wurde ein "faktisch kontrollfreier Raum". Urteil: irreführend.
Gegen den amtierenden Ministerpräsidenten lief eine gefälschte Seite der Süddeutschen Zeitung mit erfundenen Vorwürfen. Wer wissen will, wer den AfD-Wahlkampf in Sachsen-Anhalt organisiert, findet die Antwort in einer Recherche von Belltower.News: In Schlüsselpositionen der Fraktion sitzen frühere Aktive der 2009 verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend", Wahlkampfvideos und Website kommen von Kadern der Identitären Bewegung. Dazu passt der Blick ins Regierungsprogramm, das eine freiwillige Bürgerwacht als dritte Säule der Sicherheitsarchitektur vorsieht.
Sechs Anläufe gegen das Klima
Das Portal EIKE hat die Woche über im Takt geliefert, jedes Mal nach demselben Muster: ein realer Datensatz, eine Schlussfolgerung, die er nicht trägt. Der Reihe nach ging es um Grönlands Eiszuwachs, die Ausdehnung des Meereises in der Grönlandsee, Brände auf Solardächern, die Reihenfolge von Temperatur und CO2-Anstieg, Wolken als angebliche Hauptursache der Erwärmung und Chinas abgeregelten Ökostrom, den der Beitrag "unnötig" nannte, obwohl die zitierte Datenquelle das Gegenteil schließt. Fünfmal irreführend, einmal falsch.
Aus dem Bundestag kamen zwei Fälle mit demselben Bauprinzip. Eine Studie zu mikroklimatischen Effekten von Offshore-Windparks wurde zum Argument gegen den Windkraftausbau umgedeutet, und die Aussage, Frankreichs Reaktoren seien von der Hitze unberührt geblieben, hält den Betriebsdaten nicht stand.
Rechnungen, die als Feststellungen auftreten
Ein Muster zog sich durch die Migrationsdebatte: Eine Multiplikation wird als gemessener Betrag präsentiert. Die AfD verbreitete, ein syrischer Familienvater in Leipzig erhalte rund 100.000 Euro Kindergeld. Die Summe hat keine Behörde genannt; sie entsteht, wenn man den gesetzlichen Satz mit 32 Kindern und zwölf Monaten multipliziert. Dieselben Berichte schreiben dem Mann mindestens 25 Enkel zu, seine Kinder sind also zu einem erheblichen Teil erwachsen, und für die gibt es kein Kindergeld. Mimikama kam unabhängig zum selben Rechenweg.
Nach demselben Prinzip funktionieren die Behauptung, täglich kämen 767 Muslime nach Deutschland, und die Hochrechnung dänischer Migrationskosten auf Deutschland. Dazu kamen die Vorwürfe, Sea-Watch werde mit Steuergeld gefördert, und die Darstellung, fast jede zweite Abschiebung misslinge, deren Zahlen stimmen, deren Deutung aber an der Bezugsgröße scheitert.
Wenn die Behauptung stimmt
Nicht jede Prüfung endet mit einem Widerspruch. Der AfD-Politiker Stefan Möller warf der SPD Sachsen-Anhalt vor, mit einer Zeile aus einem NS-Lied zu werben. Das ist zutreffend: Die Zeile stammt aus einem Pflichtlied des Reichsarbeitsdienstes. Bemerkenswert ist der Fund trotzdem anders, als die Pressemitteilung es meint. Dass die Zeile heute überhaupt jemandem auffällt, liegt daran, dass das Lied in der rechtsextremen Szene weiter gepflegt wird, zuletzt nachweislich von einer Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextremistisch einstuft. Urteil: wahr.
Kurz nachgetragen
Aus dem viralen Bereich kamen drei Fälle dazu. Ein abgefilmter Chat mit der KI Grok wurde als Beleg für einen bevorstehenden Bevölkerungsaustausch verbreitet. Ein Video deutete die reale Energiekrise zu einem geplanten Notstand um. Und Rheinbilder von 1949 sollten den Klimawandel widerlegen.
Außerdem geprüft: ein Video, das angeblich eine Vertrauensfrage gegen Merz zeigt, die Aussage von Tino Chrupalla, dieser Sommer sei "ein ganz normaler Sommer" gewesen, ein Kommunalpolitiker, der Queersein eine psychische Krankheit nannte, sowie das Urteil im Fall Uelzen, in dem das Gericht kein rassistisches Motiv erkannte.